Sind Raucherpausen Arbeitszeit?
Kurz gesagt: Nein.
Raucherpausen gelten nicht automatisch als Arbeitszeit. Anders als der Gang zur Toilette oder eine kurze Verschnaufpause am Arbeitsplatz fallen Raucherpausen in der Regel in die eigene Freizeit und müssen daher entweder durch Ausstempeln oder einen Nachweis dokumentiert werden.
Wer ohne Abmeldung den Arbeitsplatz regelmäßig verlässt, riskiert im schlimmsten Fall eine Abmahnung wegen Arbeitszeitbetrug.
Gibt es eine gesetzliche Regelung zu Raucherpausen?
Viele glauben, dass es ein Gesetz gibt, das eine bestimmte Anzahl an Raucherpausen vorsieht – das stimmt aber nicht.
- Gesetzlich geregelt ist lediglich die Mindestpause nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG):
- ab 6 Stunden Arbeit → 30 Minuten Pause
- ab 9 Stunden Arbeit → 45 Minuten Pause
- Raucherpausen zählen nicht automatisch dazu. Wer also während der Arbeitszeit raucht, muss dies grundsätzlich von der regulären Pause abziehen.
Fazit: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Raucherpausen. Alles Weitere regelt der Arbeitgeber – oft in Abstimmung mit dem Betriebsrat.
Unterschied: Raucherpausen vs. Toilettenpausen
Ein häufiger Irrtum: Während Raucherpausen keine Arbeitszeit sind, gilt die Toilettenpause sehr wohl als Arbeitszeit. Arbeitgeber dürfen Mitarbeitern den Gang zur Toilette nicht verbieten oder von der Arbeitszeit abziehen. Der Unterschied liegt darin, dass Toilettenpausen aus gesundheitlichen Gründen notwendig sind – Rauchen hingegen ist eine private Entscheidung.
Raucherpausen & Mitbestimmung des Betriebsrats
Das Thema Raucherpausen fällt in den Bereich der betrieblichen Mitbestimmung. Der Betriebsrat kann mitentscheiden,
- wie Raucherpausen organisiert werden,
- ob ausgestempelt werden muss,
- ob ein Ausgleich für Nichtraucher vorgesehen ist.
Ein Raucherpausen-Regelungs-Muster könnte z.B. so aussehen:
- Raucherpausen sind nicht vergütet.
- Mitarbeiter stempeln sich für jede Raucherpause aus.
- Verstöße können zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen.
Rauchverbote auf dem Betriebsgelände
Arbeitgeber haben das Recht, auf dem gesamten Betriebsgelände Rauchverbote auszusprechen. Ist das Rauchen auf dem Gelände untersagt, dürfen Mitarbeiter nur außerhalb der Betriebsfläche rauchen – was in der Regel längere Abwesenheiten bedeutet. Arbeitgeber sind außerdem nicht verpflichtet, Raucherzonen einzurichten.
Wichtig: Wo Rauchen erlaubt ist, muss der Nichtraucherschutz gewährleistet sein. Das heißt: Nichtraucher dürfen durch Rauch im Gebäude oder an Arbeitsplätzen nicht beeinträchtigt werden.
Arbeitsvertrag Regelungen zum Rauchen während der Arbeitszeit
Um Konflikte zu vermeiden, verankern viele Arbeitgeber klare Regeln direkt im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Typische Formulierung:
“Raucherpausen sind keine Arbeitszeit und müssen durch Ausstempeln oder entsprechende Zeiterfassung dokumentiert werden.”
So herrscht von Anfang an Klarheit – sowohl für Raucher als auch für Nichtraucher.
Mögliche Konsequenzen bei Verstößen
Wer Raucherpausen nimmt, ohne sich abzumelden oder auszustempeln, begeht im schlimmsten Fall Arbeitszeitbetrug. Die Folgen können sein:
- Ermahnung oder Abmahnung beim ersten Verstoß
- Wiederholungsfall: strengere Abmahnung oder Lohnkürzung
- Schwerwiegende Fälle: auch eine fristlose Kündigung ist möglich (z.B. wenn über längere Zeit bewusst Arbeitszeit erschlichen wird)
Gerichte haben in verschiedenen Urteilen bestätigt, dass Arbeitgeber in solchen Fällen konsequent handeln dürfen.
Fairness im Team: Ausgleich für Nichtraucher
Häufig fühlen sich Nichtraucher benachteiligt, wenn Kollegen regelmäßig für eine Zigarette verschwinden. Mögliche Lösungen für Raucherpausen:
- Ausgleichszeit: Nichtraucher erhalten zusätzliche freie Minuten pro Tag oder Monat.
- Kompensation durch flexible Arbeitszeitmodelle: Raucher arbeiten grundsätzlich länger als Nichtraucher, vielleicht 15-20 Minuten pro Tag.
- Klare Regeln: Alle Pausen – ob Raucher oder Nichtraucher – laufen Transparenz über die Zeiterfassung.
Digitale Systeme wie clockin machen es einfach: Jeder Stempelvorgang wird automatisch erfasst, Missverständnisse werden vermieden und Diskussionen im Team reduziert.
Fazit: Klare Regeln verhindern Konflikte
Raucherpausen sind kein gesetzlich verbrieftes Recht und zählen nicht automatisch zur Arbeitszeit. Arbeitgeber sind gut beraten, klare Raucherpausen-Regelungen aufzustellen – am besten in Abstimmung mit dem Betriebsrat. So wird Arbeitszeitbetrug vermieden, Fairness im Team gewahrt und ein reibungsloser Ablauf im Betrieb sichergestellt.
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