Zusatzvereinbarung zum Vertrag mit clockin
Auftragsverarbeitungsvereinbarung
Die Laufzeit dieser AVV stimmt mit der Laufzeit des Vertrags überein. Sie beginnt und endet mit der Erbringung der Dienstleistungen nach diesem Vertrag, sofern in den Bestimmungen dieser AVV nichts anderes festgelegt ist.
Standardvertragsklauseln
auf der Grundlage des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/915 der Kommission
(a) Mit diesen Standardvertragsklauseln (im Folgenden „Klauseln“) soll die Einhaltung von Artikel 28 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG sichergestellt werden.
(b) Die in Anhang I aufgeführten Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter haben diesen Klauseln zugestimmt, um die Einhaltung von Artikel 28 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder Artikel 29 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2018/1725 zu gewährleisten.
(c) Diese Klauseln gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Anhang II.
(d) Die Anhänge I bis IV sind Bestandteil der Klauseln.
(e) Diese Klauseln gelten unbeschadet der Verpflichtungen, denen der Verantwortliche gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 unterliegt.
(f) Diese Klauseln stellen für sich allein genommen nicht sicher, dass die Verpflichtungen im Zusammenhang mit internationalen Datenübermittlungen gemäß Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 erfüllt werden.
(a) Die Parteien verpflichten sich, die Klauseln nicht zu ändern, es sei denn, zur Ergänzung oder Aktualisierung der in den Anhängen angegebenen Informationen.
(b) Dies hindert die Parteien nicht daran die in diesen Klauseln festgelegten Standardvertragsklauseln in einen umfangreicheren Vertrag aufzunehmen und weitere Klauseln oder zusätzliche Garantien hinzuzufügen, sofern diese weder unmittelbar noch mittelbar im Widerspruch zu den Klauseln stehen oder die Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Personen beschneiden.
(a) Werden in diesen Klauseln die in der Verordnung (EU) 2016/679 bzw. der Verordnung (EU) 2018/1725 definierten Begriffe verwendet, so haben diese Begriffe dieselbe Bedeutung wie in der betreffenden Verordnung.
(b) Diese Klauseln sind im Lichte der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 bzw. der Verordnung (EU) 2018/1725 auszulegen.
(c) Diese Klauseln dürfen nicht in einer Weise ausgelegt werden, die den in der Verordnung (EU) 2016/679 oder der Verordnung (EU) 2018/1725 vorgesehenen Rechten und Pflichten zuwiderläuft oder die Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Personen beschneidet.
Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Klauseln und den Bestimmungen damit zusammenhängender Vereinbarungen, die zwischen den Parteien bestehen oder später eingegangen oder geschlossen werden, haben diese Klauseln Vorrang.
Klausel 5 findet keine Anwendung.
Die Einzelheiten der Verarbeitungsvorgänge, insbesondere die Kategorien personenbezogener Daten und die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet werden, sind in Anhang II aufgeführt.
7.1. Weisungen
(a) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, er ist nach Unionsrecht oder nach dem Recht eines Mitgliedstaats, dem er unterliegt, zur Verarbeitung verpflichtet. In einem solchen Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht dies nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet. Der Verantwortliche kann während der gesamten Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten weitere Weisungen erteilen. Diese Weisungen sind stets zu dokumentieren.
(b) Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass vom Verantwortlichen erteilte Weisungen gegen die Verordnung (EU) 2016/679, die Verordnung (EU) 2018/1725 oder geltende Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten verstoßen.
7.2. Zweckbindung
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die personenbezogenen Daten nur für den/die in Anhang II genannten spezifischen Zweck(e), sofern er keine weiteren Weisungen des Verantwortlichen erhält.
7.3. Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Daten werden vom Auftragsverarbeiter nur für die in Anhang II angegebene Dauer verarbeitet.
7.4. Sicherheit der Verarbeitung
(a) Der Auftragsverarbeiter ergreift mindestens die in Anhang III aufgeführten technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Dies umfasst den Schutz der Daten vor einer Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu den Daten führt (im Folgenden „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“). Bei der Beurteilung des angemessenen Schutzniveaus tragen die Parteien dem Stand der Technik, den Implementierungskosten, der Art, dem Umfang, den Umständen und den Zwecken der Verarbeitung sowie den für die betroffenen Personen verbundenen Risiken gebührend Rechnung.
