Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung: Was du 2025 wissen musst

30.5.25
May 30, 2025
Human Resources

Die Gebäudereinigung ist ein zentraler Bestandteil der deutschen Dienstleistungsbranche. Damit faire Arbeitsbedingungen gewährleistet werden, gilt seit Jahren der Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung. Doch was steht drin? Was ändert sich 2025? Und worauf sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer besonders achten? Wir geben einen kompakten Überblick.

Eine Gebäudereinigerin bedient eine Reinigungsmaschine in einem modernen Treppenhaus und dokumentiert ihre Arbeit über eine Smartphone-App.

Disclaimer: Alle Informationen auf den Seiten dieser Website dienen der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar, können und sollen diese auch nicht ersetzen.

Die wichtigsten Fragen im Überblick

Was ist der Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung?

Der Rahmentarifvertrag (RTV) regelt die grundlegenderen Arbeitsbedingungen für Beschäftigte in der Gebäudereinigung. Dazu gehören Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen und Zuschläge. Er wird zwischen dem Bundesinnungsverband und der IG BAU ausgehandelt.

Für wen gilt der Tarifvertrag?

Der Tarifvertrag gilt für alle tarifgebundenen Unternehmen. Durch die Allgemeinverbindlicherklärung gilt er in der Praxis aber auch für die meisten nicht tarifgebundenen Betriebe der Branche.

Wie hoch ist die tariflich geregelte Arbeitszeit?

Die tarifliche Höchstarbeitszeit beträgt 39 Stunden pro Woche. Täglich sind bis zu 8 Stunden erlaubt. Mehrarbeit ist zulässig, muss aber innerhalb eines Monats ausgeglichen werden.

Inhalt

Was ist der Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung? 

Der Rahmentarifvertrag (RTV) regelt die grundlegenden Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung. Dazu gehören unter anderem: 

  • Arbeitszeiten und Pausenregelungen 
  • Kündigungsfristen
  • Urlaubsanspruch 
  • Zuschläge und Sonderzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld) 
  • Lohn 

Er ist bundesweit verbindlich für alle tarifgebundenen Betriebe der Branche und wird zwischen dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks und der IG BAU ausgehandelt. Wer nicht tarifgebunden ist, orientiert sich dennoch oft an den Vereinbarungen. 

Arbeitszeiten und Pausenregelungen laut Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung 

Laut § 3 RTV liegt die wöchentliche Höchstarbeitszeit bei 39 Stunden. Täglich sind es maximal 8 Stunden. Der Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung verbietet aber keine Mehrarbeit. Er lässt mehr als 39 Stunden zu. Diese Mehrarbeit muss allerdings innerhalb von einem Monat ausgeglichen werden. 

Tarifvertraglich beginnt die Arbeitszeit an der Sammelstelle und bspw. nicht erst am Auftragsort. Damit gilt auch die Wegzeit zwischen Auftragsorten zur Arbeitszeit dazu - allerdings mit Ausnahmen. 

Kündigungsfristen im Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung 

Die Kündigungsfrist hängt von der Länge des Arbeitsverhältnisses ab: 

Betriebszugehörigkeit  Kündigungsfrist 
5 Jahre 1 Monat
8 Jahre 3 Monate
10 Jahre 4 Monate
12 Jahre 5 Monate
15 Jahre 6 Monate
20 Jahre 7 Monate

Allerdings können Arbeitsverhältnisse innerhalb von zwei Wochen gekündigt werden, wenn beide Seiten zustimmen. Besteht das Arbeitsverhältnis erst seit weniger als zwei Wochen, kann das Verhältnis auch schon innerhalb eines Werktags gekündigt werden. 

Urlaubsanspruch laut Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung 

Auch der Urlaubsanspruch steigt je nach Betriebszugehörigkeit. Er richtet sich nach einer Fünf-Tage-Woche und beträgt 30 Arbeitstage pro Jahr. 

