Zum Hauptinhalt springen

Was ist das Arbeitsschutzgesetz und was muss beachtet werden?

Erstellt von Karla Terhaar | | Zeiterfassung

Arbeitsschutz ist ein komplexes, aber auch sehr wichtiges Thema. Hier geht es um die Gesundheit und Sicherheit auf der Arbeit und beim Nachgehen von arbeitsbezogenen Tätigkeiten. Deshalb haben wir für dich einmal das wichtigste verständlich zusammengefasst: Welche Verpflichtungen hat der Arbeitgeber? Was sind die Folgen eines Verstoßes und wie genau muss der Arbeitsschutz durchgeführt werden?

Disclaimer: Alle Informationen auf den Seiten dieser Website dienen der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar, können und sollen diese auch nicht ersetzen.

Der Arbeitsschutz oder das Arbeitsschutzgesetz stellt die Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten sicher. Es macht den Arbeitgeber verantwortlich für die Einhaltung der Maßnahmen und auch ihrer Dokumentation. 

Es soll vor allem verhindern, dass individuelle Schutzmaßnahmen der einzelnen Arbeitnehmenden vernachlässigt werden. Dabei greift es an (fast) allen Arbeitsplätzen und bezieht sich nicht nur auf körperliche, sondern auch auf geistige Schäden.

Die grundsätzliche Verantwortung liegt beim Arbeitgeber, weshalb dieser auch haftet. Er ist allerdings auch dazu verpflichtet, Mitarbeitende über die Maßnahmen regelmäßig zu unterrichten.  Ein Verstoß kann bis zu 30.000 Euro kosten. 

Was ist das Arbeitsschutzgesetz?

Grundsätzlich ist das Arbeitsschutzgesetz ein deutsches Gesetz zur Sicherstellung der Gesundheit aller Beschäftigten. Die vollständige Bezeichnung ist: “Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit.” 

Im genauen umfasst das Gesetz: 

  • Pflichten des Arbeitgebers
  • Vorgaben für Arbeitsbedingungen 
  • Vorschriften für die Zusammenarbeit
  • Verhalten in Notfällen (erste Hilfe, medizinische Vorsorge) 
  • Pflichten und Rechte der Beschäftigten 
  • Bußgeld- und Strafvorschriften 

Durch das Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet: “1. für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie 2. Vorkehrungen zu treffen, dass die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können.” (ArbSchG §3(2)) Im Grunde bedeutet das, dass der jeder Arbeitgeber bindend dazu verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass der Schutz der Mitarbeitenden gewährleistet ist. Unabhängig davon, welcher Tätigkeit sie nach gehen, muss er die notwendigen Mittel zu zur Verfügung stellen. Dazu gehört übrigens auch die Dokumentation dieser Maßnahmen und ihre Durchführung. 

Was regelt das Arbeitsschutzgesetz?

Das Arbeitsschutzgesetz umfasst neben klassischen Gefährdungspotentialen (wie chemischen, biologischen oder physischen Gefährdungen) auch andere Gefährdungen. Dabei wird die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und deren Zusammenwirkung mit einbezogen. 

Es soll vor allem verhindern, dass individuelle Schutzmaßnahmen der einzelnen Arbeitnehmenden vernachlässigt werden. Dabei greift es an (fast) allen Arbeitsplätzen und bezieht sich nicht nur auf körperliche, sondern auch auf geistige Schäden. 

Besonderer Schutz gilt bei: 

  • Auszubildenden 
  • Richterinnen und Richtern 
  • Arbeitern in Behindertenwerkstätten 
  • Soldatinnen und Soldaten 
  • Beamtinnen und Beamten 
  • Bergleuten 
  • Seeleuten 
  • Heimarbeitern 
  • Frauen (Mutterschutz)

Was bedeutet menschengerechte Arbeitsgestaltung

Dieser Abschnitt des Arbeitsschutzgesetzes soll die psychische Belastung der Arbeit mit aufgreifen. Das ist im Arbeitsschutzgesetz so festgehalten: “Organisation und Durchführung der Arbeitsverfahren, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung, mit dem Ziel der weitestmöglichen Anpassung der Arbeit an die psychischen und physischen Eigenschaften, das Leistungsvermögen und die Bedürfnisse der arbeitenden Menschen.” 

