Was ist der Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung?
Der Rahmentarifvertrag (RTV) regelt die grundlegenden Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung. Dazu gehören unter anderem:
- Arbeitszeiten und Pausenregelungen
- Kündigungsfristen
- Urlaubsanspruch
- Zuschläge und Sonderzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld)
- Lohn
Er ist bundesweit verbindlich für alle tarifgebundenen Betriebe der Branche und wird zwischen dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks und der IG BAU ausgehandelt. Wer nicht tarifgebunden ist, orientiert sich dennoch oft an den Vereinbarungen.
Arbeitszeiten und Pausenregelungen laut Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung
Laut § 3 RTV liegt die wöchentliche Höchstarbeitszeit bei 39 Stunden. Täglich sind es maximal 8 Stunden. Der Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung verbietet aber keine Mehrarbeit. Er lässt mehr als 39 Stunden zu. Diese Mehrarbeit muss allerdings innerhalb von einem Monat ausgeglichen werden.
Tarifvertraglich beginnt die Arbeitszeit an der Sammelstelle und bspw. nicht erst am Auftragsort. Damit gilt auch die Wegzeit zwischen Auftragsorten zur Arbeitszeit dazu - allerdings mit Ausnahmen.
Kündigungsfristen im Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung
Die Kündigungsfrist hängt von der Länge des Arbeitsverhältnisses ab:
Allerdings können Arbeitsverhältnisse innerhalb von zwei Wochen gekündigt werden, wenn beide Seiten zustimmen. Besteht das Arbeitsverhältnis erst seit weniger als zwei Wochen, kann das Verhältnis auch schon innerhalb eines Werktags gekündigt werden.
Urlaubsanspruch laut Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung
Auch der Urlaubsanspruch steigt je nach Betriebszugehörigkeit. Er richtet sich nach einer Fünf-Tage-Woche und beträgt 30 Arbeitstage pro Jahr.
Sonderzahlungen und Zuschläge im Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung
Unternehmen, die an den Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung gebunden sind, sind verpflichtet, ihren Mitarbeitern für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten Zuschläge zu zahlen. Genau sind das:
- 30 % des Grundlohns für Nachtarbeit
- 80 % des Grundlohns für Sonn- und Feiertagsarbeiten
- 200 % des Grundlohns für das Arbeiten am 1. Mai, Neujahrstag und dem 1. und 2. Weihnachtsfeiertag
Außerdem erhalten Arbeitnehmer Erschwerniszuschläge für bestimmte Aufgabentypen. Die genauen Regelungen sind im Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung hier zu finden.

Lohn und Lohngruppen laut Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung und Lohntarifvertrag Gebäudereinigung 2025
Die Lohnstruktur im Gebäudereiniger-Handwerk ist in verschiedene Lohngruppen unterteilt. Die Zuordnung erfolgt je nach Tätigkeit, Qualifikation und Erfahrung. Die Lohngruppenaufteilung findest du unter § 8 RTV Gebäudereinigung. Die aktuellen Stundenlöhne für 2025 und zukünftigen Löhne für 2026 lauten wie folgt:
Rechtliche Grundlagen: Wer muss was beachten?
Auch wenn ein Unternehmen nicht tarifgebunden ist, kann der Rahmentarifvertrag durch die Allgemeinverbindlicherklärung auch für nicht tarifgebundene Betriebe gelten. In der Praxis bedeutet das:
- Tarifflucht ist keine Option: Mindeststandards müssen eingehalten werden
- Subunternehmen: Auch sie müssen sich an die tariflichen Vorgaben halten.
- Minijobs & Teilzeit: Tariflöhne gelten anteilig, ebenso Zuschläge und Urlaubsansprüche
Verstöße gegen den Rahmentarifvertrag können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und das Vertrauen von Mitarbeitern gefährden.
Praxisbeispiel: Tarifkonform arbeiten dank digitaler Zeiterfassung
Oliver Budde, Geschäftsführer einer Gebäudereinigung, kennt die Anforderungen der Branche aus erster Hand:
“In der Gebäudereinigung wird erwartet, dass minutengenau abgerechnet wird - inklusive der Wegezeiten. Genau das machen wir. Und das macht uns als Arbeitgeber attraktiv.”
Gerade durch Allgemeinverbindlicherklärung des Rahmentarifvertrags ist eine rechtssichere Zeiterfassung für diese Branche keine Kür, sondern Pflicht. Früher noch mit Zettel und Stift unterwegs, setzt Budde heute auf digitale Unterstützung:
“Wir haben das Thema Zeiterfassung jetzt vollkommen im Griff und auch rechtlich nicht anfechtbar im Griff.”
Fazit: Warum sich ein Blick in den Tarifvertrag lohnt
Für Arbeitgeber bietet der Rahmentarifvertrag eine klare Struktur zur Mitarbeiterführung und Entgeltregelung. Für Arbeitnehmer ist er eine wichtige Grundlage für faire Arbeitsbedingungen. Besonders in Zeiten von Digitalisierung und Fachkräftemangel ist Transparenz ein Wettbewerbsvorteil.
Tipp: Wer Prozesse wie die Zeiterfassung oder Urlaubsplanung effizient gestalten will, sollte auf digitale Lösungen setzen.