(b) Der Auftragsverarbeiter gewährt seinem Personal nur insoweit Zugang zu den personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, als dies für die Durchführung, Verwaltung und Überwachung des Vertrags unbedingt erforderlich ist. Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der erhaltenen personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
7.5. Sensible Daten
Falls die Verarbeitung personenbezogene Daten betrifft, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, oder die genetische Daten oder biometrische Daten zum Zweck der eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Daten über die Gesundheit, das Sexualleben oder die sexuelle Ausrichtung einer Person oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten enthalten (im Folgenden „sensible Daten“), wendet der Auftragsverarbeiter spezielle Beschränkungen und/oder zusätzlichen Garantien an.
7.6. Dokumentation und Einhaltung der Klauseln
(a) Die Parteien müssen die Einhaltung dieser Klauseln nachweisen können.
(b) Der Auftragsverarbeiter bearbeitet Anfragen des Verantwortlichen bezüglich der Verarbeitung von Daten gemäß diesen Klauseln umgehend und in angemessener Weise.
(c) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die für den Nachweis der Einhaltung der in diesen Klauseln festgelegten und unmittelbar aus der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 hervorgehenden Pflichten erforderlich sind. Auf Verlangen des Verantwortlichen gestattet der Auftragsverarbeiter ebenfalls die Prüfung der unter diese Klauseln fallenden Verarbeitungstätigkeiten in angemessenen Abständen oder bei Anzeichen für eine Nichteinhaltung und trägt zu einer solchen Prüfung bei. Bei der Entscheidung über eine Überprüfung oder Prüfung kann der Verantwortliche einschlägige Zertifizierungen des Auftragsverarbeiters berücksichtigen.
(d) Der Verantwortliche kann die Prüfung selbst durchführen oder einen unabhängigen Prüfer beauftragen. Die Prüfungen können auch Inspektionen in den Räumlichkeiten oder physischen Einrichtungen des Auftragsverarbeiters umfassen und werden gegebenenfalls mit angemessener Vorankündigung durchgeführt.
(e) Die Parteien stellen der/den zuständigen Aufsichtsbehörde(n) die in dieser Klausel genannten Informationen, einschließlich der Ergebnisse von Prüfungen, auf Anfrage zur Verfügung.
7.7. Einsatz von Unterauftragsverarbeitern
(a) ALLGEMEINE SCHRIFTLICHE GENEHMIGUNG: Der Auftragsverarbeiter besitzt die allgemeine Genehmigung des Verantwortlichen für die Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern, die in einer vereinbarten Liste aufgeführt sind. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen mindestens zwei Wochen im Voraus ausdrücklich in schriftlicher Form über alle beabsichtigten Änderungen dieser Liste durch Hinzufügen oder Ersetzen von Unterauftragsverarbeitern und räumt dem Verantwortlichen damit ausreichend Zeit ein, um vor der Beauftragung des/der betreffenden Unterauftragsverarbeiter/s Einwände gegen diese Änderungen erheben zu können. Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die erforderlichen Informationen zur Verfügung, damit dieser sein Widerspruchsrecht ausüben kann.
(b) Beauftragt der Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter mit der Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten (im Auftrag des Verantwortlichen), so muss diese Beauftragung im Wege eines Vertrags erfolgen, der dem Unterauftragsverarbeiter im Wesentlichen dieselben Datenschutzpflichten auferlegt wie diejenigen, die für den Auftragsverarbeiter gemäß diesen Klauseln gelten. Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass der Unterauftragsverarbeiter die Pflichten erfüllt, denen der Auftragsverarbeiter entsprechend diesen Klauseln und gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 unterliegt.
(c) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf dessen Verlangen eine Kopie einer solchen Untervergabevereinbarung und etwaiger späterer Änderungen zur Verfügung. Soweit es zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder anderen vertraulichen Informationen, einschließlich personenbezogener Daten notwendig ist, kann der Auftragsverarbeiter den Wortlaut der Vereinbarung vor der Weitergabe einer Kopie unkenntlich machen.
