Warum Lehrkräfte seit Jahren auf die Pflicht warten
Der Arbeitstag einer Lehrerin endet nicht mit der letzten Unterrichtsstunde. Korrekturen, Elterngespräche, Konferenzen und Unterrichtsvorbereitungen müssen noch abends, am Wochenende oder in den Ferien abgearbeitet und vorbereitet werden. Was dabei fehlt ist ein belastbarer Nachweis darüber, wie viel tatsächlich nach dem Schulgong geleistet wird.
Genau das macht Lehrkräfte seit Jahren wütend. In Reddit-Threads, Gewerkschaftsresolutionen und Studien taucht immer wieder dasselbe Bild auf: 50-Stunden-Wochen sind keine Ausnahme, sondern die Regel. Und trotzdem schaut niemand systematisch hin.
Die rechtliche Grundlage wäre seit Jahren da. DerEuropäische Gerichtshof hat 2019 entschieden, dass alle EU-Mitgliedsstaaten Arbeitgeber zur systematischen Arbeitszeiterfassung verpflichten müssen. Das Bundesarbeitsgericht hat das im September 2022 für Deutschland konkretisiert: Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitszeiten aller Beschäftigten zu erfassen. Das gilt grundsätzlich schon auf Basis des §3 Arbeitsschutzgesetz auch ohne Einschränkungen für Schulen.
Das Problem: Die zuständigen Kultusministerien zögern. Kein einziges Bundesland hat bisher ein verbindliches Erfassungssystem für Lehrkräfte eingeführt. Die Kultusministerkonferenz versucht sogar, Lehrkräfte ganz aus der Pflicht herauszunehmen. Das Bundesarbeitsministerium lehnte das allerdings klar ab.
Was sich gerade in den Bundesländern tut
Bremen – Pilotprojekt ab August 2026
Bremen macht als erstes Bundesland Ernst. Ab dem Schuljahr 2026/2027 dokumentieren Lehrkräfte an sechs ausgewählten Schulen ein Jahr lang ihre gesamte Arbeitszeit per iPad und App. Die Vorbereitungsphase bis Juli 2026 umfasst die rechtlichen, organisatorischen und technischen Grundlagen. ab 2027 wertet das Institut für Qualitätsentwicklung im Bremer Bildungswesen die Ergebnisse aus mit dem Ziel, ein dauerhaft einsetzbares System zu entwickeln, das in einer neuen Lehrkräftearbeitszeit- und Dienstverordnung verankert werden soll. Bremens Bildungssenatorin Sascha Aulepp (SPD) hofft, dass sich andere Bundesländern anschließen werden.
NRW – Lebensarbeitszeitkonto im Entwurf
In Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung im April 2026 einen Gesetzesentwurf für ein Lebensarbeitszeitkonto vorgelegt, das auch Lehrkräfte einschließt. Ein systematisches Erfassungssystem für den Arbeitsalltag ist darin allerdings noch nicht vorgesehen. Gleichzeitig hat eine Umfrage des nordrhein-westfälischen Philologenverbands 2025 ergeben, dass sich Lehrkräfte in NRW mehrheitlich klar für eine Arbeitszeiterfassung aussprechen.
Bayern – Druck aus der Gewerkschaft, Zögern in der Politik
Die GEW Bayern hat im Mai 2025 eine Resolution zur Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte verabschiedet. Die Forderung an die Bayrische Staatsregierung ist eindeutig: ein rechtssicheres und transparentes Erfassungssystem an allen Schulen. Die Bayrische Staatsregierung reagierte bislang nicht mit einem konkreten Schritt. Im Hintergrund läuft zudem die Neuauflage des Arbeitszeitkontos für Grundschullehrkräfte, nachdem der Bayrische Verwaltungsgerichtshof die bisherigen Regelungen für unwirksam erklärt hatte.
Was das für alle Bundesländer bedeutet
Die Rechtslage ist bundesweit einheitlich: Die Pflicht gilt überall, weil sie sich aus Bundesrecht ergibt – nicht aus Landesrecht. Dass einzelne Bundesländer noch kein System eingeführt haben, ändert daran nichts. Schulen, die abwarten, bis ihr Bundesland handelt, gehen ein rechtliches Risiko ein.
Was Lehrkräfte konkret erfassen müssen
Die Arbeitszeit von Lehrkräften ist komplexer als ein klassisches 9-to-5-Modell. Sie besteht aus mehreren Bereichen, die alle zur erfassungspflichtigen Arbeitszeit zählen:
- Unterrichtszeit: die direkte Lehrzeit im Klassenraum
- Vor- und Nachbereitung: Stunden, die in Planung, Materialentwicklung und Nachbereitung fließen
- Korrekturen: Klassenarbeiten, Klausuren, schriftliche Hausarbeiten
- Konferenzen und Meetings: Lehrer- und Fachkonferenzen, Elterngespräche, schulinterne Abstimmungen
- Administrative Aufgaben: Zeugnisse, Dokumentation, Schülerakten
- Fortbildungen: sofern schulisch angeordnet oder genehmigt
Das gängige Deputatsmodell, das Lehrkräfte bisher hauptsächlich nach erteilten Unterrichtsstunden bewertet, bildet diese Gesamtlast nicht ab. Genau das ist der Kern des Problems und der Grund, warum Gewerkschaften und Lehrkräfte selbst so nachdrücklich auf eine Erfassung drängen.
