Was ist eine geringfügige Beschäftigung
Der Begriff „geringfügige Beschäftigung“ bezieht sich auf eine bestimmte Form der Teilzeitarbeit. In Deutschland unterliegt die geringfügige Beschäftigung bestimmten gesetzlichen Regelungen und ermöglicht gewissen Bevölkerungsgruppen damit einige Vorteile.
Ein Arbeitsverhältnis wird dann als geringfügige Beschäftigung bezeichnet, wenn das monatliche Einkommen aus diesem Job eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet und die Beschäftigung zeitliche begrenzt ist. Im Gesetz werden diese beiden Formen “Entgeltgeringfügigkeit” und “Zeitgeringfügigkeit” genannt.
Wir haben dir die grundlegenden Merkmale einer geringfügigen Beschäftigung hier einmal aufgeführt:
Einkommensgrenze
Das monatliche Bruttoeinkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Wenn sie regelmäßig ausgeführt wird, spricht man von einer grundsätzlichen Grenze von 556,00 € (Stand 2025). Praktisch relevant ist allerdings nur die jährliche Grenze von 7.784,00 €. Wird diese Grenze zum Ende des Jahres überschritten, verfallen die Vorteile der geringfügigen Beschäftigung.
Sozialversicherungsfreiheit
Geringfügige Beschäftigte sind in der Regel von der Zahlung bestimmter Sozialversicherungsbeiträge befreit. Dazu gehören die Beiträge zur Renten- und Krank-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Stattdessen zahlt der Arbeitgeber pauschale Abgaben zur Sozialversicherung.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit in einer geringfügigen Beschäftigung ist nicht gesetzlich festgelegt. Allerdings gelten auch in der geringfügigen Beschäftigung die rechtlichen Vorgaben des Arbeitsgesetzes. Das bedeutet maximale Arbeitszeiten, Ruhezeiten und Pausenzeiten sowie das Arbeitsverbot für Sonn- und Feiertage müssen weiterhin eingehalten werden. Außerdem muss auch geringfügig Beschäftigten mindestens der Mindestlohn von 12, 82 € (ab Januar 2025) gezahlt werden. Hochgerechnet dürfen geringfügig Beschäftigte im Monat bei regelmäßiger Beschäftigung nicht mehr als 43,4 Stunden arbeiten.
Allerdings kann die geringfügige Beschäftigung auch unregelmäßig ausgeübt werden. Das heißt, geringfügige Beschäftigte könnten auch die maximale monatliche Arbeitszeit von 192 Stunden tätigen, ohne aus der geringfügigen Beschäftigung herausrutschen, solange die jährliche Grenze nicht überschritten wird.
Nebenbeschäftigungsicherung
Eine geringfügige Beschäftigung kann als Haupt- oder Nebenbeschäftigung ausgeübt werden. Auch Personen, die bereits eine Hauptbeschäftigung haben, können einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Jeder Zweit-Job muss allerdings immer mit beiden Arbeitgeber abgesprochen und bestätigt werden.
Arbeitsrechtliche Regelungen
Trotz der Vergünstigung bei den Sozialversicherungsbeiträgen und der Einkommensgrenze gelten wie bereits erwähnt auch für die geringfügig Beschäftigen bestimmte arbeitsrechtliche Regelungen. Dazu zählen neben dem Arbeitszeitgesetz auch der gesetzliche Mindestlohn, der Mindesturlaubsanspruch und der Jugendarbeitsschutz.
Steuerliche Behandlung
Jegliches Einkommen aus geringfügigen Beschäftigungen unterliegen der Einkommenssteuer. Es gelten allerdings spezielle Regelungen. In vielen Fällen werden die Steuern pauschal vom Arbeitgeber abgeführt. Es existieren drei verschieden Wege diese Steuern zu zahlen:
- Die Pauschsteuer. Sie gilt für die Fälle, in denen Arbeitgeber pauschale Beiträge zur Rentenversicherung verrichten. Die Pauschalsteuer von 2 % deckt die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag insgesamt ab. Zusätzlichen müssen geringfügig Beschäftigte aus ihrem Verdienst zusätzlich einen eigenen Rentenversicherungsbeitrag von 3,6 % (Stand November 2024) leisten.
- Die Pauschalierung der Lohnsteuer. Sie kann in Betracht gezogen werden, wenn die Pauschsteuer nicht in Frage kommen, weil keine Pauschalbeträge zur Rentenversicherung zu entrichten sind. In diesem Fall kann der Arbeitgeber die Steuer für ein Dienstverhältnis mit einem Arbeitslohn von maximal 556 € pro Monat mit 20 % pauschal versteuern.
Zusätzlich kann die Besteuerung durch eine individuelle Besteuerung nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen erfolgen.
Welche Arten der geringfügigen Beschäftigung gibt es?