(d) Der Auftragsverarbeiter haftet gegenüber dem Verantwortlichen in vollem Umfang dafür, dass der Unterauftragsverarbeiter seinen Pflichten gemäß dem mit dem Auftragsverarbeiter geschlossenen Vertrag nachkommt. Der Auftragsverarbeiter benachrichtigt den Verantwortlichen, wenn der Unterauftragsverarbeiter seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt.
(e) Der Auftragsverarbeiter vereinbart mit dem Unterauftragsverarbeiter eine Drittbegünstigtenklausel, wonach der Verantwortliche – im Falle, dass der Auftragsverarbeiter faktisch oder rechtlich nicht mehr besteht oder zahlungsunfähig ist – das Recht hat, den Untervergabevertrag zu kündigen und den Unterauftragsverarbeiter anzuweisen, die personenbezogenen Daten zu löschen oder zurückzugeben.
7.8. Internationale Datenübermittlungen
(a) Jede Übermittlung von Daten durch den Auftragsverarbeiter an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dokumentierter Weisungen des Verantwortlichen oder zur Einhaltung einer speziellen Bestimmung nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, und muss mit Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 oder der Verordnung (EU) 2018/1725 im Einklang stehen.
(b) Der Verantwortliche erklärt sich damit einverstanden, dass in Fällen, in denen der Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter gemäß Klausel 7.7 für die Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten (im Auftrag des Verantwortlichen) in Anspruch nimmt und diese Verarbeitungstätigkeiten eine Übermittlung personenbezogener Daten im Sinne von Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 beinhalten, der Auftragsverarbeiter und der Unterauftragsverarbeiter die Einhaltung von Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 sicherstellen können, indem sie Standardvertragsklauseln verwenden, die von der Kommission gemäß Artikel 46 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/679 erlassen wurden, sofern die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Standardvertragsklauseln erfüllt sind.
(a) Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich über jeden Antrag, den er von der betroffenen Person erhalten hat. Er beantwortet den Antrag nicht selbst, es sei denn, er wurde vom Verantwortlichen dazu ermächtigt.
(b) Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen bei der Erfüllung von dessen Pflicht, Anträge betroffener Personen auf Ausübung ihrer Rechte zu beantworten. Bei der Erfüllung seiner Pflichten gemäß den Buchstaben (a) und (b) befolgt der Auftragsverarbeiter die Weisungen des Verantwortlichen.
(c) Abgesehen von der Pflicht des Auftragsverarbeiters, den Verantwortlichen gemäß Klausel 8 Buchstabe b zu unterstützen, unterstützt der Auftragsverarbeiter unter Berücksichtigung der Art der Datenverarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen den Verantwortlichen zudem bei der Einhaltung der folgenden Pflichten:
(1) Pflicht zur Durchführung einer Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten (im Folgenden „Datenschutz-Folgenabschätzung“), wenn eine Form der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat;
(2) Pflicht zur Konsultation der zuständigen Aufsichtsbehörde(n) vor der Verarbeitung, wenn aus einer Datenschutz-Folgenabschätzung hervorgeht, dass die Verarbeitung ein hohes Risiko zur Folge hätte, sofern der Verantwortliche keine Maßnahmen zur Eindämmung des Risikos trifft;
(3) Pflicht zur Gewährleistung, dass die personenbezogenen Daten sachlich richtig und auf dem neuesten Stand sind, indem der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich unterrichtet, wenn er feststellt, dass die von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder veraltet sind;
(4) Verpflichtungen gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) 2016/679.
(d) Die Parteien legen in Anhang III die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Unterstützung des Verantwortlichen durch den Auftragsverarbeiter bei der Anwendung dieser Klausel sowie den Anwendungsbereich und den Umfang der erforderlichen Unterstützung fest.
Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten arbeitet der Auftragsverarbeiter mit dem Verantwortlichen zusammen und unterstützt ihn entsprechend, damit der Verantwortliche seinen Verpflichtungen gemäß den Artikeln 33 und 34 der Verordnung (EU) 2016/679 oder gegebenenfalls den Artikeln 34 und 35 der Verordnung (EU) 2018/1725 nachkommen kann, wobei der Auftragsverarbeiter die Art der Verarbeitung und die ihm zur Verfügung stehenden Informationen berücksichtigt.
