Was genau ist Elterngeld?
Unter dem Begriff Elterngeld verstehen wir in Deutschland eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern, die bei der Kindererziehung und -betreuen helfen sollen. Falls Eltern nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten können, soll das Elterngeld die Lebensgrundlage der Familie sichern. Zusätzlich soll es aber auch für Eltern, die auch vor der Geburt kein Einkommen haben, sicherstellen, dass die Kinderbetreuung gewährleistet ist.
Beim Elterngeld wird zwischen dem Basiselterngeld, Elterngeldplus und dem Partnerschaftsbonus unterschieden.
Wie lange kann man Elterngeld beziehen?
Der früheste Startpunkt des Elterngeldes ist natürlich die Geburt des Kindes. Das Elterngeld wird monatsweise gezahlt, startend mit dem Geburtstag des Kindes. Damit wird auch nicht nach Kalendermonaten gezahlt, sondern nach den sogenannten “Lebensmonaten” des Kindes.
Die Dauer des Elterngeldes ist abhängig von der Variante des Elterngeldes.
Basiselterngeld
Basiselterngeld können Eltern für bis zu 12 Lebensmonate beziehen. Beziehen beide Partner Elterngeld und verringert sich bei mindestens einem der beiden das Einkommen nach der Geburt, kann das Elterngeld sogar für bis zu 14 Monate bezogen werden. Diese zusätzlichen Monate werden Partnermonate genannt, können aber auch bezogen werden, wenn Elternteile alleinerziehend sind.
Das Basiselterngeld kann allerdings, im Vergleich zum ElterngeldPlus, nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonaten des Kindes bezogen werden. Danach kann nur noch Partnerschaftsbonus oder ElterngeldPlus erhalten werden.
Wichtig zu wissen ist, dass während die Mutter für das Kind Mutterschaftsgeld oder andere Mutterschaftsleistungen erhält, kann sie kein Basiselterngeld erhalten, diese Monate werden allerdings dennoch von den Basiselterngeld-Monaten abgezogen. Der Partner hingegen ist frei zu wählen, ob er in diesem Zeitraum ElterngeldPlus oder den Partnerschaftsbonus kommen möchte.
ElterngeldPlus
Während das Basiselterngeld nur bis zu 14 Monate beantragt werden kann, geht das ElterngeldPlus doppelt so lange. Ein Lebensmonat mit Basiselterngeld entspricht zwei Lebensmonaten mit ElterngeldPlus.
Die maximale Grenze des ElterngeldPlus sind 32 Monate, das heißt maximal bis das Kind 2 Jahre und 8 Monate alte ist. Diese 32 Monate müssen ab dem 14. Lebensmonate ununterbrochen von mindestens einem Elternteil bezogen werden, sonst entfällt der Anspruch.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Die Höhe des Elterngeldes ist abhängig von der Lebenssituation der Eltern und der Variante des Elterngeldes. Sie kann mithilfe des Elterngeldrechners für jede individuelle Situation errechnet werden. So kann ausprobiert werden, wie sich Basiselterngeld und ElterngeldPlus am sinnvollsten kombinieren lassen.
Grundsätzlich basiert sie allerdings erst einmal auf dem Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Der Durchschnitt des Nettoeinkommens wird für das Basiselterngeld dann mit dem Prozentfaktor 65 multipliziert. Folglich erhalten Eltern in der Elternzeit 65% ihres Gehalts als Elterngeld.
Es gibt allerdings eine Höchstgrenze. Diese liegt bei 1.800 Euro pro Monat. Das bedeutet, selbst wenn 65% des Durchschnittsnettoeinkommens höher als 1.800 Euro wären, würde ein Elternteil dennoch nicht mehr als diesen Höchstbetrag erhalten
Welches Einkommen wird für die Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt?
Bei der Berechnung des Elterngeldes sind grundsätzliche alle Einkünfte einer nicht-selbstständigen Tätigkeit relevant, damit auch zum Beispiel der Minijob. Steuerfreie Zusatzleistung wie Trinkgeld und Boni werden allerdings ausgelassen.
Bei selbstständigen Tätigkeiten werden alle Gewinne, die aus selbstständiger Arbeit, aus einem Gewerbebetrieb und der Land- und Forstwirtschaft bezogen werden, berücksichtigt. Verluste werden dabei allerdings nicht eingerechnet.
