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Sonn- und Feiertagsarbeit richtig erfassen

Erstellt von Karla Terhaar | | Zeiterfassung

Für viele deutsche Unternehmen landet zu Beginn des neuen Jahres ein neues Thema auf dem Schreibtisch: Arbeitszeiterfassung. Während in der Vergangenheit auf Vertrauensarbeitszeit oder Ähnliches gesetzt wurde, müssen aufgrund der Arbeitszeiterfassungspflicht jetzt die Arbeitszeiten der Mitarbeiter genau erfasst und dokumentiert werden. Dazu gehören auch Zeiten, die an Sonn- und Feiertagen geleistet werden. Doch was ist hier eigentlich erlaubt? Wer darf wann arbeiten und worauf muss geachtet werden?

Disclaimer: Alle Informationen auf den Seiten dieser Website dienen der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar, können und sollen diese auch nicht ersetzen. Dieser Artikel bezieht sich auf die in § 9-18 des Arbeitsgesetzes festgelegten Vorgaben. 

Deine wichtigsten Fragen im Überblick

Grundsätzlich ist das Arbeiten zwischen 0 und 24 Uhr an Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt. Eine Ausnahme bilden gewisse Berufsgruppen wie Rettungsdienste, die eine grundlegende Funktionen in der Gesellschaft einnehmen.

Ein Zuschlag auf den Stundenlohn an Feier- und Wochenendtagen ist nicht verpflichtend. Sobald dieser allerdings in Arbeits- und Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen schriftlich festgehalten wurde, sind Arbeitnehmende verpflichtet diese auch zu zahlen.

Sonn- und Feiertagsarbeit - Was ist erlaubt?

Zum Thema Arbeiten an Feiertagen und am Wochenende gibt es eine ganze Reihe Vorschriften. Zunächst gilt: An Sonn- und Feiertagen darf von 0 bis 24 Uhr nicht gearbeitet werden. Für mehrschichtige Betriebe mit Tag- und Nachtschichten oder Kraft- und Beifahrer kann der Beginn der 24-stündigen Sonn- und Feiertagsruhe um 6 bzw. 2 Stunden verschoben werden.

Allerdings gibt es Ausnahmen. Und zwar für bestimmte Berufsbranchen. Sie erfüllen eine grundlegende Funktion in der Gesellschaft und haben deshalb ein Sonderrecht, auch an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten.

Was muss eingehalten werden?

Innerhalb der Berufsgruppen, in denen Sonn- und Feiertagsarbeit erlaubt ist, müssen ein paar Vorgaben eingehalten werden:

  1. Grundsätzlich müssen laut § 11 ArbZG mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben. In bestimmten Einrichtungen, bspw. im Rundfunk oder Theater, kann diese Zahl minimal abweichen. 
  2. Bei einem Arbeitseinsatz, der auf einen Sonntag fällt, muss innerhalb von zwei Wochen ein Ersatzruhetag gewährt werden. 
  3. Werden Arbeitnehmende an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, muss ein Ersatzruhetag innerhalb von acht Wochen gewährleistet werden. Nach (schriftlicher) Absprache kann dieser auch verlängert oder durch anderen Ausgleich ersetzt werden.
  4. Auch an Sonn- und Feiertagen muss sich an geltende Vorgaben wie Ruhe- und Pausenzeiten gehalten werden. Das bedeutet: Nach mindestens 6 Stunden Arbeitszeit steht Arbeitnehmenden eine Pause von 30 Min. zu (nach 9h sind es 45 Min.). Außerdem muss zwischen Ende und Beginn des Arbeitseinsatzes eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden liegen. 

Zuständig für die Kontrolle dieser Vorschriften sind Aufsichtsbehörden.

Was sind Ausnahmen bei Sonn- und Feiertagsarbeit?

Grundsätzlich muss sich immer an die oben genannten Vorgaben gehalten werden. Doch in ein paar Ausnahmefällen dürfen Arbeitgebende ein Ausweichen anordnen: In Notfällen und außergewöhnlichen Fällen, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind. Besonders wenn Rohstoffe oder Lebensmittel verderben oder Arbeitsergebnisse zu misslingen drohen, darf auch außerhalb diese Vorgaben gearbeitet werden. 

Außerdem ist es leitenden Angestellten und Chefärzten erlaubt, sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes zu halten.

Zum Thema Feiertagszuschlag

Feiertags- oder Wochenendzuschläge sind ein Thema, dass im Rahmen der Feiertags- und Sonntagsarbeit nicht übergangen werden darf. Es handelt sich um einen Zuschlag auf den Arbeitslohn durch Arbeitgebende, wenn an Sonn- oder Feiertagen gearbeitet wurde. Die Zahlung des Zuschlags ist allerdings nicht Pflicht

Diese Zuschläge werden meist verwendet, um einen Anreiz zu schaffen, auch an “unbeliebten Tagen” zu arbeiten. 

Feiertagszuschläge sind nicht mit Sonn- und Samstagszuschlägen kombinierbar! In diesem Fall wird dann der Feiertagszuschlag ausgezahlt.