9.1 Verletzung des Schutzes der vom Verantwortlichen verarbeiteten Daten
Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den vom Verantwortlichen verarbeiteten Daten unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen wie folgt:
(a) bei der unverzüglichen Meldung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an die zuständige(n) Aufsichtsbehörde(n), nachdem dem Verantwortlichen die Verletzung bekannt wurde, sofern relevant (es sei denn, die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen);
(b) bei der Einholung der folgenden Informationen, die gemäß Artikel 33 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 in der Meldung des Verantwortlichen anzugeben sind, wobei diese Informationen mindestens Folgendes umfassen müssen:
(1) die Art der personenbezogenen Daten, soweit möglich, mit Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen sowie der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze;
(2) die wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten;
(3) die vom Verantwortlichen ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.
Wenn und soweit nicht alle diese Informationen zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, enthält die ursprüngliche Meldung die zu jenem Zeitpunkt verfügbaren Informationen, und weitere Informationen werden, sobald sie verfügbar sind, anschließend ohne unangemessene Verzögerung bereitgestellt;
(c) bei der Einhaltung der Pflicht gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/679, die betroffene Person unverzüglich von der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu benachrichtigen, wenn diese Verletzung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.
9.2 Verletzung des Schutzes der vom Auftragsverarbeiter verarbeiteten Daten
Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den vom Auftragsverarbeiter verarbeiteten Daten meldet der Auftragsverarbeiter diese dem Verantwortlichen unverzüglich, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde. Diese Meldung muss zumindest folgende Informationen enthalten:
(a) eine Beschreibung der Art der Verletzung (möglichst unter Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen und der ungefähren Zahl der betroffenen Datensätze);
(b) Kontaktdaten einer Anlaufstelle, bei der weitere Informationen über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten eingeholt werden können;
(c) die voraussichtlichen Folgen und die ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, einschließlich Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.
Wenn und soweit nicht alle diese Informationen zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, enthält die ursprüngliche Meldung die zu jenem Zeitpunkt verfügbaren Informationen, und weitere Informationen werden, sobald sie verfügbar sind, anschließend ohne unangemessene Verzögerung bereitgestellt.
Die Parteien legen in Anhang III alle sonstigen Angaben fest, die der Auftragsverarbeiter zur Verfügung zu stellen hat, um den Verantwortlichen bei der Erfüllung von dessen Pflichten gemäß Artikel 33 und 34 der Verordnung (EU) 2016/679 zu unterstützen.
(a) Falls der Auftragsverarbeiter seinen Pflichten gemäß diesen Klauseln nicht nachkommt, kann der Verantwortliche – unbeschadet der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 – den Auftragsverarbeiter anweisen, die Verarbeitung personenbezogener Daten auszusetzen, bis er diese Klauseln einhält oder der Vertrag beendet ist. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage ist, diese Klauseln einzuhalten.
(b) Der Verantwortliche ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, soweit er die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesen Klauseln betrifft, wenn
(1) der Verantwortliche die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter gemäß Buchstabe (a) ausgesetzt hat und die Einhaltung dieser Klauseln nicht innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach der Aussetzung, wiederhergestellt wurde;
(2) der Auftragsverarbeiter in erheblichem Umfang oder fortdauernd gegen diese Klauseln verstößt oder seine Verpflichtungen gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 nicht erfüllt;
(3) der Auftragsverarbeiter einer bindenden Entscheidung eines zuständigen Gerichts oder der zuständigen Aufsichtsbehörde(n), die seine Pflichten gemäß diesen Klauseln, der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 zum Gegenstand hat, nicht nachkommt.
(c) Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, soweit er die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesen Klauseln betrifft, wenn der Verantwortliche auf der Erfüllung seiner Anweisungen besteht, nachdem er vom Auftragsverarbeiter darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass seine Anweisungen gegen geltende rechtliche Anforderungen gemäß Klausel 7.1 Buchstabe b verstoßen.
