Das Bundesurlaubsgesetz einfach erklärt: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen müssen

Karla Terhaar
22.5.25
May 23, 2025
Human Resources

Urlaub ist mehr als nur Erholung - es ist ein gesetzlich verankerter Anspruch. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt seit 1963 verbindlich, wie viel Urlaub Arbeitnehmer in Deutschland mindestens bekommen müssen - und wann dieser verfällt. Doch was genau steht drin? Welche Rechte und Pflichten ergeben sich daraus für Arbeitgeber? Und wie lässt sich die Urlaubsplanung im Betrieb effizient organisieren? Wir bringen Licht ins Paragraphen-Dickicht und zeigen, wie das Bundesurlaubsgesetz in der Praxis funktioniert - einfach erklärt und auf dem aktuellen Stand.

Aufgeschlagener Monatskalender auf einem grauen Schreibtisch mit gelbem Stift und Papierflieger – symbolisiert Planung, Organisation oder Terminvereinbarung.

Disclaimer: Alle Informationen auf den Seiten dieser Website dienen der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar, können und sollen diese auch nicht ersetzen.

Die wichtigsten Fragen im Überblick

Wie viel Urlaub steht mir laut Bundesurlaubsgesetz zu?

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage pro Jahr – bei einer Fünf-Tage-Woche sind das 20 Arbeitstage. Je nach Arbeits- oder Tarifvertrag kann der Anspruch aber auch höher ausfallen.

Wann verfällt Resturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz?

In der Regel verfällt nicht genommener Urlaub am 31. März des Folgejahres. Bei längerer Krankheit kann er jedoch bis zu 15 Monate lang erhalten bleiben.

Gilt das Bundesurlaubsgesetz auch bei Kündigung?

Ja, der Urlaubsanspruch bleibt bestehen. Offene Urlaubstage müssen entweder genommen oder vom Arbeitgeber ausgezahlt werden.

Inhalt

Was regelt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)?

Das Bundesurlaubsgesetz ist die gesetzliche Grundlage für den Erholungsurlaub in Deutschland. Es gilt für alle Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder geringfügig beschäftigt sind. 

Das Ziel: sicherzustellen, dass Beschäftigte ausreichend Zeit zur Erholung haben, um ihre Arbeitskraft zu erhalten. Der Anspruch auf bezahlten Urlaub ist somit ein Grundrecht.

Wichtige Inhalte des Gesetzes: 

  • Mindestanzahl an Urlaubstagen 
  • Zeitpunkt und Übertragung des Urlaubs 
  • Regelungen bei Krankheit, Kündigung oder Sonderfällen 
  • Urlaubsgewährungspflichten des Arbeitgebers

Ein zentraler Paragraf ist § 7 BUrlG, der unter anderem regelt:

  • Wann Urlaub zu nehmen ist
  • Wie er im Kalenderjahr zu planen ist
  • Unter welchen Bedingungen er übertragen oder abgegolten werden kann

Mindesturlaub: Wie viele Tage stehen mir gesetzlich zu? 

Laut § 3 des Bundesurlaubsgesetzes beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage pro Jahr. Wichtig: Das ist die gesetzliche Untergrenze. In der Praxis gewähren viele Arbeitgeber deutlich mehr Urlaubstage, etwa durch Tarifverträge oder freiwillige Zusatzleistungen. 

Achtung: Auch wenn gesetzlich 24 Urlaubstage vorgegeben werden, haben die meisten Arbeitnehmer in Deutschland dennoch einen Anspruch von 20 Arbeitstagen. Denn gesetzlich dürfen Arbeitnehmer an allen Werktagen arbeiten. Die 24 gesetzlichen Urlaubstage beziehen sich also auf eine 6-Tage-Woche. In Deutschland arbeiten aber die meisten Menschen nur 5 Tage in der Woche. 

Was zählt als Werktag? 

Werktage im Sinne des Gesetzes sind alle Tage außer Sonn- und gesetzliche Feiertage. Damit gehören auch Samstage zu den Werktagen dazu.

Urlaub bei Teilzeit 

Auch Teilzeitkräfte haben Anspruch auf Urlaub - dieser wird anteilig berechnet. Eine Teilzeitkraft, die an drei Tagen pro Woche arbeitet, hat z.B. Anspruch auf 12 Urlaubstage pro Jahr. 

Arbeitstage pro Woche Gesetzlicher Urlaubsanspruch Anzahl der Urlaubstage pro Jahr Anzahl der Urlaubstage pro gearbeiteten Monat
6 Arbeitstage 4 Wochen = 24 gesetzliche Urlaubstage  2
5 Arbeitstage 4 Wochen = 20 gesetzliche Urlaubstage 1,7
4 Arbeitstage 4 Wochen = 16 gesetzliche Urlaubstage 1,3
3 Arbeitstage 4 Wochen = 12 gesetzliche Urlaubstage 1
2 Arbeitstage 4 Wochen = 8 gesetzliche Urlaubstage 0,7
1 Arbeitstage 4 Wochen = 4 gesetzliche Urlaubstage 0,3

Urlaubsplanung nach dem Bundesurlaubsgesetz

Die Urlaubsplanung erfolgt grundsätzlich im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Dabei gibt es zwei zentrale Prinzipien: 

  1. Wünsche der Beschäftigten haben Vorrang, soweit keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. 
  2. Arbeitgeber müssen bei der Urlaubsvergabe soziale Aspekte berücksichtigen, etwa Schulferien, familiäre Situationen oder längere Betriebszugehörigkeiten. 