Das bedeutet: Arbeitgebende sind auch für die psychische Belastung der Arbeit verantwortlich und tragen hier die Verantwortung bei Folgen.

Auswirkung der Arbeitsgestaltung auf die Gesundheit der Arbeitnehmenden

Ein negatives Arbeitsumfeld kann starke Folgen nicht nur auf die Arbeitnehmenden, sondern auch ihre Leistungsfähigkeit haben. Gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen können einen großen Einfluss auf die Zufriedenheit und das Stresserleben der Arbeitnehmende haben. Darüber hinaus sind zufriedene Mitarbeitende motivierter und produktiver. 

Je monotoner die Arbeitstätigkeit und je eingeschränkter sich die Arbeitnehmenden fühlen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit auf Krankheiten wie psychische Störungen. Eine gut gestaltete Arbeit hingegen wirkt sich positiv auf die Gesundheit der Arbeitnehmenden aus.

Wie muss der Arbeitsschutz durchgeführt werden?

1. Zunächst ist das Durchführen und Einhalten des Arbeitsschutzes die Pflicht des Arbeitgebers. Dazu gehört nicht nur das Sicherstellen von menschengerechten Arbeitsbedingungen, sondern auch das Sicherstellen, dass sich an die Vorschriften des Arbeitsschutzes gehalten wird. Das heißt, er hat zu kontrollieren und zu dokumentieren, dass die Vorgaben des Arbeitsschutzes in seinem Unternehmen eingehalten werden – zum Beispiel durch Arbeitszeiterfassung. 

2. Wenn der Arbeitnehmende Änderungen an Arbeitsbedingungen durchführen möchte, muss er sich die Zustimmung des Betriebsrates holen. Der Betriebsrat hat ein umfassendes Mitbestimmungsrecht, wenn es um firmeninterne Maßnahmen geht. 

3. Ab 20 Beschäftigten muss jedes Unternehmen einen Sicherheitsbeauftragten festlegen. 

4. Für die Kontrolle dieser Vorgaben ist die Gewerbeaufsicht der Kommunen und des Landkreises zuständig. Sie beaufsichtigen, inwieweit die Unternehmen den Anforderungen an gesunde Arbeitsverhältnisse genügen. 

Unterweisung durch Arbeitgebende

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, seine Mitarbeitenden ausreichend und regelmäßig zu den Themen Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz zu unterweisen. Die Unterweisung muss: 

  • bei Veränderungen in den Aufgabenbereichen 
  • nach Unfällen 
  • vor Aufnahme einer Tätigkeit
  • und bei der Einführung neuer Technologien/Arbeitsmittel 

erfolgen. 

Ziel dieser Unterweisung muss sein, die Motivation zu einem sicherheitsgerechten Verhalten zu stärken, die korrekte Zuordnung der Beschäftigten zu relevanten Tätigkeiten durchzuführen und die umfassende Information der Beschäftigten über mögliche Gefahren und Gesundheitsgefährdung am Arbeitsplatz bereitzustellen.

Was ist ein Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz?

Ein Verstoß gegen den Arbeitsschutz wird als Ordnungswidrigkeit angesehen, er kann ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro zur Folge haben

Bei einer beharrlichen Wiederholung der Regelmissachtung wird dies als vorsätzliches Handeln betrachtet (da es die Gesundheit oder das Leben eines Mitarbeiters in Gefahr bringt) und kann neben der Geld- auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängt werden. 

Bei schlechter oder fehlender Dokumentation des Arbeitsschutzes folgt laut Bußgeldkatalog zum Arbeitsschutz ein Bußgeld von 5.000 Euro. Je nach vorliegenden Umständen der Zuwiderhandlung kann dieser Regelsatz aber auch höher und geringer ausfallen. 