(d) Nach Beendigung des Vertrags löscht der Auftragsverarbeiter nach Wahl des Verantwortlichen alle im Auftrag des Verantwortlichen verarbeiteten personenbezogenen Daten und bescheinigt dem Verantwortlichen, dass dies erfolgt ist, oder er gibt alle personenbezogenen Daten an den Verantwortlichen zurück und löscht bestehende Kopien, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht. Bis zur Löschung oder Rückgabe der Daten gewährleistet der Auftragsverarbeiter weiterhin die Einhaltung dieser Klauseln.
*** ENDE Auftragsverarbeitungsklauseln ***
"UK Datenschutzgesetze" bezeichnet alle Gesetze zum Datenschutz, zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zum Schutz der Privatsphäre und/oder zur elektronischen Kommunikation, mit jeweiliger UK Geltung, einschließlich der UK DSGVO und des UK Data Protection Act 2018.
*** ENDE der Standardvertragsklauseln ***
Der Kunde wird in den Auftragsverarbeitungsklauseln, als der/die Verantwortliche(n) und in Bezug auf die Standardvertragsklauseln als Datenimporteur bezeichnet:
Name: Der Kunde ist die Partei, die den Vertrag mit clockin abgeschlossen hat.
Anschrift: wird vom Kunden in dem Vertrag/Auftrag angegeben
Name, Position und Kontaktdaten der Kontaktperson: werden vom Kunden in dem Vertrag/Auftrag angegeben
Kontaktdaten des Beauftragten für den Datenschutz: werden – sofern anwendbar – vom Kunden in dem Vertrag/Auftrag angegeben
Tätigkeiten, die für die gemäß den Standardvertragsklauseln übermittelten Daten relevant sind: beschrieben in dem Vertrag sowie in dem jeweiligen Auftrag
Rolle nach Anwendbarem Recht: Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter im Auftrag eines Dritten
clockin wird in Bezug auf die Auftragsverarbeitungsklauseln als Auftragsverarbeiter und in Bezug auf die Standardvertragsklauseln als Datenexporteur bezeichnet:
Name: clockin GmbH
Anschrift: Rektoratsweg 36, 48159 Münster, Deutschland
Kontaktperson: E-Mail: datenschutz@clockin.de
Kontaktdaten Beauftragten für den Datenschutz: Siehe Angaben auf der Webseite abrufbar unter https://www.clockin.de/rechtliches/datenschutz, E-Mail: datenschutz@clockin.de
Tätigkeiten, die für die gemäß den Standardvertragsklauseln übermittelten Daten relevant sind: beschrieben in dem Vertrag sowie in dem jeweiligen Auftrag
Rolle nach Anwendbarem Recht: Auftragsverarbeiter im Auftrag des Kunden als Verantwortlicher oder Unterauftragsverarbeiter im Auftrag des Kunden als Auftragsverarbeiter.
[Als integraler Bestandteil des Vertrags ist die AVV ab dem Datum des Inkrafttretens des Vertrags ohne Unterschrift wirksam].
Kategorien von betroffenen Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden:
Kategorien übermittelter personenbezogener Daten (hinsichtlich der Standardvertragsklauseln) und verarbeiteter personenbezogener Daten (hinsichtlich der Auftragsverarbeitungsklauseln)
Hinsichtlich der Standardvertragsklauseln die Häufigkeit der Übermittlung (z. B. ob die Daten einmalig oder kontinuierlich übermittelt werden).
Art der Verarbeitung
Zweck(e), zu denen/dem die personenbezogenen Daten verarbeitet werden, und im Rahmen der Standardvertragsklauseln, im Auftrag des Kunden übermittelt werden
Hinsichtlich der Auftragsverarbeitungsklauseln die Dauer der Verarbeitung und hinsichtlich der Standardvertragsklauseln der Zeitraum, für den die personenbezogenen Daten aufbewahrt werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieses Zeitraums
Bei der Verarbeitung durch (Unter-)Auftragsverarbeiter im Sinne der Auftragsverarbeitungsklauseln und bei der Übermittlung an Unterauftragsverarbeiter von clockin sind auch Gegenstand, Art und Dauer der Verarbeitung anzugeben
Der Auftragsverarbeiter setzt die folgenden technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der im Vertrag erfassten personenbezogenen Daten um. Die Maßnahmen wurden gemäß Art. 32 DSGVO festgelegt.
