Rüstzeiten - wann beginnt die Arbeitszeit wirklich?

Karla Terhaar
6.5.25
May 7, 2025
Zeiterfassung

Wer auf der Baustelle das Werkzeug sortiert oder morgens den PC hochfährt, hat eigentlich noch gar nicht mit der Arbeit begonnen - oder doch? Die sogenannte Rüstzeit ist ein oft unterschätzter, aber rechtlich relevanter Teil des Arbeitsalltags. Wir geben einen umfassenden Überblick über die Bedeutung, Berechnung und rechtliche Einordnung von Rüstzeiten - mit praktischen Tipps für Arbeitgeber und Mitarbeiter.

Handwerker reinigt mit Spraydose und Tuch ein Metallteil an einer Werkbank in einer Werkstatt.

Disclaimer: Alle Informationen auf den Seiten dieser Website dienen der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar, können und sollen diese auch nicht ersetzen.

Die wichtigsten Fragen im Überblick

Zählt das Hochfahren des Computers zur Rüstzeit?

Ja, wenn das Hochfahren des PCs notwendig ist, um mit der Arbeit zu beginnen, gilt es als Rüstzeit – und damit als Teil der bezahlten Arbeitszeit.

Müssen Rüstzeiten bezahlt werden?

Ja. Wenn sie betrieblich veranlasst sind und zur Vorbereitung der Tätigkeit dienen, zählen sie zur Arbeitszeit und müssen entsprechend vergütet werden.

Inhalt

Was ist Rüstzeit? - Eine vollständige Definition 

Der Begriff Rüstzeit stammt ursprünglich aus der Produktion und beschreibt die Zeit, die benötigt wird, um Maschinen, Werkzeug oder den Arbeitsplatz für den eigenen Arbeitsvorgang vorzubereiten. 

Typische Beispiele für Rüstzeit sind: 

  • Das Anlegen von Schutzkleidung 
  • Das Hochfahren eines Computers oder Einloggen in Programme
  • Das Beladen eines Fahrzeugs mit Material 
  • Das Einrichten einer Baustelle 
  • Das Vorbereiten von Maschinen oder Werkzeugen 

Wichtig: Rüstzeiten sind keine Pausen und auch nicht Teil des Arbeitsweges. Sie gehören unmittelbar zur beruflichen Tätigkeit und ermöglichen erst die eigentliche Arbeitsausführung.

Zählt Rüstzeit zur Arbeitszeit? 

In den meisten Fällen gilt die Rüstzeit als Teil der Arbeitszeit. Eine Tätigkeit gilt als Arbeitszeit, wenn sie für die eigentliche Arbeit nötig ist. Sie muss außerdem vom Betrieb veranlasst sein.

Beispiel für Rüstzeit als Arbeitszeit: 

  • Das Starten des PCs und Öffnen von Programmen 
  • Das Aufbauen von Arbeitsplätzen und Maschinen 
  • Das Anlegen von vorgeschriebener Schutzkleidung 
  • Das Laden von Werkzeugen ins Fahrzeug von einer Baustellenfahrt 

Diese Tätigkeiten unterscheiden sich klar von privaten Vorbereitungen und zählen - sofern sie nicht freiwillig oder außerhalb des betrieblichen Kontexts stattfinden - zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit. 

Rüstzeit im Handwerk: Besonders praxisrelevant 

Gerade im Handwerk sorgt das Thema Rüstzeit regelmäßig für Unsicherheiten. Hier beginnen viele Tätigkeiten nicht erst beim Kunden oder der Baustelle, sondern bereits bei der Vorbereitung - zum Beispiel in der Werkstatt, im Lager oder beim Beladen des Fahrzeugs. 

Auch das Einrichten einer Baustelle, das Bereitlegen von Werkzeugen oder das Absichern eines Arbeitsbereichs fallen unter die Rüstzeit. Diese Tätigkeiten sind klar arbeitsbezogen und damit ebenfalls Bestandteil der Arbeitszeit - sie dürfen auch entsprechend vergütet werden. 

Sofern Tätigkeiten im Rahmen eines Kundenauftrags erfolgen, dürfen Handwerker Rüstzeiten also auch berechnen. Rüstzeiten bei Kunden können in die Leistungsverrechnung einbezogen werden. Dazu zählen zum Beispiel das Einrichten einer Baustelle oder das Auspacken von Geräten. Voraussetzung ist, dass dies vorher klar kommuniziert und vertraglich festgelegt wurde.

Wie kann man Rüstzeiten berechnen? 

Das Berechnen von Rüstzeiten hängt stark vom Arbeitsumfeld ab. In manchen Betrieben werden sie pauschal, in anderen individuell gemessen. Grundsätzlich gilt: Je präziser die Arbeitszeit erfasst wird, desto fairer ist die Abrechnung für beide Seiten. 

Rüstzeiten effizient erfassen - einfach digital

Mit der digitalen Zeiterfassung von clockin lassen sich nicht nur allgemeine Arbeits- und Projektzeiten, sondern auch spezifische Tätigkeiten wie Rüstzeiten minutengenau dokumentieren. So entsteht eine transparente Übersicht über alle Arbeitsphasen - vom Arbeitsbeginn bis zur Übergabe.

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Arbeitsrechtlich auf der sicheren Seite 

In Deutschland gilt: Alle betrieblich veranlassten Tätigkeiten zählen zur Arbeitszeit. Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Zeiten zu dokumentieren und gegebenenfalls zu vergüten. Das gilt ausdrücklich auch für die Rüstzeit. 

Was heißt das konkret? 

  • Vergütungspflicht: Rüstzeiten müssen als Arbeitszeit bezahlt werden. 
  • Dokumentationspflicht: Arbeitszeit, inklusive Rüstzeiten, muss vollständig erfasst werden.
  • Rechtliche Folgen bei Verstößen: Wer Rüstzeiten nicht berücksichtigt, riskiert Konflikte mit Mitarbeitern und Behörden - insbesondere im Hinblick auf das Arbeitszeitgesetz.

Auch im Zusammenhang mit Überstunden sowie der gesetzlich vorgeschriebenen Mindest- und Höchstarbeitszeit spielt die präzise Erfassung der Rüstzeit eine zentrale Rolle. Nur wer alle tatsächlich geleisteten Arbeitsminuten dokumentiert, behält den Überblick. Dazu gehören auch die oft vernachlässigten Rüstphasen. Wird die Rüstzeit nicht erfasst, droht die Gefahr, dass Mitarbeiter unbemerkt mehr arbeiten, als gesetzlich erlaubt ist oder umgekehrt zu wenig Zeit gutgeschrieben bekommen. Für Arbeitgeber kann das nicht nur zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen, sondern auch zu Unzufriedenheit im Team und fehlerhaften Lohnabrechnungen. Eine lückenlose Zeiterfassung schützt also beide Seiten: Sie sorgt für Rechtssicherheit, verhindert unbeabsichtigte Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz und schafft Vertrauen in eine faire Zeiterfassungskultur. 

Fazit: Rüstzeiten verdienen Aufmerksamkeit 

Rüstzeiten sind kein “Zeitpuffer”, sondern echte Arbeitszeit. Sie ermöglichen die Ausführung der eigentlichen Tätigkeit und gehören, ob im Büro oder auf der Baustelle, zum Alltag vieler Berufe. Wer sie korrekt erfasst und abrechnet, schafft Transparenz, Fairness und Rechtssicherheit.