Veröffentlicht am
08.05.2026
May 11, 2026

Reform des Arbeitszeitgesetzes - Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in 2026

Das Thema liegt wieder auf dem Tisch: Arbeitszeiterfassungsgesetz. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas verspricht eine Reform des Arbeitszeitgesetzes. Will die Merz-Regierung jetzt also den 8-Stunden-Tag abschaffen, damit die Menschen in Deutschland mehr arbeiten können?

Deutschlandflagge vor dem deutschen Bundestag

Die wichtigsten Fragen im Überblick

Was ändert sich mit dem neuen Gesetzesentwurf von Ministerin Bas?

Der Entwurf soll voraussichtlich im Juni 2026 vorgelegt werden und die Arbeitszeiterfassung gesetzlich verankern – gekoppelt an die geplante Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von bis zu 12 Stunden täglich.

Ist Vertrauensarbeitszeit mit einer Arbeitszeiterfassungspflicht vereinbar?

Das ist eine der zentralen offenen Fragen, die der Gesetzesentwurf klären soll. Grundsätzlich schließen sich beide nicht zwingend aus – Arbeitszeiten können auch bei Vertrauensarbeitszeit erfasst werden, ohne die Flexibilität aufzugeben.

Gilt die Pflicht auch für kleine Unternehmen?

Auch das soll der neue Entwurf regeln. Bisher gibt es keine allgemeine Ausnahmeregelung für Kleinbetriebe – weshalb gerade dort Handlungsbedarf besteht.

Muss die Zeiterfassung zwingend elektronisch erfolgen?

Der EuGH hat 2019 eine elektronische Erfassung empfohlen, um eine verlässliche und nachprüfbare Dokumentation sicherzustellen. Der deutsche Gesetzgeber orientiert sich daran – Zettel und Stift dürften damit langfristig nicht mehr ausreichen.

Ein Jahr nach dem Koalitionsvertrag: Kommt jetzt das Gesetz zur Arbeitszeiterfassung? 

Ein Jahr nach dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung kündigt die Merz-Regierung nun die Umsetzung eines heiß diskutierten Themas an: die Reform des Arbeitszeitgesetzes. Damals versprachen SPD und Union neben einem Wechsel von täglicher zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit auch die Verabschiedung eines Gesetzes zur Arbeitszeiterfassung. Ein erster Entwurf soll nun im Juni kommen.

Bundesarbeitsministerin Bas kündigte an, dass das Arbeitszeitgesetz gelockert werden soll, zugunsten der Flexibilität der Arbeitnehmer – eine Diskussion, die in Deutschland schon seit vielen Jahren geführt wird. Der 8-Stunden-Tag soll damit verabschiedet werden, um Arbeitszeiten von bis zu 12 Stunden zu ermöglichen.

Elektronische Zeiterfassung statt Ausbeutung

Bas betont, dass ein Wechsel der Höchstarbeitszeit auf eine wöchentliche Taktung auch eine Festschreibung des Arbeitszeiterfassungsgesetzes mit sich ziehen soll, das schon seit Mai 2019 diskutiert wird. Sie betont: „Es soll ja auch nicht ausbeuterisch werden." Damit spielt sie auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs an, der 2019 zugunsten des Schutzes von Arbeitnehmern alle europäischen Mitgliedstaaten dazu verpflichtete, ein Gesetz zur Arbeitszeiterfassung zu verabschieden.

Der EuGH schrieb damals eine elektronische Zeiterfassung vor, und auch die Bundesregierung verwies auf einen Gesetzesentwurf zur elektronischen Zeiterfassung. Was dieses Thema mit den Fragen zur Vertrauensarbeitszeit und Umsetzung in Kleinbetrieben macht, soll der neue Gesetzesentwurf im Juni zeigen.

Ist das das Ende der Arbeitszeiterfassungspflicht? 

Die Bundesregierung steht schon seit 2022 in Deutschland unter starkem Druck. Seitdem das BAG im September 2022 die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ausgerufen hat, urteilen Gerichte in Deutschland schon so, als würde es ein Gesetz bereits geben. Auch ist der von Bas angekündigte Entwurf nicht der erste, der der Bundesregierung vorgelegt wird: 2023 hatte der damalige Bundesarbeitsminister Hubertus Heil schon einen ersten Versuch gewagt. Erfolgreich war er allerdings nicht.

Worauf müssen Unternehmen sich jetzt einstellen?

Für Unternehmen bedeutet die Ankündigung erst einmal nur weiteren Druck, der ohnehin schon besteht – denn wer sich heute noch nicht mit dem Thema Arbeitszeiterfassung beschäftigt hat, lebt im stetigen Risiko. Mit dem Gesetzesentwurf von Bas wird die Arbeitszeiterfassung nun noch wichtiger. Sollte die wöchentliche Höchstarbeitszeit Arbeitstage von bis zu 12 Stunden ermöglichen, sind Arbeitgeber mehr denn je dazu verpflichtet, die gesundheitliche Unversehrtheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Wissenschaftler warnen davor, dass ein Anstieg der täglichen Arbeitszeit negative gesundheitliche Auswirkungen haben kann.

Dazu kommt der Wandel in vielen kleinen Unternehmen von rein analogen Prozessen zu einer Pflicht zur Digitalisierung. Denn hier herrschen auch 2026 noch Zettel und Stift. Sollte der Gesetzesentwurf Erfolg haben, würde das unweigerlich eine Digitalisierungswelle des deutschen Mittelstands mit sich ziehen.

Jetzt handeln, statt in Zugzwang zu geraten

Die Richtung ist klar – auch wenn das Gesetz noch auf sich warten lässt. Der politische Druck wächst, die Rechtsprechung ist eindeutig und mit dem angekündigten Entwurf von Ministerin Bas rückt eine gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung näher denn je. Unternehmen, die jetzt noch abwarten, riskieren nicht nur Bußgelder, sondern geraten in echten Zugzwang: kurzfristig handeln zu müssen, wenn alle anderen es auch tun.

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