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Wie genau ist Betriebsurlaub erlaubt?

Erstellt von Karla Terhaar | | Zeiterfassung

Gezwungener Urlaub? Kein schönes Wort, aber so kann Betriebsurlaub verstanden werden. Damit das deine Mitarbeiter nicht auch so sehen, haben wir dir in diesem Artikel einmal zusammengestellt, worauf du als Arbeitgeber beim Festlegen eines Betriebsurlaubs achten solltest und wie du das gesamte Thema Urlaubsplanung in deinem Unternehmen unkomplizierter gestaltetes.

Disclaimer: Alle Informationen auf den Seiten dieser Website dienen der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar, können und sollen diese auch nicht ersetzen.

Die wichtigsten Fragen im Überblick

Es gibt gesetzlich keine vorgeschriebene Länge eines Betriebsurlaubs. Allerdings empfiehlt der Bundesgerichtshof nicht mehr als 2 Wochen, idealerweise ein Fünftel der Urlaubstage deiner Mitarbeiter. 

 

Ja, der Betriebsurlaub wird wie gewohnt von den Urlaubstagen deiner Mitarbeiter abgezogen. Damit wird er aber auch wie normale Urlaubstage vergütet. 

Es kann immer mal vorkommen, dass trotz rechtzeitigem Ankündigen, Arbeitnehmer keine freien Urlaubstage mehr für den Betriebsurlaub zur Verfügung haben. Hast du als Arbeitgeber die beantragten Urlaubstage bereits bewilligt, hast du zwei Möglichkeiten für den geplanten Betriebsurlaub: Entweder du gehst dennoch in den Betriebsurlaub, damit erhalten Arbeitnehmer ohne freie Urlaubstage zusätzliche Urlaubstage für den Betriebsurlaub, oder du sagst den Betriebsurlaub ab und lässt den Betrieb weiter laufen. Du kannst in keinem Fall bereits bewilligte Urlaubstage für den Betriebsurlaub zurücknehmen. 

Wann ist Betriebsurlaub erlaubt?

Damit ein Arbeitnehmer einen Betriebsurlaub anordnen darf, müssen wichtige betriebliche Gründe vorliegen. Das bedeutet, die Umstände müssen eine direkte Auswirkung auf die tägliche Arbeit der Arbeitnehmer haben. Ein Betriebsurlaub kann also nur deshalb abgeordnet werden, wenn Arbeitnehmer ihrer Arbeit aus gewissen Gründe nicht mehr nachkommen können. 

Es gibt verschiedenen Szenarien, in denen es dazu kommen kann, dass ein gesamter Betrieb in die Ferien geht:

Auftragslage

Ein klassischer Grund für den Betriebsurlaub ist die Auftragslage. In einigen Branchen gibt es vorhersehbare und wiederkehrende Zeiträumen, in denen die Auftragslage niedrig ist. Für den Betrieb lohnt es sich in diesem Zeitraum also nicht, die Mitarbeiter beschäftigt zu halten. Eine solche Zeit ist meist zwischen Weihnachten und Neujahr, oder auch während der regionalen Sommerferien.

Umbauarbeiten

Wenn im Betrieb umfangreiche Bauarbeiten stattfinden, die die Arbeitnehmer daran hindern würden, ihrer täglichen Arbeit nachzukommen, können ebenfalls Betriebsurlaub angeordnet werden. Das kann aus räumlichen, aber auch aus gesundheitlichen Gründen sein. 

Arbeitgeber selbst

Gerade in Arztpraxen ist Betriebsurlaub ein großes Thema: wenn der Arbeitgeber selbst verreist. In diesem Fall können Mitarbeitern während der Abwesenheit des Arbeitgebers ihrer täglichen Arbeit nicht nachkommen und müssen deshalb gezwungenermaßen selber in den Urlaub gehen. So zum Beispiel können in Arztpraxen keine Patienten behandelt werden, wenn der einzige Arzt im Urlaub ist. 

Kunden

Auch der Kunde kann ein Grund für einen Betriebsurlaub sein. Handelt es sich zum Beispiel um nur einen einzigen Kunden, und macht dieser selber Betriebsurlaub, legt das den Betrieb ebenfalls lahm. Dasselbe kann aber auch mit Zulieferern passieren. Werden essenzielle Materialien nicht geliefert, weil der Zulieferer im Betriebsurlaub ist, ist die Arbeit der Arbeitnehmer ebenfalls stark betroffen und kann zu einem Betriebsurlaub führen. 