Wer bekommt einen Feiertagszuschlag?

Anspruch auf einen Wochend- bzw. Feiertagszuschlag haben alle, die an einem gesetzlichen Feiertag arbeiten und deren Arbeitgebende bereit sind, diesen auch zu zahlen. Vom Arbeitgeber ist dann auch abhängig, wie viel und ob überhaupt gezahlt wird. 

Wichtig ist: Da grundsätzlich nicht an Feiertagen gearbeitet werden darf, besteht ein Anspruch auf den Zuschlag nur, solange die Arbeit nicht an einem Werktag verrichtet werden kann

Was ist bei Sonn- und Feiertagszuschlägen zu beachten?

Es besteht (bis auf Zuschläge für Nachtarbeit) kein gesetzlicher Anspruch auf einen Feiertagszuschlag. Wird der Zuschlag allerdings schriftlich zuvor festgelegt, in einem Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag, muss der Zuschlag gezahlt werden. 

Wichtig zu beachten ist: Ostersonntag und Pfingstsonntag sind keine gesetzlichen Feiertage! Deshalb besteht hier kein Anspruch auf einen Feiertagszuschlag, lediglich auf einen Sonntagszuschlag. 

Während eines Bereitschaftsdienstes gibt es ebenfalls keinen rechtlichen Anspruch auf einen Feiertagszuschlag, da dieser als Ruhezeit gilt. Findet er allerdings an einem Feiertag statt und es fallen geleistete Arbeitsstunden an, besteht ein Recht auf den Zuschlag. 

In einigen Fällen wird beim Feiertags- und Wochenendzuschlag auch zwischen dem Arbeitsmodell unterschieden. So können Teilzeitkraft oder Minijobber bspw. keinen Anspruch auf einen Zuschlag haben. In den meisten Fällen wird hier allerdings auf Grundlage der Gleichberechtigung dennoch ein Zuschlag zugesprochen. 

Wann sind Zuschläge steuerfrei?

Die Versteuerung von Zuschlägen ist knifflig. Bis zu einer bestimmten Höhe sind sie steuerfrei, überschreiten sie diesen Betrag jedoch, müssen sich versteuert werden. Leider stimmen in diesem Fall auch Sozialversicherung und Steuerrecht nicht überein, weshalb auch Beträge aber einem bestimmten Satz gezahlt werden müssen. Aber alles der Reihe nach: 

Die Höhe eines steuerfreien Zuschlags ist abhängig von dem Bruttostundenlohn und dem Prozentsatz des Zuschlags. Bis zu 125 % des Grundlohns beim Feiertagszuschlag bleibt steuerfrei. Beim Sonntagszuschlag bleiben lediglich 50 % steuerfrei. 

Für den Heiligen Abend und die Weihnachtsfeiertage ab 14 Uhr und dem 1. Mai gibt es zudem eine weitere Reglung: Hier sind bis zu 150 % des Grundlohns steuerfrei. 

Beträgt der Bruttostundenlohn mehr als 50€ ist ein Feiertagszuschlag in jedem Fall zu versteuern. 

Wichtig: Feiertagszuschläge sind nicht immer beitragsfrei. Wie oben schon erwähnt, stimmen Sozialversicherung und Steuerrecht nicht überein! Wenn der Bruttostundenlohn an einem Feiertag über 25 € liegt, sind Arbeitnehmende zum Teil beitragsverpflichtet. Der Zuschlagsanteil, der über diesem 25 € an einem Feiertag verdient wird, muss für Sozialversicherungsbeiträge eingerechnet werden.

Wie kriege ich all das stressfrei und gesetzeskonform unter einen Hut?

Zuschläge, versteuern, Ruhe- und Pausenzeiten, Ersatzruhetage – Das klingt für dich nach sehr viel Stress und Papierkram? Wenn du das alles händisch mit Exceltabellen ausrechnen möchtest, stimmen wir dir da zu. Es gibt aber deutlich leichter Prozesse, die dir einen Großteil deiner Arbeit abnehmen. 

Mit der digitalen Zeiterfassung von clockin kannst du im Voraus genau einstellen, ob und wie viel Zuschlag deine Mitarbeitenden bei Wochend- oder Feiertagsarbeit erhalten sollen. Das System errechnet automatisch den korrekten Stundenzettel und hilft dir dabei, bei den geleisteten Stunden deiner Mitarbeitenden nicht den Überblick zu verlieren. 

Behalte ohne Probleme die Ruhe- und Pausenzeiten im Blick, leite einen ausführlichen und fehlerfreien Stundenzettel an die Buchführung weiter und bleibe so stressfrei gesetzeskonform. 

clockin hilft dir aber nicht nur bei Feiertags- und Wochenendarbeit gesetzeskonform zu bleiben. Mit der Arbeitszeiterfassungspflicht und dem kommenden Gesetz zur elektronischen Zeiterfassung dokumentierst du mit der clockin App die gearbeiteten Stunden auch auf dieser Ebene dem Recht entsprechend. 

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