Was regelt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)?
Das Bundesurlaubsgesetz ist die gesetzliche Grundlage für den Erholungsurlaub in Deutschland. Es gilt für alle Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder geringfügig beschäftigt sind.
Das Ziel: sicherzustellen, dass Beschäftigte ausreichend Zeit zur Erholung haben, um ihre Arbeitskraft zu erhalten. Der Anspruch auf bezahlten Urlaub ist somit ein Grundrecht.
Wichtige Inhalte des Gesetzes:
- Mindestanzahl an Urlaubstagen
- Zeitpunkt und Übertragung des Urlaubs
- Regelungen bei Krankheit, Kündigung oder Sonderfällen
- Urlaubsgewährungspflichten des Arbeitgebers
Mindesturlaub: Wie viele Tage stehen mir gesetzlich zu?
Laut § 3 des Bundesurlaubsgesetzes beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage pro Jahr. Wichtig: Das ist die gesetzliche Untergrenze. In der Praxis gewähren viele Arbeitgeber deutlich mehr Urlaubstage, etwa durch Tarifverträge oder freiwillige Zusatzleistungen.
Was zählt als Werktag?
Werktage im Sinne des Gesetzes sind alle Tage außer Sonn- und gesetzliche Feiertage. Damit gehören auch Samstage zu den Werktagen dazu.
Urlaub bei Teilzeit
Auch Teilzeitkräfte haben Anspruch auf Urlaub - dieser wird anteilig berechnet. Eine Teilzeitkraft, die an drei Tagen pro Woche arbeitet, hat z.B. Anspruch auf 12 Urlaubstage pro Jahr.
Urlaubsplanung nach dem Bundesurlaubsgesetz
Die Urlaubsplanung erfolgt grundsätzlich im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Dabei gibt es zwei zentrale Prinzipien:
- Wünsche der Beschäftigten haben Vorrang, soweit keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen.
- Arbeitgeber müssen bei der Urlaubsvergabe soziale Aspekte berücksichtigen, etwa Schulferien, familiäre Situationen oder längere Betriebszugehörigkeiten.
Habe ich ein Recht auf drei Wochen Urlaub am Stück?
Ein häufiger Irrglaube. Grundsätzlich nein - aber: Das Gesetz sieht vor, dass der Urlaub zusammenhängend gewährt werden soll (§ 7 Abs. 2 BUrlG). Nur, wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen, darf er aufgeteilt werden. Drei Wochen am Stück sind schon möglich, aber kein automatischer Anspruch.
Wir sprechen das Thema hier ausführlich.
Resturlaub und Verfall: Wann verfällt mein Urlaubsanspruch?
Laut § 7 Abs. 3 BUrlG muss der Urlaub - der sogenannte Resturlaub - im laufenden Kalenderjahr genommen werden, sonst verfällt er. Es gibt jedoch Ausnahmen:
Verlängerung bis 31. März
Wird der Urlaub aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen (z.B. Krankheit) nicht genommen, bleibt er bis zum 31.März des Folgejahres erhalten.
Urlaub bei Krankheit: Wann verfällt er?
War ein Mitarbeiter das ganze Jahr über krank und konnte den Urlaub deshalb nicht nehmen, verlängerte sich die Frist auf 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres.
Mehr zum Resturlaub erfährst du hier.
Sonderurlaub - wann besteht ein Anspruch
Der Begriff Sonderurlaub ist im Bundesurlaubsgesetz nicht direkt definiert. Er bezieht sich auf bezahlte oder unbezahlte Freistellungen aus besonderem Anlass.
Gängige Fälle für Sonderurlaub:
- Geburt des eigenen Kindes (1-2 Tage)
- Todesfall eines nahen Angehörigen (1-2 Tage)
- Eigene Hochzeit (1-2 Tage)
- Umzug aus beruflichen Gründen (1 Tag)
Ob und in welchem Umfang Sonderurlaub gewährt wird, ist häufig in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder im Arbeitsvertrag geregelt.
Mehr zum Thema Sonderurlaub erfährst du hier.

Urlaub bei Kündigung: Was passiert mit den offenen Tagen?
Wird ein Arbeitsverhältnis gekündigt - egal ob von Arbeitgeber oder Arbeitnehmer - stellt sich die Frage: Was passiert mit den verbleibenden Urlaubstagen?
Die wichtigsten Regelungen:
- Urlaub muss nach Möglichkeit genommen werden - noch vor dem Ende der Beschäftigung
- Ist das nicht möglich, z.B. wegen Freistellung, wird der Resturlaub ausgezahlt
- Der Urlaubsanspruch berechnet sich anteilig: Für jeden vollen Monat steht ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu.
Beispiel: Ein Mitarbeiter verlässt den Betrieb zum 30. Juni. Bei 24 Urlaubstagen im Jahr stehen ihm 12 Urlaubstage zu.
Fazit: Urlaubsanspruch einfach regeln - mit digitaler Hilfe
Das Bundesurlaubsgesetz gibt klare Antworten auf viele Fragen rund um den Urlaub - von der Mindestanzahl bis zum Verfall bei Krankheit: In der Praxis bleibt jedoch die Herausforderung, Urlaubszeiten effizient und transparent im Team zu koordinieren - besonders in wachsenden Unternehmen oder bei dezentral arbeitenden Teams.
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