ElterngeldPlus
Die Höhe des EltergeldPlus ist ebenfalls abhängig vom Einkommen des Elternteils nach der Geburt des Kindes. Es beträgt grundsätzlich die Hälfte des Basiselterngelds. Es kann damit aber eben auch doppelt so lange bezogen werden.
Wird das Elterngeld besteuert?
Wechseln Arbeitnehmer während der Elternzeit die Krankenkasse, muss der Arbeitgeber die neue Kasse über die Elternzeit informieren. Das passiert durch eine Beginn-Meldung. Er muss keine Ende-Meldung an die alte Krankenkasse schicken.
Kündigt der Arbeitnehmer während der Elternzeit, gibt der Arbeitgeber eine Ende-Meldung mit dem Datum des Beschäftigungsende ab.
Was ist seit dem 01. April 2024 anders?
Für Eltern, deren Kind nach dem 01. April 2024 geboren wird, gelten neue Regelungen in der Aufteilung des Basiselterngeldes unter Partnern. Zukünftig dürfen diese nämlich nur maximal einen Monat und nur innerhalb der ersten 12 Lebensmonate ihres Kindes gleichzeitig Basiselterngeld beziehen.
Die einzigen Ausnahmen bestehen bei besonders früh geborenen Kindern, Eltern von Mehrlingen, sowie bei Eltern von Neugeborenen mit Behinderungen oder Geschwisterkindern mit Behinderung.
Sobald ein Elternteil allerdings ElterngeldPlus bezieht, kann der andere Elternteil auch länger als einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld oder ElterngeldPlus bekommen.
Was genau ist der Partnerschaftsbonus?
Der Partnerschaftsbonus ist ein Zusatzbonus im Rahmen des ElterngeldPlus-Programms. Er ist darauf ausgelegt, die partnerschaftliche Aufteilung der Elternzeit zu fördern und Anreize für eine partnerschaftliche Betreuung des Kindes zu schaffen.
Mit dem Partnerschaftsbonus können Eltern jeweils 2,3 oder 4 weitere Monate ElterngeldPlus beziehen. Wenn beide parallel in Teilzeit arbeiten, kann für die Dauer von bis zu 4 Monaten zwischen 150 und 900 Euro im Monat zusätzlich zum eigenen Gehalt hinzukommen. Er kann vor, zwischen oder nach den übrigen Elterngeld-Monaten genutzt werden, aber auch, während Basiselterngeld bezogen wird.
Folgende Voraussetzungen müssen von beiden Elternteile erfüllt werden:
- Beide beziehen den Partnerschaftsbonus
- Der Partnerschaftsbonus wird für mindestens 2, höchsten aber 4 Monaten beantragt.
- Diese Lebensmonate folgen direkt aufeinander
- In diesem Zeitraum arbeiten beide Elternteile Teilzeit, und zwar jeder mindestens 24 und höchstens 32 Stunden pro Woche
Werden diese Voraussetzung aus irgendeinem Grund während der 2 bis 4 Monaten nicht eingehalten (zum Beispiel, weil zu viele Überstunden gemacht werden) muss dies der Elterngeldstelle gemeldet werden.
Auch getrennte Eltern können diese Partnerschaftsbonus beziehen.
Beispiel
Um all diese Vorschriften etwas anschaulicher zu machen, wollen wir noch ein Beispiel anhängen: Angenommen ein Elternpaar hat vor der Geburt ihres Kindes folgende finanzielle Situation:
- Durchschnittliches Nettoeinkommen des ersten Elternteils: 3.000 Euro pro Monat
- Durchschnittliches Nettoeinkommen des zweiten Elternteils: 2.500 Euro pro Monat
Basiselterngeld
Der erste Elternteil entscheidet sich für das Basiselterngeld und erhält 65% seines durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monat vor der Geburt des Kindes, jedoch höchstens 1.800 Euro pro Monat.
Da die Höchstgrenze für das Basiselterngeld allerdings bei 1.800 Euro liegt, erhält der erste Elternteil 1.800 Euro pro Monat. Das Basiselterngeld wird für 12 Monate beantragt.
ElterngeldPlus
Der zweite Elternteil entscheidet sich für das EltergeldPlus. Das ElterngeldPlus beträgt 50 % des ursprünglichen Basiselterngeldes.
Das ElterngeldPlus kann so doppelt so lange wie das Basiselterngeld bezogen werden - maximal 24 Monate.