Was kann ein Verstoß sein: 

  • Verkehrswege sind ungeeignet oder mangelhaft 
  • Schutzvorrichtungen oder Schutzmaßnahmen sind ungeeignet oder fehlen 
  • Schutzvorrichtungen oder Schutzmaßnahmen sind unvollständig 
  • Gefahrenbereich ist ungesichert oder nicht gekennzeichnet 
  • Mittel zur Brandbekämpfung sind ungeeignet, unzureichend oder fehlen 
  • Fluchtwege und Notausgänge sind ungeeignet oder mangelhaft 
  • Sicherheitskennzeichnung von Fluchtwegen bzw. Notausgängen ist unzureichend oder fehlt
  • Beleuchtung ist unzureichend oder fehlt
  • gesundheitlich zutägliche Raumtemperaturen sind nicht vorhanden, zu hoch oder niedrig
  • Bildschirm oder Bildschirmgerät sind ungeeignet 
  • Toilettenraum oder mobile anschlussfreie Toilettenkabine fehlt oder ist nicht benutzbar
  • Pausenraum oder -bereich ist unzureichend oder fehlt 
  • Arbeiten wurde durch den Arbeitgeber nicht eingestellt, obwohl eine unmittelbare erhebliche Gefahr aufgetreten ist 
  • Mittel zur Ersten Hilfe sind unzureichend oder fehlen 
  • Beschäftigte wurden vor der Aufnahme der Tätigkeit nicht unterwiesen 

Da die Verpflichtung der Sicherstellung des Arbeitsschutzes beim Arbeitgeber liegt, haftet auch dieser bei Verstößen. Arbeitnehmende können für Vergehen nicht haftbar gemacht werden.

Arbeitsschutzgesetz und Arbeitszeitgesetz

Ähnlich wie im Arbeitsschutzgesetz ist auch im Arbeitszeitgesetz die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers festgelegt. Letzteres bezieht sich allerdings primär auf die Arbeitszeitgestaltung. Somit wird das Arbeitsschutzgesetz durch das Arbeitszeitgesetz erweitert. Genauer liegt die Schnittstelle im bereits oben schon zitierten Paragrafen 3 des Arbeitsschutzgesetzes, die darauf verweist, dass der Arbeitgeber eine gewisse Fürsorgepflicht dem Arbeitnehmer gegenüber hat. 

Genauere Informationen zum Arbeitszeitgesetz und Themen wie Ruhezeit, Sonntagsarbeit und Höchstarbeitszeit findest du hier.

Im September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht, mit Verweis auf diesen Paragrafen, für alle deutschen Unternehmen eine Arbeitszeiterfassungspflicht ausgerufen. Die Begründung, dass die Dokumentation der Maßnahmen zum Arbeitsschutz schon gesetzliche verpflichtend ist, und damit eben auch die Dokumentation von Arbeitszeiten, wurde im Dezember 2022 veröffentlicht. 

Seither gilt in Deutschland also beispielsweise schon eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, die nun auch noch durch dein Gesetz zur elektronischen Arbeitszeiterfassung erweitert werden soll. 

Alle Informationen rund um die Arbeitszeiterfassungspflicht und den Gesetzesentwurf findest du hier.

Sichere dich jetzt ab

Mit der Arbeitszeiterfassungspflicht und der Gesetzesentwurf zur elektronischen Zeiterfassung sind in Deutschland Unternehmen ohne ein Zeiterfassungssystem nicht mehr gesetzeskonform - oder könnten in naher Zukunft auf jeden Fall auf Probleme stoßen. Mit clockin bleibst du, ob als kleines oder mittelständisches Unternehmen, immer auf der sicheren Seite. 

clockin bietet dir eine Zeiterfassung per App. Mit einem einzigen Klick bist du eingestempelt und genauso schnell auch wieder ausgestempelt. Die Zeiten werden auf die Sekunde genau erfasst, du musst dir also keine Sorge machen, dass Zeiten verloren gehen. 

Das System erstellt am Ende des Monats einen automatischen Stundenzettel, kann Sonderregelungen wie Zuschläge automatisch einberechnen und nimmt dir die bürokratische Mehrarbeit hinter dem Bereitschaftsdienst ab.

Probiere es doch selbst einmal aus! Du kannst clockin jetzt 14 Tage kostenlos testen.

Erfahre mehr über clockin

Zurück