Sonderzahlungen und Zuschläge im Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung 

Unternehmen, die an den Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung gebunden sind, sind verpflichtet, ihren Mitarbeitern für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten Zuschläge zu zahlen. Genau sind das: 

  • 30 % des Grundlohns für Nachtarbeit 
  • 80 % des Grundlohns für Sonn- und Feiertagsarbeiten 
  • 200 % des Grundlohns für das Arbeiten am 1. Mai, Neujahrstag und dem 1. und 2. Weihnachtsfeiertag 

Außerdem erhalten Arbeitnehmer Erschwerniszuschläge für bestimmte Aufgabentypen. Die genauen Regelungen sind im Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung hier zu finden.

Lohn und Lohngruppen laut Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung und Lohntarifvertrag Gebäudereinigung 2025

Die Lohnstruktur im Gebäudereiniger-Handwerk ist in verschiedene Lohngruppen unterteilt. Die Zuordnung erfolgt je nach Tätigkeit, Qualifikation und Erfahrung. Die Lohngruppenaufteilung findest du unter § 8 RTV Gebäudereinigung. Die aktuellen Stundenlöhne für 2025 und zukünftigen Löhne für 2026 lauten wie folgt: 

Lohngruppe  Stundenlohn ab 01.01.2025 in €  Stundenlohn ab 01.01.2026 in €
1 - Unterhaltsreinigung

14,25

15,00
2 - Glas- und Fassadenreinigung 14,71 15,46
3 - Maschinenführer 15,20 15,95
4 - Objektverantwortliche 15,91 16,66
5 entfällt seit 2011 entfällt seit 2011
6 - Technisch-administrative Tätigkeiten 17,65 18,40
7 - Technisch-administrative Tätigkeiten 18,64 19,39
8 - Technisch-administrative Tätigkeiten 19,67 20,43
9 - Technisch-administrative Tätigkeiten 20,89 21,64

Rechtliche Grundlagen: Wer muss was beachten? 

Auch wenn ein Unternehmen nicht tarifgebunden ist, kann der Rahmentarifvertrag durch die Allgemeinverbindlicherklärung auch für nicht tarifgebundene Betriebe gelten. In der Praxis bedeutet das: 

  • Tarifflucht ist keine Option: Mindeststandards müssen eingehalten werden 
  • Subunternehmen: Auch sie müssen sich an die tariflichen Vorgaben halten. 
  • Minijobs & Teilzeit: Tariflöhne gelten anteilig, ebenso Zuschläge und Urlaubsansprüche

Verstöße gegen den Rahmentarifvertrag können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und das Vertrauen von Mitarbeitern gefährden. 

Was ist eine Allgemeinverbindlicherklärung?

Eine Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) bedeutet, dass ein Tarifvertrag nicht nur für tarifgebundene Unternehmen, sondern für alle Betriebe einer Branche gilt - unabhängig davon, ob sie Mitglied im Arbeitgeberverband oder die Beschäftigten Mitglied einer Gewerkschaft sind.

Praxisbeispiel: Tarifkonform arbeiten dank digitaler Zeiterfassung

Oliver Budde, Geschäftsführer einer Gebäudereinigung, kennt die Anforderungen der Branche aus erster Hand: 

“In der Gebäudereinigung wird erwartet, dass minutengenau abgerechnet wird - inklusive der Wegezeiten. Genau das machen wir. Und das macht uns als Arbeitgeber attraktiv.” 

Gerade durch Allgemeinverbindlicherklärung des Rahmentarifvertrags ist eine rechtssichere Zeiterfassung für diese Branche keine Kür, sondern Pflicht. Früher noch mit Zettel und Stift unterwegs, setzt Budde heute auf digitale Unterstützung: 

“Wir haben das Thema Zeiterfassung jetzt vollkommen im Griff und auch rechtlich nicht anfechtbar im Griff.”

Fazit: Warum sich ein Blick in den Tarifvertrag lohnt 

Für Arbeitgeber bietet der Rahmentarifvertrag eine klare Struktur zur Mitarbeiterführung und Entgeltregelung. Für Arbeitnehmer ist er eine wichtige Grundlage für faire Arbeitsbedingungen. Besonders in Zeiten von Digitalisierung und Fachkräftemangel ist Transparenz ein Wettbewerbsvorteil. 

Tipp: Wer Prozesse wie die Zeiterfassung oder Urlaubsplanung effizient gestalten will, sollte auf digitale Lösungen setzen.