Das Sozialversicherungsrecht unterscheidet zwischen geringfügig entlohnten und zeitlich begrenzten, kurzfristigen Beschäftigungen.
Geringfügig entlohnte Beschäftigung
Bei der geringfügigen entlohnten Beschäftigung darf das monatliche Einkommen von 556 € nicht überschritten werden. Dabei sind die Vorschriften zum Mindestlohn zu beachten. Auf das Jahr verteilt darf ein Höchstwert von 7.784 € nicht überschritten werden. Solange dieser jährliche Wert nicht überschritten wird, darf das Monatsentgelt auch höher als 556 € liegen. Steht allerdings von vornherein fest, dass die Beschäftigung keine 12 Monate dauern wird, muss der Arbeitgeber die Jahresgrenze anteilig herunterbrechen.
Kurzfristige Beschäftigung
Steht schon von Beginn des Arbeitsverhältnisses fest, dass die Beschäftigung nur einen bestimmten Zeitraum andauert (z.B. während der Schul- oder Semesterferien), kann, abhängig von der Höhe des Entgelts, die Sozialversicherungspflicht wegfallen.
Beträgt die Beschäftigungsdauer nicht mehr als 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage, fallen keine Versicherungsbeiträge an. Man spricht von einer kurzfristigen Beschäftigung.
Dabei gilt die Dreimonats-Frist, wenn die Beschäftigung an mindestens 5 Tagen wöchentlich ausgeübt wird, und die 70-Tage-Frist bei geringerer wöchentlicher Beschäftigung. Dieses Modell kann nur im Rahmen deiner Saisontätigkeit oder ähnlichem ausgeführt werden.
Vor- und Nachteile der geringfügigen Beschäftigung
Es gibt sowohl Vor- als auch Nachteile der geringfügigen Beschäftigung:
Vorteile
Flexibilität
Geringfügige Beschäftigungen oder Minijobs bieten oft flexible Arbeitszeiten, was es den Arbeitnehmern ermöglicht, ihre Arbeit besser mit anderen Verpflichtungen wie Familie, Studium oder einem Hauptjob zu vereinbaren.
Zusätzliches Einkommen
Für Personen, die bereits eine Hauptbeschäftigung haben oder anderweitig eingeschränkt sind, kann eine geringfügige Beschäftigung eine Möglichkeit sein, zusätzliche Einkommen zu verdienen, um die finanzielle Situation zu verbessern.
Einstiegschance
Geringfügige Beschäftigungen können eine Einstiegschance in den Arbeitsmarkt darstellen. Gerade für Personen, die noch keine oder sehr wenig Berufserfahrung haben, kann die geringfügige Beschäftigung ein guter Start sein. Sie ermöglichen es den Arbeitnehmern erste Arbeitskontakte zu knüpften und wichtig Fähigkeiten zu erlernen. Deshalb ist sie gerade unter Schülern und Studenten sehr beliebt.
Sozialversicherungspauschalen
Wie zuvor bereits erwähnt, zahlen Arbeitgeber lediglich pauschale Sozialversicherungsbeiträge für geringfügige Beschäftigte. Das macht sie attraktiver, da diese Beiträge deutlich niedriger sind, als die für regulär Beschäftigte, die sozialversicherungspflichtig sind.
Nachteile
Niedriges Einkommen
Natürlich hat die geringfügige Beschäftigung auch ihre Grenzen. Die Einkommensgrenze ist so gesetzt, dass das Entgelt nicht für die finanzielle Sicherheit ausreicht. Deshalb werden diese Tätigkeiten auch als Nebentätigkeit betrachtet, da ein Hauptjob zur finanziellen Absicherung notwendig ist.
Eingeschränkte Sozialleistungen
Geringfügig Beschäftigte haben oft keinen Anspruch auf bestimmte Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld oder betriebliche Altersvorsorge, was ein finanzielles Risiko darstellen kann, wenn sie aus verschiedenen Gründen nicht arbeiten können.
Karrierenachteil
Geringfügige Beschäftigungen bieten in der Regel weniger Entwicklungsmöglichkeiten und Aufstiegschancen als reguläre Vollzeit- oder Teilzeitstellen. Damit ist die berufliche Entwicklung recht begrenzt. Aufgrund der geringen Stundenzahl sind geringfügige Beschäftigte außerdem für Unternehmen im Rahmen von Weiterbildungsprogrammen nicht so attraktiv. Die Wahrscheinlichkeit, dass Unternehmen in die Weiterbildung von geringfügigen Beschäftigten investieren, ist deshalb gering.
Unsicherheit
Geringfügige Beschäftigte haben oft keine langfristige Arbeitsplatzsicherheit. Da ihre Beschäftigung oft von saisonalen Schwankungen oder den Bedürfnissen des Arbeitgebers abhängt, ist sie entweder von vornherein schon begrenzt angesetzt oder es besteht grundsätzlich die Gefahr frühzeitige Kündigungen zu erhalten. Dies kann Unsicherheit und Stress verursachen.
