Veröffentlicht am
18.06.2026
June 18, 2026

Pflicht zur Arbeitszeiterfassung: So könnte das neue Gesetz aussehen

Wie bereits im Mai angekündigt, legte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas der Bundesregierung heute einen ersten Gesetzesentwurf zu einem künftigen Arbeitszeitgesetz vor. In diesem Gesetzentwurf soll die Arbeitszeiterfassungspflicht nun endlich festgeschrieben werden und damit den Großteil aller Unternehmen in Deutschland zur Arbeitszeiterfassung gesetzlich verpflichtet.

Bundestag mit Deutschlandflagge

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Bärbel Bas hat einen ersten Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes vorgelegt
  • Arbeitszeiterfassung soll gesetzlich verpflichtend werden – Beginn, Ende und Pausen müssen dokumentiert werden
  • Betriebe unter 10 Mitarbeitern sind von der elektronischen Pflicht ausgenommen
  • Tägliche Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten sollen flexibilisiert werden
  • Vertrauensarbeitszeit bleibt erlaubt – aber nicht ohne Dokumentation

Die wichtigsten Fragen im Überblick

Hat das lange Diskutieren um die Pflicht zur Zeiterfassung jetzt ein Ende?

Bas kündigte schon im Mai 2026 an, eine Reform des Arbeitszeitgesetzes voranzutreiben. Dafür legte sie nun der Bundesregierung einen Referentenentwurf vor. In diesem Entwurf wird unter anderem das schon seit 2019 diskutierte Thema der Arbeitszeiterfassungspflicht wieder aufgegriffen. Mit dem Gesetz soll nun endgültig die Arbeitszeiterfassung in Deutschland Pflicht werden. 

Der neue Entwurf beinhaltet nicht nur das Thema Arbeitszeiterfassung, sondern soll eine allgemeine Reform des Arbeitszeitgesetzes anstoßen. Das schließt sowohl die Dokumentationspflicht als auch die Änderung von täglicher zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit ein. 

Der neue Entwurf soll für mehr Flexibilität sorgen 

Laut ZEIT fokussiert sich der neue Entwurf nicht auf die Frage, wie Arbeitszeiten erfasst werden müssen, wie es ihr Vorgänger Hubertus Heil 2023 tat. Stattdessen soll er als Öffnung für mehr Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung dienen. Er lockert sowohl die tägliche Höchstarbeitszeit, als auch die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitseinsätzen. 

Mithilfe einer Dokumentationspflicht sollen Arbeitgeber dazu verpflichtet sein, trotz Lockerung das gesundheitliche Wohl der Arbeitnehmer zu schützen. So müssen in Zukunft dann Beginn, Ende und Pausenzeiten genau dokumentiert werden. 

Elektronische Zeiterfassung in Echtzeit soll nicht verpflichtend werden 

Neu für diese Diskussion sind einige Ergänzung der Ausnahmen von der Zeiterfassung: 

  1. Kleine Betriebe unter 10 Mitarbeitern sind von der elektronischen Zeiterfassung ausgenommen.
  2. Die Dokumentation darf durch Dritte erfolgen.
  3. Per Tarifvertrag kann sowohl die tagesaktuelle Dokumentationspflicht als auch die Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung aufgehoben werden. So könnten Arbeitszeiten auch erst 7 Tage später auf Zetteln dokumentiert werden
  4. Kleinere Betriebe erhalten längere Übergangsfristen.
  5. Die Vertrauensarbeitszeit soll zwar als Arbeitszeitmodell zulässig bleiben, allerdings nur mit gültiger Dokumentation der Arbeitszeiten.

Unternehmen erhalten mehr Flexibilität durch weniger Vorgaben 

In erster Linie soll der Entwurf das Arbeitszeitgesetz lockern. Die Auflösung der täglichen Höchstarbeitszeit und eine Reform der Ruhezeit sind dabei der essenzielle Hebel. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung dient lediglich dazu, dass weiterhin das gesundheitliche Wohl der Arbeitnehmer nicht vernachlässigt wird. 

Im aktuellen Arbeitszeitgesetz steht eine tägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden – unter strengen Vorgaben ist eine Höchstarbeitszeit von 10 Stunden möglich – und eine Ruhezeit zwischen zwei Arbeitseinsätzen von 11 Stunden festgeschrieben. Arbeitgeber fordern schon seit vielen Jahren die Lockerung dieses Gesetzes. 

Wie geht es jetzt mit der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung weiter? 

Es ist bekannt, dass Union und SPD sich bei dem Thema Arbeitszeitgesetz nicht einig sind. Der Gesetzesentwurf von Hubertus Heil vor drei Jahren schaffte es nicht durch den Bundestag. Ob der neue nun eine größere Chance hat, lässt sich nur schwer sagen. Fakt ist, dass es ein weiterer Schritt Richtung einer gesetzlichen Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist. 

Ob der Entwurf den Bundestag passiert, bleibt abzuwarten. Für Unternehmen, die sich jetzt schon vorbereiten wollen, lohnt es sich, frühzeitig auf eine digitale Zeiterfassungslösung zu setzen. clockin erfüllt die Anforderungen einer gesetzlichen Dokumentationspflicht – flexibel, mobil und ohne großen Aufwand. Jetzt kostenlos testen →

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