Kurz und verständlich: Was bedeutet Zeiterfassung im 15-Minuten-Takt?
Traditionell haben viele Unternehmen die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten in 15-Minuten-Intervallen erfasst. Das heißt: Beginn, Ende und Pausen wurden teilweise nur gerundet – etwa auf 08:15 statt auf wirklich 08:02 Uhr. Solche Rundungen im 15-Minuten-Takt wirken auf den ersten Blick praktisch, können aber juristische Risiken und Nachteile für Arbeitnehmer mit sich bringen.
Warum Zeiterfassung im 15-Minuten-Takt rechtlich kritisch ist
1. Minutengenaue Erfassung ist heute Standard
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) müssen Arbeitgeber in Deutschland die gesamte Arbeitszeit exakt dokumentieren, und zwar minutengenau, nicht im groben 15-Minuten-Takt.
Das bedeutet:
- Beginn der Arbeitszeit,
- Ende der Arbeitszeit,
- Dauer der täglichen Arbeitszeit,
- Ruhe- und Pausenzeiten
müssen so erfasst werden, dass sie die tatsächlich geleistete Zeit widerspiegeln. Vormals gängige Viertelstunden-Rundungen genügen diesen Anforderungen nicht mehr.
2. Rundungen dürfen Beschäftigte nicht benachteiligen
Ein klassisches Beispiel: Wer um 08:03 Uhr stempelt, wird bei einer 15-Minuten-Rundung erst ab 08:15 Uhr erfasst. Solche Differenzen gelten als arbeitsrechtlich problematisch, weil Arbeitszeit verloren geht. Erlaubt wären Rundungen nur in engen Ausnahmefällen und nur dann, wenn sie eindeutig zugunsten der Beschäftigten wirken.
3. Dokumentation muss transparent und prüfbar sein
Arbeitszeitaufzeichnungen dienen nicht nur der Lohnabrechnung, sondern auch der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wie Höchstarbeitszeiten und Ruhepausen. Unpräzise Rundungen erschweren die Nachvollziehbarkeit und können bei Prüfungen durch Behörden zu Konflikten führen.

Ist der 15-Minuten-Takt jetzt komplett verboten?
Kurz gesagt: Ja, – soweit die Erfassung zu Ungunsten der Arbeitnehmer ist oder nicht die tatsächliche Arbeitszeit wiedergibt.
Was bedeutet die Rechtsprechung praktisch?
Komplette Zeiterfassungspflicht
Die aktuelle Rechtsprechung verlangt eine systematische Erfassung aller Arbeitszeiten – nicht nur Überstunden oder Pausen. Arbeitgeber müssen ein zuverlässiges System bereitstellen, das tatsächlich genutzt wird.
Minuten statt Viertelstunden
Zeitaufzeichnungen müssen so genau sein, dass jeder geleisteten Minute ein eindeutiger Wert zugeordnet werden kann – damit lässt sich eindeutig belegen, ob jemand zu spät kommt, früher geht oder Überstunden leistet.
Empfehlung für Unternehmen
Unternehmen sollten daher auf moderne Zeiterfassungssysteme setzen, die:
- Beginn und Ende der Arbeitszeit minutengenau erfassen
- Pausen automatisch korrekt berücksichtigen
- Arbeitszeiten transparent auswerten
- DSGVO-konform und revisionssicher arbeiten
Solche Systeme minimieren rechtliche Risiken, vereinfachen die Lohnabrechnung und stärken das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

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