Sonntagsarbeit & Sonntagszuschlag: Regeln, Pflichten und Steuervorteile

Der Sonntag ist in Deutschland besonders geschützt. Doch in vielen Branchen ist der Betrieb am Wochenende unverzichtbar. Für Arbeitgeber stellt sich die Frage: Was ist erlaubt, wie hoch muss der Zuschlag sein und wie erfasse ich die Zeiten rechtssicher?

blauer Wecker steht auf Kalender mit blauen Zahlen
Karla Terhaar
Karla Terhaar
Expertin für Personal- und Digitalisierungsthemen
Veröffentlicht am
12.02.2026
February 12, 2026

Die wichtigsten Fragen im Überblick

Ist ein Sonntagszuschlag gesetzlich verpflichtend?

Nein, es gibt in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf eine zusätzliche Bezahlung für Arbeit am Sonntag. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) fordert lediglich einen zeitlichen Ausgleich in Form eines Ersatzruhetages. Ein finanzieller Anspruch besteht nur dann, wenn dies im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag festgelegt ist.

Wie hoch ist der steuerfreie Sonntagszuschlag?

Zuschläge für tatsächliche Sonntagsarbeit sind bis zu 50 % des Grundlohns steuerfrei. Diese Steuerfreiheit gilt bis zu einem Grundlohn von 50 € pro Stunde. Für die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung liegt die Grenze jedoch bei einem Grundlohn von 25 € pro Stunde.

Bis wann muss der Ersatzruhetag für Sonntagsarbeit gewährt werden?

Laut §11 ArbZG muss für jeden Arbeitseinsatz am Sonntag ein Ersatzruhetag gewährt werden. Dieser muss zwingend innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen nach dem Sonntagseinsatz liegen.

Wie viele Sonntage im Jahr müssen frei bleiben?

Das Gesetz schreibt vor, das mindesten 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben müssen. In bestimmten Branchen (z.B. im Gesundheitswesen oder in der Gastronomie) kann es durch Tarifverträge geringfügige Abweichungen geben, aber der Grundschutz der 15 freien Sonntage ist ein zentraler Pfeiler des Arbeitsschutzes.

Dürfen Minijobber am Sonntag arbeiten?

Ja, Minijobber dürfen sonntags arbeiten, sofern die Branchen und diejenigen fallen, die gesetzliche Erlaubnis haben.

Gesetzliche Grundlage: Darf am Sonntag gearbeitet werden? 

Nach dem Arbeitszeitgesetz (§ 9 ArbZG) gilt für Sonntage grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot von 0 bis 24 Uhr. Wie bei Feiertagen gilt es jedoch weitreichende Ausnahmen für Branchen wie Gastronomie, Krankenhäuser, Rettungsdienste oder Verkehrsbetriebe. 

Der Schutz der 16 Sonntage

Ein wichtiger Punkt, den viele Arbeitgeber übersehen: Laut § 11 ArbZG müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben. Das bedeutet, ein Mitarbeiter darf nicht jeden Sonntag im Jahr eingeplant werden, selbst wenn er möchte. 

Exkurs: Der Ersatzruhetag bei Sonntagsarbeit

Wer am Sonntag arbeitet, hat zwingend Anspruch auf einen Ersatzruhetag. Hier ist das Gesetz bei Sonntagen strenger als bei Feiertagen:

  • Frist: Der Ersatzruhetag für Sonntagsarbeit muss innerhalb von zwei Wochen gewährt werden.
  • Bedingung: Er muss an einem Werktag (Montag bis Samstag) gewährt werden.
  • Ziel: Der Schutz der Gesundheit und die Gewährleistung einer angemessenen Erholungsphase.

Ist der Sonntagszuschlag Pflicht? 

Ähnlich wie beim Feiertagszuschlag gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine zusätzliche Bezahlung für Sonntagsarbeit. Der Gesetzgeber verlangt lediglich den zeitlichen Ausgleich (Ersatzruhetag). 

Ein Anspruch auf einen finanziellen Sonntagszuschlag ergibt jedoch häufig aus: 

  • Tarifverträgen (häufig 25 % bis 50 %) 
  • Einzelvertraglichen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag 
  • Betriebsvereinbarungen 
  • Betrieblicher Übung 

Sonntagsarbeit im Überblick 

Hier ist die Zusammenfassung der wichtigsten Regeln für die Sonntagsarbeit: 

Kategorie Regelung / Wert Gesetzliche Basis
Steuerfreier Zuschlag Bis zu 50 % § 3b EStG
Ersatzruhetag Innerhalb von 2 Wochen § 11 Abs. 3 ArbZG
Freie Sonntage Mindestens 15 pro Jahr § 11 Abs. 1 ArbZG
Ruhezeit Mindestens 11 Stunden § 5 ArbZG

Steuerfreie Zuschläge: Die 50-Prozent-Regel

Zahlst du deinen Mitarbeitern einen Sonntagszuschlag, belohnt der Staat das mit Steuerfreiheit. 

  • Höhe: Zuschläge für Sonntagsarbeit sind bis zu 50 % des Grundlohns steuerfrei. 
  • Grundlohn-Grenze: Die Steuerfreiheit gilt bis zu einem Grundlohn von 50 € pro Stunde. 
  • Sozialversicherung: Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung besteht jedoch nur bis zu einem Grundlohn von 25 € pro Stunde. 

Kombination mit Nachtarbeit 

Arbeitet ein Mitarbeiter am Sonntagabend in die Nacht hinein, können Sonntagszuschläge und Nachtzuschläge kombiniert werden. das macht die Arbeit zu diesen Randzeiten für Arbeitnehmer finanziell sehr attraktiv. 

Besonderheiten: Minijob am Sonntag

Auch Minijobber dürfen sonntags arbeiten, sofern die Branche dies zulässt. Da der Sonntagszuschlag bis 50 % steuerfrei ist, zählt er nicht zu regelmäßigen Verdienst für die 603-Euro-Grenze. Ein Minijobber kann also durch Sonntagsarbeit mehr verdienen, ohne dass der Job sozialversicherungspflichtig wird. 

Digitale Erfassung: Sonntagsarbeit 

Die Dokumentation von Sonntagsarbeit ist besonders sensibel, da Aufsichtsbehörden verstärkt auf die Einhaltung der 15 freien Sonntage und der Ersatzruhetage achten. 

Mit clockin automatisiert du diesen Prozess:

  • Digitale Dokumentation: Alle Zeiten werden rechtssicher für die Betriebsprüfung archiviert. 
  • Ruhezeiten-Check: Das System warnt, wenn die 11 Stunden Ruhezeiten nicht eingehalten werden oder Pausenzeiten nicht den rechtlichen Vorgaben entsprechen. 
  • Intuitive Bedienung: Die App ist leicht zu handhaben und damit ideal für Teams, die mobil arbeiten und nicht digital affin sind. 
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