Zeiterfassung

Arbeitsrecht: Zeiterfassung im 15-Minuten-Takt – Was ist erlaubt und was nicht?

Die Arbeitszeiterfassung im 15-Minuten-Takt war lange verbreitet, steht heute jedoch im Konflikt mit aktuellen arbeitsrechtlichen Anforderungen. Immer stärker rückt die minutengenaue Dokumentation in den Fokus, weil sie fairer, transparenter und rechtssicher ist. Dieser Artikel beleuchtet, warum Rundungen kritisch sind und was Unternehmen bei der Zeiterfassung jetzt beachten müssen.

Roter Küchentimer in Nahaufnahme, der auf 15 Minuten eingestellt ist. Die Zahlen und Markierungen sind deutlich sichtbar.
Karla Terhaar
Karla Terhaar
Expertin für Personal- und Digitalisierungsthemen
Veröffentlicht am
11.12.2025
December 11, 2025

Die wichtigsten Fragen im Überblick

Ist die Zeiterfassung im 15-Minuten-Takt in Deutschland noch erlaubt?

Die Zeiterfassung im 15-Minuten-Takt ist nur dann erlaubt, wenn die Rundung keine Nachteile für Beschäftigte verursacht und die tatsächliche Arbeitszeit korrekt abbildet. In der Praxis ist das kaum umsetzbar, weshalb die Rechtsprechung eine minutengenaue Arbeitszeiterfassung verlangt. Unternehmen sollten daher auf präzise Dokumentationen verzichten, die Zeiten künstlich runden.

Welche Anforderungen stellt das Arbeitsrecht an die Zeiterfassung?

Laut EuGH und BAG müssen Arbeitgeber Beginn, Ende, Pausen und gesamte Arbeitsdauer minutengenau dokumentieren. Rundungen – etwa im Viertelstunden-Takt – entsprechen diesen Vorgaben nicht und können bei Prüfungen oder Streitfällen problematisch sein. Ziel ist eine transparente, vollständige und fälschungssichere Zeiterfassung.

Welche Risiken entstehen bei der Zeiterfassung im 15-Minuten-Raster?

Rundungen im 15-Minuten-Takt können dazu führen, dass Arbeitszeit verloren geht oder falsch vergütet wird. Das birgt rechtliche Risiken wie Nachforderungen, Konflikte mit Mitarbeitenden oder Beanstandungen durch Behörden. Unternehmen vermeiden diese Risiken, indem sie auf minutengenaue digitale Zeiterfassungssysteme setzen.

Kurz und verständlich: Was bedeutet Zeiterfassung im 15-Minuten-Takt? 

Traditionell haben viele Unternehmen die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten in 15-Minuten-Intervallen erfasst. Das heißt: Beginn, Ende und Pausen wurden teilweise nur gerundet – etwa auf 08:15 statt auf wirklich 08:02 Uhr. Solche Rundungen im 15-Minuten-Takt wirken auf den ersten Blick praktisch, können aber juristische Risiken und Nachteile für Arbeitnehmer mit sich bringen. 

Warum Zeiterfassung im 15-Minuten-Takt rechtlich kritisch ist 

1. Minutengenaue Erfassung ist heute Standard 

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) müssen Arbeitgeber in Deutschland die gesamte Arbeitszeit exakt dokumentieren, und zwar minutengenau, nicht im groben 15-Minuten-Takt. 

Das bedeutet: 

  • Beginn der Arbeitszeit, 
  • Ende der Arbeitszeit, 
  • Dauer der täglichen Arbeitszeit, 
  • Ruhe- und Pausenzeiten

müssen so erfasst werden, dass sie die tatsächlich geleistete Zeit widerspiegeln. Vormals gängige Viertelstunden-Rundungen genügen diesen Anforderungen nicht mehr. 

2. Rundungen dürfen Beschäftigte nicht benachteiligen 

Ein klassisches Beispiel: Wer um 08:03 Uhr stempelt, wird bei einer 15-Minuten-Rundung erst ab 08:15 Uhr erfasst. Solche Differenzen gelten als arbeitsrechtlich problematisch, weil Arbeitszeit verloren geht. Erlaubt wären Rundungen nur in engen Ausnahmefällen und nur dann, wenn sie eindeutig zugunsten der Beschäftigten wirken. 

3. Dokumentation muss transparent und prüfbar sein 

Arbeitszeitaufzeichnungen dienen nicht nur der Lohnabrechnung, sondern auch der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wie Höchstarbeitszeiten und Ruhepausen. Unpräzise Rundungen erschweren die Nachvollziehbarkeit und können bei Prüfungen durch Behörden zu Konflikten führen. 

Ist der 15-Minuten-Takt jetzt komplett verboten? 

Kurz gesagt: Ja, – soweit die Erfassung zu Ungunsten der Arbeitnehmer ist oder nicht die tatsächliche Arbeitszeit wiedergibt. 

Ausnahmen:

In sehr engen Grenzen sind Rundungsverfahren nur dann rechtlich möglich, wenn sie klar geregelt sind und Arbeitnehmer dadurch nicht benachteiligt werden. Das heißt: Sie müssen im Zweifel zugunsten des Arbeitnehmers wirken.

Was bedeutet die Rechtsprechung praktisch?

Komplette Zeiterfassungspflicht 

Die aktuelle Rechtsprechung verlangt eine systematische Erfassung aller Arbeitszeiten – nicht nur Überstunden oder Pausen. Arbeitgeber müssen ein zuverlässiges System bereitstellen, das tatsächlich genutzt wird. 

Minuten statt Viertelstunden 

Zeitaufzeichnungen müssen so genau sein, dass jeder geleisteten Minute ein eindeutiger Wert zugeordnet werden kann – damit lässt sich eindeutig belegen, ob jemand zu spät kommt, früher geht oder Überstunden leistet. 

Praxisbeispiele zur Zeiterfassung im 15-Minuten-Takt

Beispiel 1: Mitarbeiter A kommt um 08:02 Uhr. Bei einer gerundeten Erfassung beginnt der Tag erst um 08:15 Uhr. Das ist nicht mehr zulässig, weil echte Zeit verloren geht.

Beispiel 2: Mitarbeiter B macht 20 Minuten Pause. Bei der Rundung würden 20 Minuten Pause als 30 Minuten erfasst. Das verfälscht die tatsächliche Pausenzeit und kann zu Fehlern in der Arbeitszeitbewertung führen.

Empfehlung für Unternehmen 

Unternehmen sollten daher auf moderne Zeiterfassungssysteme setzen, die: 

  • Beginn und Ende der Arbeitszeit minutengenau erfassen 
  • Pausen automatisch korrekt berücksichtigen 
  • Arbeitszeiten transparent auswerten 
  • DSGVO-konform und revisionssicher arbeiten 

Solche Systeme minimieren rechtliche Risiken, vereinfachen die Lohnabrechnung und stärken das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. 

Disclaimer: Alle Informationen auf den Seiten dieser Website dienen der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar, können und sollen diese auch nicht ersetzen.

Inhaltsverzeichnis