Unterauftragsverarbeiter haben mindestens gleichwertige und in der Regel höhere Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen. In diesem Zusammenhang wird auf die technischen und organisatorischen Maßnahmen der von uns eingesetzten Dienstleister verwiesen.
Die folgenden Maßnahmen stellen sicher, dass für unterschiedliche Zwecke erhobene Daten getrennt verarbeitet werden:
Die folgenden Maßnahmen stellen die Vertraulichkeit und Integrität der Datenverarbeitungssysteme des Auftragsverarbeiters sicher:
a. Verschlüsselung
Die im Auftrag des Kunden verarbeiteten Daten oder Datenträger werden wie folgt verschlüsselt: Während des Transports werden ausschließlich verschlüsselte Verbindungen (z. B. TLS, SSH) verwendet.
b. Es wurden folgende Maßnahmen getroffen, um zu verhindern, dass Unbefugte Zugang zu der Datenverarbeitungsausrüstung des Auftragsverarbeiters erhalten, mit der personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden (Zugangskontrolle):
c. Folgende Maßnahmen wurden getroffen, um zu verhindern, dass unbefugte Dritte die Datenverarbeitungssysteme nutzen (Zugangskontrolle):
d. Es wurden folgende Maßnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass die zur Nutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten nur auf die Daten zugreifen können, für die sie eine Genehmigung haben, und dass personenbezogene Daten während der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können (Kontrolle des Zugangs):
e. Mit den folgenden Maßnahmen kann nachträglich überprüft und festgestellt werden, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, geändert oder entfernt wurden (Eingabe-Kontrolle).
f. Die folgenden Maßnahmen stellen sicher, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, nur gemäß den Anweisungen des Kunden verarbeitet werden können (Auftragskontrolle).
Bei Fernwartung:
g. Die folgenden Maßnahmen stellen sicher, dass personenbezogene Daten während der Übermittlung (physisch und/oder digital) nicht von Unbefugten abgerufen oder eingesehen werden können (Transport- und Übertragungskontrolle):
Die folgenden Maßnahmen stellen sicher, dass die eingesetzten Datenverarbeitungssysteme jederzeit ordnungsgemäß funktionieren und personenbezogene Daten vor versehentlicher Zerstörung oder Verlust geschützt sind
Der Auftragsverarbeiter überprüft, bewertet und passt die in diesem Anhang aufgeführten technischen und organisatorischen Maßnahmen in angemessenen Abständen und nach Bedarf an. Darüber hinaus wurden folgende Maßnahmen getroffen:
Der Kunde hat den Einsatz des/der folgenden Unterauftragsverarbeiter(s) von clockin genehmigt:
1&1 Internet SE
Dienste: Server-Hosting und Backups
Adresse: Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur
STRATO AG
Dienste: Server-Hosting und Backups
Adresse: Pascalstraße 10, 10587 Berlin
Mailjet
Dienste: E-Mail-Versand
Anbieter: Mailgun Technologies Inc., 112 E Pecan Sr. #1135, San Antonio, Texas 78205, USA
Webseite: https://www.mailjet.de/
Weitere Informationen & Datenschutz: https://www.mailjet.com/legal/terms/, https://www.mailjet.de/privacy-policy/ und https://sinch.com/legal/terms-and-conditions/other-sinch-terms-conditions/data-protection-agreement/Garantie: EU-Standardvertragsklauseln. Sie können bei uns eine Kopie der EU-Standardvertragsklauseln anfordern. Der Anbieter hat sich dem EU-US Data Privacy Framework (https://www.dataprivacyframework.gov/) angeschlossen, das auf Grundlage eines Beschlusses der Europäischen Kommission die Einhaltung eines angemessenen Niveaus des Datenschutzes gewährleistet.
AWS Cloud
Dienste: Server, Hosting
Anbieter: Amazon Web Services EMEA SARL, Luxembourg.
