Darf ich meine Pause ans Ende der Arbeitszeit legen?
Die klare Antwort lautet: Nein – gesetzliche Pausen dürfen nicht am Ende der Arbeitszeit liegen. § 4 des Arbeitszeitgesetzes schreibt vor, dass Pausen im Voraus feststehen und während der Arbeitszeit genommen werden müssen. Ziel ist es, die Erholung der Arbeitnehmer zu gewährleisten, bevor die Arbeit beendet wird, spätestens nach 6 Stunden. Eine Pause direkt vor Feierabend würde diesen Zweck verfehlen.
Digitale Pause- und Arbeitszeiterfassung leicht gemacht
Mit clockin musst du dir keine Gedanken darüber machen, ob Pausen korrekt erfasst werden. Mit der App werden Pausen- und Arbeitszeiten von überall aus erfasst - rechtskonform nach Arbeitszeitgesetz. So hast du jederzeit den Überblick und kannst das Einhalten der gesetzlichen Pflichten kontrollieren.

Wie lange muss die Pause dauern?
Gesetzliche Mindestpausen
Das Arbeitszeitgesetz unterscheidet je nach Dauer der täglichen Arbeitszeit:
- Mehr als 6 bis 9 Stunden Arbeit: mindestens 30 Minuten Pause
- Mehr als 9 Stunden Arbeit: mindestens 45 Minuten Pause
Die Pausen können in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
Zählt die Pause zur Arbeitszeit?
Nein. Pausen gelten nicht als Arbeitszeit, es sei denn, dein Arbeitgeber oder Tarifvertrag sieht eine Vergütung vor. Sie werden also in der Regel nicht bezahlt.
Pause kurz vor Feierabend – ist das erlaubt?
Eine Pause “kurz vor Feierabend” kann rechtlich erlaubt sein – solange sie nicht direkt an das Arbeitszeitende anschließt.
Kann ich mehr als 6 Stunden ohne Pause arbeiten?
Nein, das ist nicht erlaubt. Wer länger als sechs Stunden arbeitet, muss eine Pause nehmen. Arbeitgeber sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass diese Pausen auch tatsächlich genommen werden. Werden Pause nicht gewährt, verstößt das gegen das Arbeitszeitgesetz.
Darf ich während der Pause das Betriebsgelände verlassen?
In der Regel ja. Eine Ruhepause bedeutet, dass du frei über deine Zeit verfügen kannst – also auch das Betriebsgelände verlassen darfst. Dein Arbeitgeber darf dies nur in begründeten Ausnahmefällen einschränken, z.B. aus Sicherheitsgründen oder wenn eine Rufbereitschaft erforderlich ist.
Typische Missverständnisse rund um Pausen
“In meiner 8-Stunden-Schicht ist die Pause inklusive.”
Das stimmt teilweise. Die Pause ist gesetzlich vorgeschrieben und Teil deines Arbeitstages, zählt aber nicht zur Arbeitszeit.
Wenn du also auf der Arbeit für eine Schicht zwischen 10 und 18 Uhr eingeteilt bis, ist die Pause bereits inklusive. Deine Arbeitszeit beträgt dann trotz 8-Stunden-Schicht nur 7,5 Stunden.
Bist du allerdings für eine 8-Stunden-Schicht eingeteilt, ohne klare Zeitangabe, dann wird von dir erwarten 8 Stunden zu arbeiten. Deine tatsächliche Anwesenheitszeit im Betriebt beträgt dann allerdings 8,5 Stunden.
“Mein Arbeitgeber kann mir einfach Pausen abziehen.”
So einfach ist das nicht. Pausen müssen genommen und dokumentiert werden. Dabei ist dein Arbeitgeber verpflichtet darauf zu achten, dass du diese auch nimmst. Er kann dir die Pausenzeit “einfach abziehen” ohne sicherzustellen, dass du sie auch tatsächlich genommen hast.
Fazit: Pausen richtig planen
Eine Pause am Ende der Arbeitszeit ist nicht erlaubt. Pausen müssen während der Arbeitszeit liegen, rechtzeitig genommen werden und der Erholung dienen. Arbeitgeber sind verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und dafür zu sorgen, dass Pausen möglich sind. Arbeitnehmer sollten darauf achten, dass sie ihre Ruhepausen tatsächlich nutzen – nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern auch für die eigene Gesundheit.