Wie lang darf ein Betriebsurlaub laut Gesetz sein?

Wichtig zunächst: Gesetzlich ist keine maximale Länge des Betriebsurlaubs vorgeschrieben. In der Regel legt auch der Arbeitsvertrag nichts Konkretes fest. Theoretisch darf dieser also auch die gesamten Urlaubstage der Mitarbeiter einnehmen. Allerdings: Laut Bundesgerichtshof sind etwa ein Fünftel der gesamten Urlaubstage angemessen. Es muss den Arbeitnehmenden weiterhin ermöglicht sein, weiteren Urlaub außerhalb des Betriebsurlaubsfrei zu wählen und damit auch der Zeitraum, in dem Urlaub gemacht wird. 

Konkret bedeutet das, dass bei zum Beispiel 25 Urlaubstagen pro Jahr, 5 Urlaubstage für den Betriebsurlaub vom Arbeitgeber in Anspruch genommen werden dürfen - grundsätzlich sollten es aber nicht mehr als zwei Wochen sein. 

Wie weit im Voraus muss der Betriebsurlaub angekündigt werden?

Das frühzeitige Informieren über einen Betriebsurlaub ist Pflicht. Wird die Ankündigungsfrist nicht eingehalten, kann das schwerwiegende Folgen für den Arbeitgeber haben. Damit Arbeitnehmer auch mit ihrem eigenen Urlaub planen können, muss der Betriebsurlaub rechtzeitig angekündigt werden. Deshalb sind lediglich wenige Wochen im Voraus nicht ausreichend. 

Allerdings auch hier: Es gibt keine gesetzliche Ankündigungsfrist für den Betriebsurlaub, lediglich einen Empfehlungsrahmen von mindestens 6 Monaten. 

Werden diese sechs Monate nicht eingehalten, kann das Folgen für den Arbeitgeber haben: Kündigt der Arbeitgeber den Betriebsurlaub recht kurzfristig an, kann er bereits bewilligte Urlaubstage nämlich zum Beispiel nicht zurückziehen. Auch wenn die Arbeitnehmer keine Urlaubstage zur Verfügung haben, zum Zeitpunkt, an dem der Betriebsurlaub angekündigt wird, ist der Arbeitgeber in seinem Handeln eingeschränkt: Er kann entweder seine Mitarbeiter für den Zeitraum des geplanten Betriebsurlaubs dennoch arbeiten lassen oder er geht in den Zwangsurlaub und zahlt die Mitarbeiter weiterhin wie gewohnt aus.

Wie wird der Betriebsurlaub gewertet?

Betriebsurlaub wird im Hinblick auf die Urlaubstage der Arbeitnehmer nicht separat berechnet. Sie gelten als normale Urlaubstage und werden von dem jährlichen Pensum abgezogen. Damit werden aber die Tage, die im Betriebsurlaub verbracht werden, genauso vergütet, wie normale Urlaubstage. 


Wichtig: Werden Arbeitnehmer während des Betriebsurlaubs krank, gelten dieselben Regelungen, wie während eines freiwilligen Urlaubs: Die Tage, an denen der Arbeitnehmer krankgeschrieben ist, werden nicht als Urlaubstage gewertet. Erfahre hier mehr zu dem Thema.

Verschaffe dir eine bessere Übersicht mit digitalen Tools

Das Thema Betriebsurlaub kann also eine kleine Rechenaufgabe für dich als Arbeitgeber werden: Haben meine Mitarbeiter noch genug freie Urlaubstage, damit wir dieses Jahr noch Betriebsurlaub machen können? Wann lege ich den Betriebsurlaub und wie stelle ich sicher, dass ich nicht den Überblick verliere? Wir habend auf diese Frage eine einfache Antwort: clockin. 

Mit clockin hast du immer eine Übersicht über die Urlaubsplanung deines Unternehmens. Im digitalen Kalender kannst du den Betriebsurlaub als eigenen Abwesenheit eintragen. Deine Mitarbeiter haben in ihrer Smartphone-App direkt ebenfalls die Daten im Überblick. Außerdem behält clockin den Überblick über alle genommenen und noch offenen Urlaubstage deiner Mitarbeiter. Statt mit Stift und Zettel oder per Exceltabelle kannst du hier, dank digitaler Urlaubsanträge und die Bearbeitung dieser, immer sehen, wie viele Urlaubstage deine Mitarbeiter noch offen haben. 

Du möchtest erfahren, was clockin sonst noch alles kann? 

Hier geht es zu der Funktionsübersicht 

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