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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen
clockin GmbH – Stand: 01.09.2023

§ 1    Geltungsbereich
(1)    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der clockin GmbH, Rektoratsweg 36, 48159 Münster (nachfolgend „clockin“) und ihren Kunden.
(2)    Diese AGB gelten nur, wenn der Vertragspartner Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. clockin schließt keine Verträge mit Verbrauchern i. S. v. § 13 BGB. Der Kunde erklärt mit seiner Bestellung, dass er kein Verbraucher ist.
(3)    Die AGB von clockin gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn clockin in Kenntnis der Bedingungen die Leistungen vorbehaltlos ausführt.
(4)    Die Verträge mit dem Kunden werden ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache geschlossen. Maßgeblich ist die deutschsprachige Version dieser AGB. Bei der englischsprachigen Version handelt es sich lediglich um eine Übersetzung der deutschsprachigen Version der AGB, die der Information der Kunden dient. Juristischen Begriffen kommt stets die Bedeutung des entsprechenden deutschen Begriffs zu.
(5)    Diese AGB gelten gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, für alle zukünftigen Vertragsverhältnisse mit dem Kunden, auch wenn diese AGB später nicht erneut ausdrücklich einbezogen werden.
(6)    Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
(7)    Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d. h. in Schrift- oder Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
(8)    Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2    Vertragsgegenstand, Leistungsänderungen
(1)    Der vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Leistungsbeschreibung.
(2)    clockin ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen Dritte als Unterauftragnehmer einzusetzen.
(3)    clockin behält sich vor, vertraglich vereinbarte Leistungen nachträglich zu ändern oder von ihnen abzuweichen, sofern hierzu technisch, rechtlich und/oder wirtschaftlich eine Notwendigkeit besteht. Die Änderung oder Abweichung muss unter Berücksichtigung der Interessen von clockin für den Kunden zumutbar sein.

§ 3    Vertragsschluss
(1)    Die Darstellung der Leistungen auf der Website von clockin stellen keine rechtlich bindenden Angebote zum Abschluss eines Vertrages, sondern unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe eines rechtlich bindenden Angebots durch den Kunden dar. Kunden können dieses Angebot abgeben, indem Sie die gewünschten Leistungen auswählen und den Bestellprozess durchlaufen oder alternativ ein Angebot in Textform abgeben.
(2)    Den Eingang des Angebots bestätigt clockin unmittelbar im Anschluss per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar.
Die Annahme des Angebots kann clockin innerhalb von zwei Tagen, beginnend ab dem Tag, nach dem der Kunde sein Angebot abgeben hat, durch die nachfolgend beschriebenen Alternativen erklären:
•    clockin sendet per E-Mail eine Auftragsbestätigung. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt, in dem die Auftragsbestätigung zugeht.
•    clockin beginnt mit der Bereitstellung der bestellten Leistungen. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt, in dem die bestellten Leistungen verfügbar sind.
•    clockin fordert den Kunden zur Zahlung auf. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt, in dem die Zahlungsaufforderung zugeht.
(3)    Falls der Kunde eine Zahlungsart nutzt, bei der die Zahlungsanweisung während des Bestellprozesses oder durch Anklicken des Buttons, der den Bestellprozess abschließt, oder unmittelbar nach Abschluss des Bestellprozesses erteilt wird, erklärt clockin bereits jetzt die Annahme des Angebots in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde die Zahlungsanweisung erteilt. Ob und ggf. bei welchen Zahlungsarten dies der Fall ist, kann den Zahlungsbedingungen entnommen werden.
(4)    Maßgeblich für den Zeitpunkt der Annahme des Angebots ist bei Vorliegen mehrerer der vorstehend beschriebenen Alternativen diejenige, die zuerst eintritt.
(5)    Nimmt clockin das Angebot nicht rechtzeitig an, gilt es als abgelehnt. Der Kunde ist dann nicht mehr an das Angebot gebunden.
(6)    Eingaben können Kunden jederzeit vor Abgabe einer Bestellung überprüfen und Eingabefehler erkennen. Falls erforderlich, können die im Browser oder der App vorhandenen Funktionen genutzt werden, um die Darstellung der Eingaben zu vergrößern. Die Eingaben können mit Hilfe der im Bestellprozess vorgesehenen Korrekturhilfen korrigiert werden. Der Bestellprozess kann jederzeit vor Abgabe einer Bestellung durch Schließen des Browsers oder der App abgebrochen werden.
(7)    Der Vertragstext wird von clockin nach dem Vertragsschluss gespeichert und ist dem Kunden über das Dashboard zugänglich. Die Vertragsbestimmungen und diese AGB werden dem Kunden per E-Mail zugeschickt.
(8)    Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen sind Deutsch und Englisch.