Wichtig für Schulleitungen: Das Arbeitszeitgesetz gilt auch hier. Die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden darf grundsätzlich nicht überschritten werden. In der Praxis passiert genau das regelmäßig – ein Montag, der um 7:30 Uhr mit Klassenleitung beginnt und um 21:00 Uhr nach Korrekturen und Elternabend endet, liegt weit darüber. Ohne Erfassung ist das unsichtbar. Mit Erfassung wird es steuerbar.
Wer darf handeln und wer muss?
Bevor es um konkrete Systeme geht, lohnt sich ein ehrlicher Blick auf die Frage, wer in Schulen überhaupt die Entscheidungsmacht hat.
Staatliche Schulen: hier ist das jeweilige Bundesland der Arbeitgeber. Das bedeutet: Eine Schulleitung kann von sich aus kein verbindliches Zeiterfassungssystem einführen. Das liegt beim Kultusministerium. Hinzu komm, dass die Einführung eines Erfassungssystems mitbestimmungspflichtig ist – der Personalrat muss bei der Frage, wie ein System ausgestaltet wird, einbezogen werden. Wer als Lehrkraft an einer staatlichen Schule Zeiterfassung einfordern will, ist daher vor allem auf zwei Wegen: über Personalräte, die Initiativanträge stellen und Dienstvereinbarungen verhandeln können, oder über den politischen Druck auf die Kultusministerien.
Schulen in freier Trägerschaft: Hier liegt die Arbeitgeberfunktion beim Träger – als bei einer Stiftung, ein Verein, eine Kirche oder einer Elterninitiative. Diese Träger unterliegen denselben gesetzlichen Pflichten, wie jedes andere Unternehmen auch: BAG-Urteil, EuGH, §3 ArbSchG. Sie können und müssen handeln – und brauche dafür keinen Beschluss eines Kultusministeriums. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats oder personalrats gelten auch hier, aber sie beziehen sich auf die Ausgesatltung, nicht auf das Ob.
Was das konkret bedeutet: Ein digtiales Zeiterfassungssystem einzuführen ist an staatlichen Schulen eine politische und personalvertretungsrechtliche Aufgabe. An Schulen in freien Trägerschaft ist es dagegen heute schon eine operative Entscheidung, die der Träger treffen kann und rechtlich auch sollte.
Welche Anforderungen ein System erfüllen muss
Unabhängig vom Schultyp gilt für jedes Erfassungssystem: Es muss laut EuGH objektiv, verlässlich und zugänglich sein. Eine Excel-Liste scheitert in der Praxis an allen drei Kriterien: Sie ist fehleranfällig, nicht revisionssicher und für dezentral arbeitende Lehrkräfte kaum alltagstauglich.
Was in der Praxis funktioniert, zeigt das Bremer Pilotprojekt: eine App, die Lehrkräfte auf dem eigenen Smartphone oder einem Schul-iPad nutzen können, egal ob im Klassenraum, im Homeoffice oder unterwegs. Verschiedene Tätigkeitskategorien (Unterricht, Vorbereitung, Konferenz, Elterngespräch) lassen sich hinterlegen, Abwesenheiten werden direkt miterfasst und die Verwaltung hat jederzeit einen zentralen Überblick.
Genau das bietet clockin – entwickelt für den mobilen Einsatz, auch offline nutzbar, mit direktem DATEV-Export für die Lohnabrechnung.
Fazit: Die Pflicht ist da – die Umsetzung kommt
Die Zeiterfassungspflicht für Lehrkräfte ist rechtlich seit Jahren eindeutig.. Was fehlt, ist die flächendeckende Umsetzung. Bremen zeigt, dass sie möglich ist. NRW und Bayern bewegen sich, wenn auch langsam. Und das Bundesarbeitsministerium hat klargemacht, dass es keine Ausnahmen geben wird.
Für Lehrkräfte bedeutet das: Der Druck über Personalräte und Gewerkschaften bleibt der wirksamste Hebel an staatlichen Schulen. Für Träger freier Schulen ist die Entscheidung einfacher und die rechtliche Verantwortung dieselbe wie für jeden anderen Arbeitgeber.
Das eigentliche Versprechen hinter all dem ist allerdings ein anderes: Es geht darum sichtbar zu machen, was wirklich geleistet wird. Und das ist überfällig.
.avif)



