Die Rechtslage: Ist der Feiertagszuschlag Pflicht?
Die kurze Antwort lautet: Nein, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine zusätzliche Bezahlung für Feiertagsarbeit. Das Arbeitszeitgesetzt (§ 11 ArbZG) schreibt lediglich vor, dass Arbeitnehmer für die Arbeit an einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, einen Ersatzruhetag erhalten müssen. Dieser muss innerhalb von acht Wochen gewährt werden.
Ein finanzieller Anspruch für Feiertagszuschläge besteht erst durch:
- Tarifverträge: Viele Branchen (z.B. Bau, Metall) haben feste Zuschläge vereinbart.
- Arbeitsverträge: Individuelle Vereinbarungen zwischen dir und deinen Mitarbeitern, die im Arbeitsvertrag festgeschrieben sind.
- Betriebsvereinbarungen: Betriebsräte können ebenfalls Feiertagszuschläge vorschreiben.
- Betriebliche Übung: Wenn jahrelang ohne Vorbehalt Zuschläge gezahlt wurden, kann daraus ein Rechtsanspruch für die Zukunft entstehen.
Wer darf überhaupt an Feiertagen arbeiten?
Bevor es an die Bezahlung geht, muss die Zulässigkeit geklärt werden. Grunsätzlich gilt laut § 9 ArbZG ein Beschäftigungsverbot von 0 bis 24 Uhr. Es gibt jedoch zahlreiche Ausanhmen für Branchen, die eine grundlegende Funktion für die Gesellschaft erfüllen:
- Not- und Rettungsdienste
- Pflegepersonal in Krankenhäusern und Betreuungseinrichtungen
- Feuerwehr
- Gastronomie
- Wasser- und Energieversorgung
- Verkehrsbetriebe
- Nachrichtenagenturen und Presse
- Landwirtschaftsbetriebe
- Betriebs- und Analagenbewachung
Was muss eingehalten werden?
Innerhalb der Berufsgruppen, in denen Feiertagsarbeit erlaubt ist, müssen ein paar Vorgaben eingehalten werden:
- Werden Arbeitnehmende an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, muss ein Ersatzruhetag innerhalb von acht Wochen gewährleistet werden. Nach (schriftlicher) Absprache kann dieser auch verlängert oder durch anderen Ausgleich ersetzt werden.
- Auch an Feiertagen muss sich an geltende Vorgaben wie Ruhe- und Pausenzeiten gehalten werden. Das bedeutet: Nach mindestens 6 Stunden Arbeitszeit steht Arbeitnehmenden eine Pause von 30 Min. zu (nach 9h sind es 45 Min.). Außerdem muss zwischen Ende und Beginn des Arbeitseinsatzes eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden liegen.
Zuständig für die Kontrolle dieser Vorschriften sind Aufsichtsbehörden.
Höhe der Feiertagszuschläge: Was ist steuerfrei?
Auch wenn keine Pflicht zur Zahlung besteht, nutzen fast alle Arbeitgeber Zuschläge als Motivationsfaktor. Der Gesetzgeber unterstützt dies, indem er Zuschläge bis zu gewissen Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei stellt.
Hier ist die Übersicht der steuerfreien Höchstsätze (basierend auf dem Grundlohn):
Die “25-Euro-Falle” in der Sozialversicherung
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung: Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht sind sich hier nicht einig:
- Steuerfreiheit: Gilt bis zu einem Grundlohn von 50 € pro Stunde.
- Beitragsfreiheit (SV): Gilt nur bis zu einem Grundlohn von 25 € pro Stunde.
Das bedeutet: Verdient ein Mitarbeiter mehr als 25 € pro Stunden (Grundlohn), ist der Teil des Zuschlags, der auf den Betrag über 25 € entfällt, zwar steuerfrei, aber es müssen Sozialversicherungsbeiträge dafür gezahlt werden.
Wie wird der Feiertagszuschlag berechnet?
Feiertagszuschläge berechnen sich in der Regel als prozentualer Aufschlag auf den Grundlohn. Die Grundformel lautet:
Wenn du den Feiertagszuschlag mit einem festen Grundgehalt berechnen möchtest, gehst du folgendermaßen vor:

Sonderfall: Minijobber und Teilzeitkräfte
Für Minijobber gilt der Grundsatz der Gleichberechtigung. Wenn Vollzeitkräfte Zuschläge erhalten, steht dies in der Regel auch den geringfügig Beschäftigten zu. Der große Vorteil: Steuerfreie Zuschläge zählen nicht zur 603-Euro Grenze (Stand 2026). Ein Minijobber kann also durch Feiertagsarbeit legal deutlich mehr als 603 € verdienen, ohne seinen Status zu verlieren.
Was sind Ausnahmen bei Feiertagsarbeit?
Grundsätzlich muss sich immer an die oben genannten Vorgaben gehalten werden. Doch in ein paar Ausnahmefällen dürfen Arbeitgebende ein Ausweichen anordnen: In Notfällen und außergewöhnlichen Fällen, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind. Besonders wenn Rohstoffe oder Lebensmittel verderben oder Arbeitsergebnisse zu misslingen drohen, darf auch außerhalb diese Vorgaben gearbeitet werden.
Außerdem ist es leitenden Angestellten und Chefärzten erlaubt, sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes zu halten.
Praxis-Tipps: Erfassung und Dokumentation
Damit das Finanzamt bei der nächsten Prüfung keine Probleme macht, ist eien lückenlose Dokumentation Pflicht. Du musst also genau nachweisen:
- Wann wurde gearbeitet (Datum/Uhrzeit)?
- Welcher Feiertag lag vor?
- Wie hoch war der Grundlohn und wie hoch der berechnete Zuschlag?
Die Lösung mit clockin: Statt mühsamer Excel-Tabellen kannst du in der clockin App individuelle Zuschlagsregeln hinterlegen. Das System erkennt Feiertage automatisch, berechnet die korrekten Sätze und erstellt einen fertigen Stundenzettel für die Buchhaltung. So bleibst du ohne Zusatzaufwand gesetzeskonform.
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