Veröffentlicht am
28.08.2026
September 14, 2026

Ist die elektronische Personalakte ab 2027 Pflicht? Das gilt wirklich

Überall liest man gerade, ab 2027 werde die elektronische Personalakte Pflicht. Im Gesetz steht das Wort Personalakte an keiner Stelle.

Büromitarbeiterin eines Handwerksbetriebs legt Personalunterlagen digital in der clockin App ab
KI hat bei diesem Beitrag mitgeholfen – aber am Ende sitzen bei uns immer noch Menschen hinter dem Schreibtisch und haben alle Informationen geprüft. Dennoch: Alles hier versteht sich als allgemeine Information, nicht als Rechtsberatung im Einzelfall.

Alle wichtigen Punkte im Überblick

Ab 1. Januar 2027 fällt eine Ausnahme weg

Die Pflicht, bestimmte Unterlagen elektronisch zu führen, gilt schon seit 2022. Bis Ende 2026 konntest du dich davon befreien lassen. Diese Möglichkeit endet.

Achtung: Wortwahl!

Viele Seiten schreiben, die Personalakte werde Pflicht. Gemeint sind die Entgeltunterlagen. Das ist ein bestimmter Teil der Papiere zu jedem Mitarbeiter, den die Rentenversicherung bei einer Prüfung sehen will.

Deine Papierakte darf bleiben

Arbeitsverträge, Bewerbungen, Zeugnisse und Abmahnungen darfst du weiter im Ordner abheften.

Deine Stundenzettel dürfen es nicht

Die Arbeitszeitaufzeichnungen nach dem Mindestlohngesetz stehen in der Liste. Wer sie auf Papier führt, hat den größten Brocken vor sich.

Die wichtigsten Fragen im Überblick

Ist die elektronische Personalakte ab 2027 Pflicht?

Nein. Pflicht sind bestimmte Unterlagen aus dem Bereich Lohn und Sozialversicherung. Deine übrige Personalakte darfst du weiterhin auf Papier führen.

Was ändert sich am 1. Januar 2027?

Die Pflicht gilt schon seit dem 1. Januar 2022. Bis Ende 2026 konntest du dich auf Antrag davon befreien lassen, und genau diese Befreiung läuft aus.

Muss ich alte Papierakten nachträglich einscannen?

Nein. Es geht um Unterlagen und Vorgänge ab dem 1. Januar 2027. Deinen Altbestand lässt du liegen, wo er ist.

Reicht ein Ordner mit PDF-Dateien auf dem Server?

Das reicht in vielen Betrieben nicht aus. Die Dateien müssen sinnvoll benannt und bei einer Prüfung sofort auffindbar sein.

Was heißt das für meine Stundenzettel?

Arbeitszeitaufzeichnungen nach dem Mindestlohngesetz gehören zu den betroffenen Unterlagen. Mit clockin erfasst du die Zeiten digital und übergibst sie über die DATEV-Schnittstelle an dein Lohnbüro.

Was viele gerade falsch verstehen

Wenn du nach dem Thema suchst, findest du Überschriften wie „Digitale Personalakte wird 2027 Pflicht“. Das klingt nach einer neuen Vorschrift für alle Unterlagen deiner Leute. So steht es im Gesetz nicht.

Geregelt ist die Sache in der Beitragsverfahrensverordnung. Dort wird einzeln aufgezählt, welche Unterlagen du in elektronischer Form zu den Entgeltunterlagen nehmen musst. Die Personalakte kommt in dieser Aufzählung nicht vor.

Neu ist am 1. Januar 2027 auch nichts. Neu ist, dass eine Ausnahme wegfällt:

„Bis zum 31. Dezember 2026 kann sich der Arbeitgeber von der Führung elektronischer Unterlagen auf Antrag bei dem für ihn zuständigen Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung nach § 28p des Vierten Buches Sozialgesetzbuch befreien lassen.“ — § 8 Absatz 3 Satz 2 Beitragsverfahrensverordnung

Diese Unterlagen musst du ab 2027 elektronisch führen

Die Aufzählung im Gesetz ist lang und wirkt sperrig. Für einen normalen Betrieb sind vor allem diese Punkte wichtig.

UnterlageElektronisch Pflicht?
ArbeitsvertragNein
Bewerbungsunterlagen, Zeugnisse, AbmahnungenNein
Urlaubsanträge, BeurteilungenNein
Schriftliche Niederschrift der Arbeitsbedingungen (Nachweisgesetz)Ja
Arbeitszeitaufzeichnungen nach dem MindestlohngesetzJa
Erklärung zum Verzicht auf Versicherungsfreiheit bei MinijobsJa
Antrag auf Befreiung von der RentenversicherungspflichtJa
Immatrikulationsbescheinigung deiner WerkstudentenJa
Arbeitserlaubnis und AufenthaltstitelJa
Nachweis des KrankenversicherungsschutzesJa
Nachweis der ElterneigenschaftJa

Die Faustregel dahinter: Alles, was zeigt, wie ein Mitarbeiter bei Steuer und Sozialversicherung einzuordnen ist, muss digital vorliegen. Alles, was nur euch beide betrifft, darf im Ordner bleiben.

So sieht das in einem echten Betrieb aus

Ein Dachdecker-Betrieb mit acht Gesellen, einem Minijobber und einer Werkstudentin im Büro hat nach dieser Liste vier Dinge zu klären.