Tipps für Arbeitnehmer
Kenntnis der eigenen Rechte und Pflichten
Als Arbeitnehmer solltest du dich auf jeden Fall im Voraus mit deinen Rechten und Pflichten auseinandersetzen. Dazu gehören maximale und minimale Arbeitszeiten, der aktuelle Mindestlohn, dein Urlaubsanspruch und die Kündigungsfristen. Dieser Blogartikel bietet dir dafür eine gute Grundlage. Infomiere dich dennoch gerade zu deiner individuellen Situation noch weiter, um in der Aushandlung des Arbeitsvertrages alle wichtigen Aspekte ansprechen zu können.
Flexibilität und Zuverlässigkeit
Zeige deinem Arbeitgeber gegenüber Flexibilität und Zuverlässigkeit bei der Arbeit. Das macht einen positiven Eindruck und zeigt, dass du vielseitig einsetzbar bist. Gerade wenn deine Beschäftigung abhängig vom Auftragsvolumen ist, kannst du dir deinen Job dadurch sichern, dass dein Arbeitgeber dich auch an derer Stelle oder zu anderen Zeiten notdürftig einsetzen kann.
Weiterbildungsmöglichkeiten nutzen
Im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung hast du mehr Zeit, als deine Vollzeit-Kollegen. Wenn du kannst, solltest du diese Zeit für Weiterbildungsmöglichkeiten nutzen, um deine Fähigkeiten und Qualifikationen zu verbessern. Damit verbesserst du nämlich vor allem auch deine langfristigen Beschäftigungsaussichten.
Finanzielle Planung
Innerhalb der geringfügigen Beschäftigung wirst du niemals mehr als 7.784,00 € im Jahr verdienen. Das ist deutliche weniger, als in anderen Teil- oder Vollzeitstellen. Plane deshalb deine Finanzen sorgfältig und sei dir bewusst, dass eine geringfügige Beschäftigung möglicherweise nicht ausreicht, um alle finanziellen Bedürfnisse zu decken.
Networking
Die geringfügige Beschäftigung kann ein erster Anhaltspunkt für deinen Berufseinstieg sein. Nutze die Möglichkeit deshalb, Kontakte am Arbeitsplatz zu knüpfen, um deine beruflichen Perspektiven zu erweitern und potenzielle Karrierechancen zu entdecken. Gerade wenn du als Student oder Schüler dein Taschengeld aufstocken möchtest, solltest du den Minijob als Plattform zum Networken nicht unterschätzen.
Tipps für Arbeitgeber
Klare Kommunikation
Du solltest als Arbeitgeber deinen Mitarbeitern in geringfügiger Beschäftigung gegenüber unbedingt klare kommunizieren und transparent sein. Kläre Arbeitsbedingung, Aufgaben und Erwartungen im Vorhinein, um Missverständnisse zu vermeiden. Wenn du Schüler oder Studenten einstellst, kann es sein, dass diese zum ersten Mal in einem Arbeitsverhältnis sind und deshalb etwas mehr Einführung und ausführlichere Kommunikation benötigen.
Förderung eines positiven Arbeitsumfelds
Schaffe ein positives Arbeitsumfeld, das die Motivation und das Engagement der geringfügig Beschäftigten fördert. Wertschätzung ihrer Beträge und ermutige zur Zusammenarbeit. Sie sind zwar vielleicht nicht so häufig da, wie andere Beschäftigte, dennoch ist ihr Betrag genauso wertvoll wie der ihrer Kollegen.
Fairer Umgang
Behandle geringfügige Beschäftigte fair und respektvoll, unabhängig von ihrem Beschäftigungsstatus. Biete ihnen die gleichen Chancen zur beruflichen Entwicklung wie anderen Mitarbeitern. Wer weiß, was sich aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis entwickeln kann.
Regelmäßiges Feedback
Gib auch deinen geringfügig Beschäftigten regelmäßiges Feedback und ermutige zur offenen Kommunikation, um die Leistung der geringfügig Beschäftigten zu verbessern und mögliche Probleme frühzeitig anzusprechen.
Behalte den Überblick über deine Mitarbeiter mithilfe digitaler Tools
Um den Überblick über die verschiedenen Beschäftigungsverhältnisse deiner Mitarbeiter zu behalten und gerade Auslastung und maximale Arbeitszeiten im Blick zu behalten, empfehlen wir dir clockin als App zur digitalen Zeiterfassung.
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Die App ermöglicht dir außerdem verschiedene Arbeitszeitmodelle oder Vertragsarten zu berücksichtigen. Du kannst individuell für denen Arbeitgeber die im Arbeitsvertrag festgelegte Maximalstundenzahl einstellen und hast damit immer einen Überblick über ihre Auslastung.
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