Habe ich ein Recht auf drei Wochen Urlaub am Stück? 

Ein häufiger Irrglaube. Grundsätzlich nein - aber: Das Gesetz sieht vor, dass der Urlaub zusammenhängend gewährt werden soll (§ 7 Abs. 2 BUrlG). Nur, wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen, darf er aufgeteilt werden. Drei Wochen am Stück sind schon möglich, aber kein automatischer Anspruch. 

Wir sprechen das Thema hier ausführlich. 

Tipps für Arbeitgeber:

Die Urlaubsplanung ist oft ein echter Zeitfresser - vor allem, wenn sie noch mit Excel-Listen, E-Mails oder Papieranträgen abläuft. Einfacher und deutlich effizienter geht's mit clockin: 

  • Urlaub digital beantragen und genehmigen
  • Resturlaub und Abwesenheiten automatisch im Blick behalten
  • Alle Absprachen übersichtlich und rechtssicher dokumentieren

Nie wieder Urlaubswünsche in Excel suchen oder Resturlaub manuell berechnen – mit clockin läuft die Urlaubsplanung fast wie von selbst. Und das Beste: Auch Zeiterfassung, Projektzeiten und Abwesenheiten laufen gleich mit.

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Resturlaub und Verfall: Wann verfällt mein Urlaubsanspruch? 

Laut § 7 Abs. 3 BUrlG muss der Urlaub - der sogenannte Resturlaub - im laufenden Kalenderjahr genommen werden, sonst verfällt er. Es gibt jedoch Ausnahmen: 

Verlängerung bis 31. März 

Wird der Urlaub aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen (z.B. Krankheit) nicht genommen, bleibt er bis zum 31.März des Folgejahres erhalten. 

Urlaub bei Krankheit: Wann verfällt er? 

War ein Mitarbeiter das ganze Jahr über krank und konnte den Urlaub deshalb nicht nehmen, verlängerte sich die Frist auf 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres. 

Mehr zum Resturlaub erfährst du hier

Sonderurlaub - wann besteht ein Anspruch

Der Begriff Sonderurlaub ist im Bundesurlaubsgesetz nicht direkt definiert. Er bezieht sich auf bezahlte oder unbezahlte Freistellungen aus besonderem Anlass. 

Gängige Fälle für Sonderurlaub: 

  • Geburt des eigenen Kindes (1-2 Tage) 
  • Todesfall eines nahen Angehörigen (1-2 Tage) 
  • Eigene Hochzeit (1-2 Tage) 
  • Umzug aus beruflichen Gründen (1 Tag) 

Ob und in welchem Umfang Sonderurlaub gewährt wird, ist häufig in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder im Arbeitsvertrag geregelt.  

Mehr zum Thema Sonderurlaub erfährst du hier

Urlaub bei Kündigung: Was passiert mit den offenen Tagen? 

Wird ein Arbeitsverhältnis gekündigt - egal ob von Arbeitgeber oder Arbeitnehmer - stellt sich die Frage: Was passiert mit den verbleibenden Urlaubstagen? 

Die wichtigsten Regelungen: 

  • Urlaub muss nach Möglichkeit genommen werden - noch vor dem Ende der Beschäftigung 
  • Ist das nicht möglich, z.B. wegen Freistellung, wird der Resturlaub ausgezahlt 
  • Der Urlaubsanspruch berechnet sich anteilig: Für jeden vollen Monat steht ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu. 

Beispiel: Ein Mitarbeiter verlässt den Betrieb zum 30. Juni. Bei 24 Urlaubstagen im Jahr stehen ihm 12 Urlaubstage zu. 

Fazit: Urlaubsanspruch einfach regeln - mit digitaler Hilfe 

Das Bundesurlaubsgesetz gibt klare Antworten auf viele Fragen rund um den Urlaub - von der Mindestanzahl bis zum Verfall bei Krankheit: In der Praxis bleibt jedoch die Herausforderung, Urlaubszeiten effizient und transparent im Team zu koordinieren - besonders in wachsenden Unternehmen oder bei dezentral arbeitenden Teams. 

Genau hier setzt clockin an:

Mit der smarten App lassen sich Urlaubsanträge, Abwesenheiten und Resturlaub ganz einfach digital verwalten - jederzeit einsehbar und rechtssicher dokumentieren. 

Doch clockin kann noch mehr: 

  • Digitale Zeiterfassung - einfach per App oder Terminal 
  • Projektzeiten erfassen & auswerten - in Echtzeit 
  • Mobiles Arbeiten dokumentieren auch von unterwegs 
  • Einfache Lohnvorbereitung durch klare Arbeitszeitnachweise 

Ob Handwerksbetriebe, Agentur oder Dienstleister: clockin hilft dabei, administrative Prozesse zu vereinfachen - und schafft mehr Zeit fürs Wesentliche.