Die Erklärung des Minijobbers zur Rentenversicherung muss digital vorliegen. Die Immatrikulationsbescheinigung der Werkstudentin ebenfalls, und zwar jedes Semester neu. Die Niederschrift der Arbeitsbedingungen für alle zehn Leute kommt dazu. Und die Stundenzettel der Gesellen, die bisher am Freitag im Büro landen.

Die Arbeitsverträge im Aktenschrank rührt der Chef nicht an.

Deine Stundenzettel sind der größte Brocken

Die meisten Unterlagen aus der Liste fallen ein paar Mal im Jahr an. Ein Minijobber wird eingestellt, eine Werkstudentin bringt ihre Bescheinigung. Das ist überschaubar.

Die Arbeitszeitaufzeichnungen fallen jeden Tag an, und sie stehen in derselben Aufzählung wie die Bescheinigungen. Ein Zettel im Auto, ein Foto im Handy des Vorarbeiters, eine Excel-Tabelle, die die Bürokraft am Monatsende abtippt: Eine geordnete elektronische Ablage ist das alles noch nicht.

Mit clockin erfassen deine Leute ihre Zeiten direkt auf der Baustelle, im Pflegezimmer oder im Laden. Du siehst Überstunden und Urlaubstage in einer Übersicht und exportierst die Stundenzettel als PDF oder Excel-Datei. Über die Schnittstelle zu DATEV, Lexware Office oder Personio gehen die Daten ohne Abtippen an dein Lohnbüro.

Bereit für 2027

Du bringst deine Arbeitszeiten prüfungsfest in Ordnung

Mit clockin erfasst du Arbeitszeiten, Urlaube und Krankmeldungen an einem Ort und übergibst sie sauber an dein Lohnbüro.

  • Du erfasst Arbeitszeiten mobil per App, auch ohne Büroplatz.
  • Du exportierst Stundenzettel als PDF oder Excel-Datei.
  • Du übergibst die Daten per Schnittstelle an DATEV, Lexware Office oder Personio.

Was passiert, wenn du nichts machst?

Der Prüfdienst der Rentenversicherung kommt in der Regel alle vier Jahre in den Betrieb. Findet er die Unterlagen nicht, darf er die Sozialversicherungsbeiträge schätzen. Diese Schätzung fällt fast immer teurer aus als das, was du tatsächlich hättest zahlen müssen.

Dazu kommt ein Bußgeldrahmen. Wer Entgeltunterlagen gar nicht führt oder nicht aufbewahrt, riskiert bis zu 50.000 Euro.

Wie deine Ablage aussehen muss

Die Sozialversicherungsträger haben dafür gemeinsame Regeln festgelegt. Erlaubt sind PDF-Dateien und Bilddateien in den Formaten JPG, PNG, BMP und TIFF. Ein sauber eingescanntes Papierdokument reicht also aus.

Der Dateiname muss sprechend sein und darf höchstens 64 Zeichen haben. Aus dem Namen sollen das Dokument, der Mitarbeiter und der Zeitraum hervorgehen. Ein Beispiel ist immatrikulationsbescheinigung-mueller_jan-Wintersemester_2027.

Aufbewahren musst du die Unterlagen bis zum Ende des Jahres, das auf deine letzte Betriebsprüfung folgt. In dieser Zeit müssen sie jederzeit verfügbar und sofort lesbar sein.

Was du bis Januar machen solltest

  1. Prüfe, ob dein Betrieb sich hat befreien lassen. Falls ja, weißt du jetzt, dass die Befreiung Ende Dezember endet.
  2. Geh eine Personalakte beispielhaft durch und markiere die Unterlagen aus der Tabelle oben.
  3. Leg eine Ordnerstruktur mit einheitlicher Dateibenennung an oder nutze ein System, das dir die Struktur vorgibt.
  4. Sprich mit deinem Steuerberater oder Lohnbüro ab, wer welche Unterlage künftig ablegt.

Entscheidend ist, dass ab Januar jeder neue Vorgang direkt richtig abgelegt wird.

Lohnt sich die Umstellung überhaupt?

Für die reine Pflicht reichen ein Scanner und eine ordentliche Ordnerstruktur. Der eigentliche Gewinn liegt woanders: Wenn die Prüfung kommt, suchst du nicht drei Tage lang Papiere zusammen. Wer die Unterlagen ohnehin digital hat, kann sie in Minuten vorlegen.

Fang bei den Stundenzetteln an, weil sie täglich anfallen und weil sie ohnehin die Grundlage jeder Lohnabrechnung sind. Teste clockin kostenlos und schau dir an, wie deine Zeiten künftig beim Lohnbüro ankommen.

Die Fundstellen im Gesetz

Welche Unterlagen elektronisch geführt werden müssen: § 8 Absatz 2 Beitragsverfahrensverordnung

Befreiung bis 31. Dezember 2026: § 8 Absatz 3 Satz 2 Beitragsverfahrensverordnung

Pflicht zur Führung und Aufbewahrung sowie Schätzung durch die Rentenversicherung: § 28f Sozialgesetzbuch IV

Bußgeldrahmen bis 50.000 Euro: § 111 Absatz 1 Nummer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Sozialgesetzbuch IV

Formate und Dateibenennung: Gemeinsame Grundsätze der Sozialversicherungsträger zu Entgeltunterlagen und Beitragsabrechnung

Inhaltsverzeichnis

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