Webseite: https://aws.amazon.com/de/websites/
Weitere Informationen & Datenschutz: https://aws.amazon.com/de/legal/
Wir planen keine Übertragung personenbezogener Daten in Drittländer. Da Amazon seinen Hauptsitz in den USA hat, können wir die Möglichkeit einer Übertragung personenbezogener Daten an AWS-Server in den USA nicht vollständig ausschließen. In diesem Fall gelten die folgenden Schutzmaßnahmen:
EU-Standardvertragsklauseln. Sie können eine Kopie der EU-Standardvertragsklauseln bei uns anfordern. Der Anbieter hat sich dem EU-US Data Privacy Framework (https://www.dataprivacyframework.gov/) angeschlossen, das auf Grundlage eines Beschlusses der Europäischen Kommission die Einhaltung eines angemessenen Niveaus des Datenschutzes gewährleistet.
Google Cloud
Dienste: Server, Hosting
Anbieter: Im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in der Schweiz werden die Google-Dienste von Google Ireland Limited, Irland, bereitgestellt. Google Ireland Limited ist eine Tochtergesellschaft von Google LLC, Vereinigte Staaten von Amerika.
Webseite: https://cloud.google.com/
Weitere Informationen & Datenschutz: https://policies.google.com/?hl=de
Es ist nicht vorgesehen, personenbezogene Daten in Drittländer zu übermitteln. Die Übertragung personenbezogener Daten in Drittländer erfolgt in Abhängigkeit vom jeweiligen Google-Dienst und in Übereinstimmung mit den verschiedenen EU-Standardvertragsklauseln, sofern diese von Google angeboten werden. Weitere Informationen hierzu und zur Verantwortung von Google finden Sie unter folgendem Link: https://business.safety.google/gdpr/. Dort können Sie eine Kopie der EU-Standardvertragsklauseln einsehen. Der Anbieter hat sich dem EU-US Data Privacy Framework (https://www.dataprivacyframework.gov) angeschlossen, das auf Grundlage eines Beschlusses der Europäischen Kommission die Einhaltung eines angemessenen Niveaus des Datenschutzes gewährleistet.
DNN GmbH
Dienste: Marketing, Consulting & Marketing
Adresse: Rektoratsweg 36, 48159 Münster
ChatGPT
Dienste: Unterstützung bei Betriebsablauf und Kundendienst
Anbieter: OpenAI Ireland Limited, 1st Floor, The Liffey Trust Centre, 117-126 Sheriff Street Upper, Dublin 1, D01 YC43, Ireland
Webseite: https://openai.com/de-DE/policies/privacy-policy/
Internationale Datenübermittlung: EU-Standardvertragsklauseln. Sie können eine Kopie der EU-Standardvertragsklauseln bei uns anfragen.
Chatbase
Dienste: Unterstützung des Kundendienstes
Anbieter: Chatbase, 4700 Keele Street, 215 Bergeron Centre, Toronto, ON, Canada, M3J 1P3
Webseite: https://www.chatbase.co/legal/privacy
Weitere Informationen & Datenschutz: https://www.chatbase.co/legal/terms and https://www.chatbase.co/legal/privacy
Angemessene Garantien: Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission
maesn GmbH
Dienste: Schnittstellen zu anderen Systemen
Adresse: c/o TechHubK67, Kasernenstraße 67, 40213 Düsseldorf
Webseite: https://www.maesn.com/
Microsoft Azure
Dienste: Server, Hosting
Anbieter: Microsoft Ireland Operations Limited, One Microsoft Place, South County Business Park, Leopardstown, Dublin 18, D18 P521, Irland
Webseite: https://azure.microsoft.com/
Weitere Informationen & Datenschutz: https://azure.microsoft.com/de-de/explore/trusted-cloud/privacy und https://www.microsoft.com/licensing/docs/view/Microsoft-Products-and-Services-Data-Protection-Addendum-DPA
Twilio
Dienste: Cloud-Kommunikation (SMS, Sprachnachrichten)
Anbieter: Twilio Ireland Limited, 25-28 North Wall Quay, Dublin 1, Irland
Webseite: https://www.twilio.com/
Weitere Informationen & Datenschutz: https://www.twilio.com/legal/privacy und https://www.twilio.com/legal/data-protection-addendum