Lenk- und Ruhezeiten für Monteure: Was gilt wirklich?

Karla Terhaar
28.07.2025
Zeiterfassung

Monteure, Handwerker und Servicetechniker sind oft stundenlang unterwegs - von Baustelle zu Baustelle, quer durch das Land. Dabei stellt sich die Frage: Welche Lenk- und Ruhezeiten müssen Monteure einhalten?

Monteur steht vor einem weißen Transporter auf einem Betriebshof und erfasst seine Arbeitszeit per Smartphone

Disclaimer: Alle Informationen auf den Seiten dieser Website dienen der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar, können und sollen diese auch nicht ersetzen.

Die wichtigsten Fragen im Überblick

Gelten Lenk- und Ruhezeiten auch für Monteure?

Nein, klassische Lenk- und Ruhezeiten nach EU-Verordnung 561/2006 gelten nur für LKW-Fahrer. Für Monteure mit PKW oder Transporter unter 3,5t greift das Arbeitszeitgesetz, das Pausen und maximale Arbeitszeiten regelt.

Zählen Fahrzeiten von Monteuren als Arbeitszeit?

Ja, die Fahrten zum Kunden und zurück zählen als volle Arbeitszeit und muss dokumentiert werden. Auch Wartezeiten während des Transports gelten in der Regel als Arbeitszeit.

Wie dokumentierten Monteure ihre Lenk- und Ruhezeiten ohne Tachograph?

Monteure können Fahr- und Arbeitszeiten manuell oder mit digitalen Tools wie clockin erfassen. Eine App erleichtert die Dokumentation von Pausen, Fahrt- und Montagezeiten und sorgt für rechtssichere Nachweise.

Inhalt

Warum Lenk- und Ruhezeiten für Monteure relevant sind 

Auch Monteure sind viel auf den Straßen unterwegs. Übermüdung am Steuer ist daher ein reales Risiko – Pausenregelungen sind wichtig, um Unfälle zu vermeiden. Gesetzliche Pausenregelungen sollen sicherstellen, dass niemand zu lange ohne Erholung fährt oder arbeitet. 

Denn, die beiden Berufsgruppen unterscheiden sich in der gesetzlichen Regelung von Lenk- und Ruhezeiten:

  • LKW-Fahrer sind an den EU-weiten Lenk- und Ruhezeiten (EG 561/2006) gebunden 
  • Monteure mit PKW oder Transportern unterliegen stattdessen dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG).  

Monteure mit PKW oder Transporter (<3,5 t) 

Wenn Monteure mit einem Transporter oder Firmenwagen unterwegs sind, gilt: 

  • Kein digitaler Tachograph nötig. 
  • Arbeitszeitgesetz regelt Pausen und Arbeitszeiten. 

Die wichtigsten Regeln nach ArbZG: 

  • maximale Arbeitszeit: 8 Stunden/Tag, erweiterbar auf 10 Stunden, wenn im Schnitt 8 Stunden pro Tag in 6 Monaten nicht überschritten werden. 
  • Pausen: 
    • mind. 30 Minuten ab 6 Stunden Arbeit 
    • mind. 45 Minuten ab 9 Stunden Arbeit
  • Fahrzeit = Arbeitszeit: Die Fahrt zum Kunden und zurück zählt voll als Arbeitszeit. In einigen Fällen gibt es allerdings Ausnahmen. 

Monteure mit LKW (>3,5 t) 

Sobald Monteure ein Fahrzeug über 3,5t zulässigem Gesamtgewicht fahren, greifen die gleichen Vorschriften, wie bei LKW-Fahrern:

  • Tageslenkzeit: max. 9 Stunden, 2x pro Woche 10 Stunden 
  • Pausen: 45 Min. nach 4,5 Stunden Lenkzeit (teilbar 15 +30 Min).
  • Tägliche Ruhezeit: Mindestens 11 Stunden (3x pro Woche auf 9 Stunden verkürzbar). 
  • Wöchentliche Ruhezeit: Mindestens 45 Stunden (kürzbar auf 24 Stunden, mit Ausgleich). 
  • Tachographenpflicht: Ein digitaler Fahrtenschreiber ist vorgeschrieben. 

Sonderregelung für Handwerksbetriebe: 

Fahrzeuge bis 7,5 t, die Material oder Werkzeuge nur für den Eigenbedarf transportieren, können von der Tachographenpflicht ausgenommen werden. Diese Ausnahme gilt nur, wenn die Fahrt nicht gewerblich im Sinne des Güterverkehrs erfolgt. 

                                                                                                                                           
RegelungMonteure mit PKW/Transporter (ArbZG)Monteure mit LKW (EU 561/2006)
Max. Tagesarbeitszeit 8 Std (10 Std mit Ausgleich) 9 Std Lenkzeit (2× pro Woche 10 Std)
Wöchentliche GrenzeØ 48 Std/Woche (max. 60 Std möglich) 56 Std Lenkzeit/Woche
Pausenpflicht 30 Min ab 6 Std, 45 Min ab 9 Std 45 Min nach 4,5 Std Lenkzeit
FahrtzeitGilt als ArbeitszeitGilt als Lenkzeit
TachographNicht erforderlichPflicht
Gesetzliche BasisArbeitszeitgesetz (ArbZG)EU 561/2006 + FPersV

Warum die Dokumentation entscheidend ist 

Egal ob ArbZG oder EU-Verordnung: Arbeitgeber müssen nachweisen können, dass Pausen- und Arbeitszeitvorgaben eingehalten werden. 

  • Papierzettel oder Excel-Tabellen sind fehleranfällig. 
  • Bei Kontrolle (z.B. durch den Zoll) kann eine fehlende Dokumentation teuer werden. 

Digitale Zeiterfassung für Monteure ohne Tachograph 

Für Monteure mit PKW oder Transporter bietet eine digitale Zeiterfassung wie clockin eine einfache Lösung: 

  • Fahrt- und Projektzeiten erfassen - direkt per App 
  • Pausen einfach dokumentieren - keine Zettelwirtschaft mehr 
  • Berichte und Nachweise jederzeit abrufbar, falls Kontrollen erfolgen
  • Automatische Übergabe an die Lohnbuchhaltung. 

Mit clockin dokumentieren Monteure ihre Arbeits- und Fahrzeiten direkt per App – ganz ohne Papierchaos. Arbeitgeber behalten jederzeit den Überblick und können Nachweise bei Kontrollen schnell vorlegen. So wird Arbeitszeiterfassung einfach, digital und rechtssicher.

Fazit

Monteure müssen keine strengen LKW-Lenkzeiten einhalten, solange sie mit Transportern unterwegs sind. Dennoch sind Arbeitszeit- und Pausenregelungen bindend, und Fahrzeiten zählen zur Arbeitszeit. 

Eine digitale Zeiterfassung wie clockin sorgt für Rechtssicherheit, spart Zeit und macht die Dokumentation so einfach wie möglich - gerade für mobile Teams.