Fürsorgepflicht des Arbeitgebers: Was sie bedeutet - und worauf es in der Praxis ankommt
Karla Terhaar
15.07.2025
Human Resources
Ob psychische Belastung, Mobbing oder gesundheitliche Gefahren am Arbeitsplatz: Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers spielt in vielen Lebenssituationen eine entscheidende Rolle. Doch was genau umfasst sie eigentlich? Und welche Maßnahmen sind sinnvoll, um Konflikte oder rechtliche Auseinandersetzungen vorzubeugen?
Disclaimer: Alle Informationen auf den Seiten dieser Website dienen der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar, können und sollen diese auch nicht ersetzen.
Die wichtigsten Fragen im Überblick
Hat der Arbeitgeber eine gesetzliche Fürsorgepflicht?
Ja. Sie ergibt sich aus dem BGB (§ 618) und verpflichtet zur Vermeidung gesundheitlicher und persönlicher Risiken.
Welche Maßnahmen sind bei Burnout oder Depressionen sinnvoll?
Gespräche, Arbeitsentlastung, professionelle Hilfsangebote, Vertraulichkeit oder ein langfristiger Umgang mit Ursachen.
Wann liegt eine Pflichtverletzung vor?
Wenn Hinweise ignoriert, Probleme nicht ernst genommen oder gesetzliche Vorgaben missachtet werden - trotz Kenntnis oder offensichtlicher Gefahr.
Was sind mögliche rechtliche Folgen?
Je nach Einzelfall: Abmahnung, Kündigungsschutzklage, Schadensersatz oder Schmerzensgeld.
Inhalt
Was bedeutet Fürsorgepflicht?
Die Fürsorgepflicht verpflichtet Arbeitgeber dazu, ihre Mitarbeiter vor Gefahren für Gesundheit, Leben und Persönlichkeit zu schützen. Sie ist rechtlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 618 BGB) verankert und ergänzt die allgemeinen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag.
Hinzu kommen die öffentlich-rechtlichen Fürsorgepflichten des Arbeitgebers aus
weiteren Verordnungen zum Schutz der Arbeitnehmer (z.B. GefStoffV,BioStoffV),
dem Regelwerk der Berufsgenossenschaften.
Gleichzeitig haben auch Beschäftigte eine Mitwirkungspflicht - zum Beispiel, indem sie auf Probleme und gesundheitliche Risiken rechtzeitig hinweisen.
Kurz gesagt: Die Fürsorgepflicht ist ein zweiseitiger Schutzmechanismus, der auf gegenseitiger Verantwortung basiert.
Arbeitszeiterfassung als Teil der Fürsorgepflicht
Viele denken bei der Fürsorge zuerst an ergonomische Stühle oder das Eingreifen bei Mobbing. Doch auch eine präzise, transparente Arbeitszeiterfassung ist ein zentrales Mittel, um Überlastung zu vermeiden - und somit ein direkter Beitrag zur Fürsorgepflicht.
Warum? Weil sie…
Überstunden sichtbar machen - und so eine Grundlage für faire Arbeitsverteilung schaffen.
gesetzliche Ruhezeiten sicherstellt - besonders in Branchen mit hoher Belastung.
psychische Überlastung frühzeitig erkennt - etwa bei dauerhaft hoher Arbeitszeit.
Verlässlichkeit schafft - Mitarbeiter wissen, dass ihre Zeit wertgeschätzt und dokumentiert wird.
Tools wie clockin helfen dabei, diese Anforderungen digital, rechtssicher und ohne Papierchaos zu erfüllen - ob per App, auf dem Smartphone oder im Browser.
Was bedeutet die Fürsorgepflicht konkret?
Die Inhalte sind vielseitig - hier ein Überblick über die wichtigsten Bereiche:
Gesundheitsschutz: Arbeitsplätze müssen sicher gestaltet sein, z.B. durch ergonomische Ausstattung, Maßnahmen gegen Schimmel oder das Verhindern von Unfällen.
Psychische Belastungen: Arbeitgeber sollten auf Stressfaktoren, Überlastung oder Burnout-Risiken achten - insbesondere in beratungsintensiven Phasen.
Konfliktprävention: Bei Mobbing oder Diskriminierung ist ein Eingreifen Pflicht. Ein offenes Betriebsklima und klare Strukturen helfen, Konflikte frühzeitig zu erkennen.
Datenschutz und Persönlichkeitsrechte: Gesundheitsdaten oder private Informationen sind vertraulich zu behandeln.
Schutz besonders gefährdeter Gruppen: Dazu zählen ältere Mitarbeiter, chronisch erkrankte Personen, Jugendliche, Schwangere und stillende Mütter oder Menschen mit besonderen Belastungen im privaten Umfeld.
Fürsorgepflicht bei psychischer Erkrankung, Burnout oder Depression
Die psychische Gesundheit ist ebenso schützenswert wie die körperliche. Arbeitgeber müssen Hinweise ernst nehmen - auch wenn keine Diagnose vorliegt. Das bedeutet konkret:
Gespräch anbieten, auch ohne Druck.
Arbeitsbelastung prüfen und ggf. anpassen.
Mitarbeiter auf Hilfsangebote hinweisen (z.B. betriebsärztlicher Dienst oder externe Anlaufstellen).
Vertraulichkeit wahren - auch gegenüber Kollegen.
Was passiert bei einer Verletzung der Fürsorgepflicht?
Kommt ein Arbeitgeber seinen Pflichten nicht nach, kann das arbeitsrechtliche oder zivilrechtliche Konsequenzen haben, etwa:
Schadensersatz bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen
Schmerzensgeld, z.B. bei Mobbing
Kündigungsschutzklage, wenn Belastungen nicht ernst genommen werden.
Für Unternehmen bedeutet das: Prävention ist nicht nur eine Frage der Fürsorge, sondern auch des Risikomanagements.
Digitale Tools wie clockin unterstützen Unternehmen dabei, Fürsorgepflicht vorausschauend zu erfüllen:
Zeiterfassung ohne Aufwand - per App oder Terminal
Transparente Auswertungen von Überstunden und Ruhezeiten
Wie können Arbeitgeber die Fürsorgepflicht aktiv umsetzen?
Klare Strukturen schaffen: Prozesse für Konfliktlösung, Gesundheitsförderung und Datenschutz festlegen.
Mitarbeiter sensibilisieren: Schulungen zur Kommunikation, Suchtprävention oder psychischer Gesundheit anbieten.
Feedbackkultur fördern: Sorgen frühzeitig erkennen und konstruktiv besprechen.
Verantwortung teilen: Führungskräfte in die Pflicht nehmen - z.B. durch regelmäßige Gespräche im Team.
Fazit: Gemeinsam Verantwortung übernehmen
Die Fürsorgepflicht ist mehr als ein rechtlicher Rahmen - sie ist Teil einer gesunden Unternehmenskultur. Arbeitgeber, die Verantwortung übernehmen und strukturelle Lösungen schaffen, stärken nicht nur das Vertrauen ihrer Mitarbeiter, sondern auch ihre Attraktivität als Arbeitgeber. Und auch Beschäftigte tragen ihren Teil dazu bei, Risiken frühzeitig zu erkennen und anzusprechen.
Wer auf digitale Unterstützung setzt, kann diesen Anspruch im Arbeitsalltag konkret leben. Mit clockin gelingt das einfach, flexibel und rechtssicher - für zufriedenere Mitarbeiter, weniger Konflikte und mehr Vertrauen im Team.
Dieser Artikel wurde geschrieben von
Karla Terhaar
Expertin für Personal- und Digitalisierungsthemen des Mittelstands