Zeiterfassung

Kommt das Zeiterfassungsgesetz 2026? | clockin

Was Unternehmen jetzt wissen müssen und was als Nächstes passiert.

auf Holztisch liegen zwei gestapelte Bücker mit Richterhammer oben drauf, goldene Waage und Vintage-Uhr liegen daneben
Karla Terhaar
Karla Terhaar
Expertin für Personal- und Digitalisierungsthemen
Veröffentlicht am
14.10.2025
October 15, 2025

Die wichtigsten Fragen im Überblick

Aktueller Stand (Oktober 2025) 

Seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im September 2022 steht fest: Arbeitgeber in Deutschland sind verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten zu erfassen. Das gilt für alle Branchen und Unternehmensgrößen, unabhängig davon, ob es sich um klassische Büroarbeit, Außendienst oder Handwerk handelt. 

Die Pflicht ergibt sich unmittelbar aus dem Arbeitsschutzgesetz und einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGh) vom Mail 2019, das alle europäischen Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, ein Gesetz zu verabschieden. Das Gesetz muss eine objektive, verlässliche und zugängliche Arbeitszeiterfassung verpflichtend machen. 

Ein eigenes Zeiterfassungsgesetz gibt es in Deutschland bislang zwar noch nicht, doch 2025 war von intensiven politischen Diskussion geprägt. Im Mittelpunkt: die Frage, wie die Erfassung erfolgen soll. Denn nicht ganz klar ist, ob das Gesetz eine elektronische Zeiterfassung für alle, also auch für Kleinbetriebe und leitende Angestellte gelten soll. 

Viele Unternehmen haben das Jahr 2025 genutzt, um bestehende Prozesse zu digitalisieren und rechtssicher zu gestalten. Die Richtung ist klar: Die Pflicht zur Zeiterfassung steht, die Ausgestaltung des Gesetzes soll sie nur konkretisieren. 

Zeitsrahl zur Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Ausblick auf 2026: Was kommt als Nächstes? 

Im kommenden Jahr dürfte die neue Bundesregierung den Entwurf endlich wieder aufgreifen. Ziel ist, das bestehende BAG-Urteil in ein eigenständiges Zeiterfassungsgesetz zu überführen. Dieses wird voraussichtlich:

  • elektronische Zeiterfassungssysteme als Standard festschreiben, 
  • Ausnahmen für Kleinstbetriebe definieren, 
  • Aufbewahrungs- und Nachweispflichten klar regeln, 
  • und digitale Lösungen stärker fördern 

Für Unternehmen bedeutet das: 

Wer heute bereits ein digitales Zeiterfassungssystem nutzt, ist optimal vorbereitet und muss keine grundlegenden Änderungen mehr durchführen. Diejenigen, die noch mit Excel oder Zettel arbeiten, stehen spätestens mit Inkrafttreten des Gesetzes vor Handlungsdruck. 

Deutschland braucht endlich die digitale Arbeitszeiterfassung 

“Das letzte, was Deutschland braucht, ist weniger Digitalisierung”, sagt Frederik Neuhaus, CEO und Mitgründer von clockin, einem Tool zu digitalen Arbeitszeiterfassung. “Seit dem Gesetzentwurf 2023 hat sich beim Thema Arbeitszeiterfassung wenig bewegt. Dabei könnte die digitale Zeiterfassung viel Papierkram und ineffiziente Verwaltungsvorgänge ersparen. Die neue Bundesregierung sollte den Entwurf deswegen möglichst schnell aus der Schublade holen.”

Neuhaus verweist auf zwei zentrale Argumente: 

  1. Effizienz und Digitalisierung: Deutschland gilt nach wie vor als unterdigitalisiert. Laut Bitkom nutzen mehr als ein Viertel der Unternehmen in Deutschland Excel oder Zettel und Stift zur Zeiterfassung. Das führt zu Fehlern, Datenverlust und enormem Verwaltungsaufwand. 
  2. Schutz der Arbeitnehmer: Ein digitale, manipulationssichere Arbeitszeiterfassung ist der wirksamste Schutz gegen Mindestlohnbetrug und unfaire Arbeitsbedingungen. Nur wenn Zeiten Transparenz und automatisiert dokumentiert werden, entsteht echt Fairness für Arbeitgeber und Mitarbeiter. 
“Digitale Zeiterfassungstools sind nicht nur ein Verwaltungsinstrument. Für Millionen kleine und mittlere Unternehmen sind sie der Türöffner zur Digitalisierung”, so Neuhaus. 

clockin als digitale Lösung für den Mittelstand 

Währen die Politik diskutiert, handeln viele Unternehmen längst selbst: Mit clockin digitalisieren Mittelständler in Deutschland ihre Arbeitszeiterfassung ohne Aufwand und ohne IT-Projekt. 

Die App erfüllt alle Anforderungen des BAG-Urteils und bereitet Unternehmen optimal auf das kommende Zeiterfassungsgesetz vor: 

  • Gesetzeskonform und manipulationssicher 
  • minutengenaue Erfassung von Arbeits-, Projekt- und Pausenzeiten 
  • Mobile Nutzung – ideal für Handwerk, Pflege, Gebäudereinigung und Außendienst 
  • Nahtlose Schnittstellen zur Lohnbuchhaltung (DATEV, Lexware Office u.a.) 
  • Sofort einsatzbereit – ohne Schulung oder IT-Aufwand
“Wir erleben jeden Tag, dass Unternehmen mit clockin nicht nur rechtssicher, sondern auch effizienter werde”, sagt Neuhaus. “Digitale Zeiterfassung ist kein Selbstzweck – sie ist der Hebel für eine moderne Arbeitswelt.” 

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