Veröffentlicht am
18.06.2026
June 18, 2026

Droht der 13-Stunden-Tag? Das neue Gesetz zur wöchentliche Höchstarbeitszeit

Wie lange darf man am Tag arbeiten - und wie viel in der Woche? Klingt erstmal einfach, ist aber juristisch ziemlich kompliziert. Mit dem Referentenentwurf von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas steht jetzt eine grundlegende Änderung beim Arbeitszeitgesetz fest: Die tägliche Höchstarbeitszeit soll flexibilisiert werden – zugunsten einer wöchentlichen Betrachtung der Arbeitszeiten.

Nahaufnahme eines alten, leicht verstaubten Weckers mit goldenen Glocken und römischen Ziffern – Symbol für Zeitdruck und Dringlichkeit.

Die wichtigsten Fragen im Überblick

Was ist der Unterschied zwischen wöchentlicher und täglicher Arbeitszeit?

Die tägliche Höchstarbeitszeit gibt an, wie viel Zeit an einem Tag maximal gearbeitet werden darf. Das zusammengerechnet ergibt zwar auch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit, an den einzelnen Wochentagen muss aber die tägliche Höchstarbeitszeit eingehalten werden. Bei einer gesetzlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit wäre das nicht mehr der Fall.

Warum sollte es eine wöchentliche Höchstarbeitszeit geben?

Die Bundesregierung will mit der wöchentlichen Höchstarbeitszeit vor allem Arbeitnehmern mehr Flexibilität ermöglichen. So kann an einzelnen Arbeitstagen deutlich mehr gearbeitet werden, um an anderen dann weniger arbeiten zu müssen.

Wie verhindert das Arbeitszeitgesetz die Ausbeutung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit?

Durch dein Gesetz zur Arbeitszeiterfassung soll verhindert werden, dass Mitarbeiter täglich zu viel arbeiten, was ein gesundheitliches Risiko bietet.

Was sieht der Referentenentwurf konkret vor?

Tarifvertragsparteien sollen künftig statt einer täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vereinbaren können. Die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen entfällt dann – aber nur, wenn gleichzeitig tarifliche Regelungen zum Gesundheitsschutz getroffen werden, die über den bisherigen Standard hinausgehen.

Was ist der Unterschied zwischen täglicher und wöchentlicher Höchstarbeitszeit? 

Nach dem aktuellen Arbeitszeitgesetz (§ 3 ArbZG) gilt: Arbeitnehmer dürfen pro Tag maximal 8 Stunden arbeiten - in Ausnahmefällen sind auch bis zu 10 Stunden erlaubt, wenn der Durchschnitt innerhalb von 6 Monaten bei 8 Stunden liegt. 

Das heißt: Selbst wenn jemand an einem Tag freiwillig 11 Stunden arbeiten will - weil gerade viel los ist -, ist das formal nicht erlaubt. 

Bei einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit sähe das anders aus. Statt jeden Tag gleich viel arbeiten zu müssen, könnten Arbeitszeiten über die Woche hinweg flexibler verteilt werden. Wer also am Montag 10 Stunden arbeitet, darf am Freitag früher Feierabend machen - solange die Wochenarbeitszeit im Rahmen bleibt. 

Achtung: Schon heute sprechen wir von einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 bzw. 60 Stunden. Das ist aber nur eine Summe der täglichen Höchstarbeitszeit und so nicht im Gesetz festgelegt.

Warum plant die Regierung jetzt eine Änderung? 

Im Koalitionsvertrag der CDU/CSU und SPD steht: 

„Wir wollen im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit schaffen – auch und gerade im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“

Die Botschaft ist also klar: Mehr Flexibilität für Arbeitgeber und ihre Mitarbeiter. Gerade für Arbeitnehmer mit Familie kann es durchaus mehr Spielraum bieten, wenn an einem Tag mal mehr als 8 bzw. 10 Stunden gearbeitet werden kann, um an anderen Tagen diese Zeit für die eigenen Kinder zu nutzen.

Wir müssen bei der Betrachtung des Arbeitszeitgesetzes bedenken, dass seine Grundlage von 1994 stammt. Das Statistische Bundesamt hat 2023 allerdings herausgefunden, dass in den letzten 30 Jahren die Zahl der Familien, in denen beide Elternteile erwerbstätig sind, um 10 Prozent gestiegen ist. Immer mehr Eltern müssen also die Betreuung ihrer Kinder mit ihrem Partner und der Arbeit jonglieren. Ein Wechsel auf wöchentliche Höchstarbeitszeiten könnte da eine große Hilfe sein. 

Der Entwurf liegt seit Juni 2026 vor. Bas betont dabei, dass mehr Flexibilität nicht auf Kosten der Arbeitnehmer gehen darf – die gleichzeitig festgeschriebene Pflicht zur Arbeitszeiterfassung soll genau das verhindern.

Was bedeutet das konkret für die Zukunft der Arbeit? 

Kritiker sagen: In Zukunft bedeutet dass, ein Arbeitstag könnte auch, ohne Probleme, mal 12 Stunden gehen. Arbeitgeber könnten von ihren Mitarbeitern erwarten in der Woche über 70 Stunden zu leisten. Um das zu verhindern, sollen andere Bereiche des Arbeitsgesetzes weiter verschärft werden. Ganz hoch im Kurz: Die Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung, um eine Ausbeutung zu verhindern. Denn, auch bei der wöchentlichen Höchstarbeitszeit bleiben: 

Mehr Flexibilität braucht mehr Transparenz - und ein gutes System

Mehr Flexibilität klingt erstmal gut – in der Praxis heißt das aber: mehr Verantwortung, mehr Koordination, mehr Abstimmung. Damit das nicht im Chaos endet, braucht es Struktur, die nicht aufhält – sondern unterstützt. Genau dafür eignet sich eine digitale Zeiterfassung.

clockin bringt Ordnung in flexible Arbeitsmodelle. Mit clockin kannst du Arbeitszeiten einfach, flexibel und rechtssicher dokumentieren - egal ob du nach Tages-, Wochen- oder Projektlogik arbeitest. Mitarbeiter können ihre Zeiten selbst erfassen, du behältst den Überblick - und alle Anforderungen des Arbeitszeitgesetzes sind erfüllt. 

Disclaimer: Alle Informationen auf den Seiten dieser Website dienen der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar, können und sollen diese auch nicht ersetzen.

Inhaltsverzeichnis

Diese Artikel könnten dir auch gefallen