§ 4    Vertragslaufzeit; Kündigung
(1)    Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Leistungsbeschreibung (gebuchtes Paket und ggf. Zusatzleistungen). Der Vertrag verlängert sich jeweils um die Laufzeit des gebuchten Pakets, wenn er nicht vor Ablauf der Laufzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt wird.
(2)    Zur Kündigung genügt eine entsprechende Erklärung mindestens in Textform. Der Kunde ist gehalten, die Kündigungsmöglichkeit im Kundenbereich (Kündigungsbutton) zu nutzen.
(3)    Das Recht beider Parteien zur jederzeitigen außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn clockin oder der Kunde vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine wesentliche Pflicht aus dem Vertrag verstößt und deswegen der kündigenden Partei das Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist. 
(4)    clockin ist hiernach insbesondere zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt,
-    wenn der Kunde gegen die Bestimmungen des § 6 verstößt und seine Verletzungshandlungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellt, wenn clockin diesen zuvor zur Unterlassung dieser Verletzungshandlungen abgemahnt hat;
-    wenn der Kunde sich mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung für zwei aufeinander folgende Termine oder eines nicht unerheblichen Teils in Verzug befindet;
-    wenn der Kunde in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung des Paketpreises in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der den Paketpreis für zwei Monate erreicht.
(5)    Falls ein Testzeitraum vereinbart wurde, kann der Kunde das gebuchte Paket für die vereinbarte Zeit und im vereinbarten Umfang unverbindlich und kostenlos testen. Die Testzeit endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

§ 5    Vergütung, Zahlungsbedingungen
(1)    Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot von clockin.
(2)    Soweit nicht anders vereinbart, wird die vereinbarte Vergütung mit Vertragsschluss sofort fällig.
(3)    Kosten nach Aufwand werden mit der jeweiligen Rechnung für den zurückliegenden Monat abgerechnet und sind nach Rechnungsstellung fällig.
(4)    Die Einzelheiten der Zahlungsabwicklung sind abhängig von der vom Kunden gewählten Zahlungsart und dem eingesetzten Zahlungsdienstleister. Der Kunde wird im Bestellvorgang bzw. später bei der Auswahl der gewünschten Zahlungsart über den eingesetzten Zahlungsdienstleister und dessen Vertragsbestimmungen informiert. 
(5)    Der Kunde ist verpflichtet, während der gesamten Vertragslaufzeit ein der gewählten Zahlungsart entsprechendes, valides Zahlungsmittel zu hinterlegen und aktuell zu halten.
(6)    Wird die Zahlungsart Rechnung gewählt, behält sich clockin vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen.
(7)    Wird die Zahlungsart Lastschrift gewählt, bucht clockin den monatlich fälligen Betrag zum Fälligkeitsdatum vom Konto des Kunden ab. Der Kunde erteilt clockin dazu bei Vertragsschluss eine entsprechende Einzugsermächtigung.
(8)    Rechnungen werden ausschließlich als Online-Rechnung in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung gestellt.
(9)    Soweit nicht anders gekennzeichnet, verstehen sich alle Preise netto zzgl. gesetzlich geltender Umsatzsteuer, sofern diese auszuweisen ist.

§ 6    Pflichten des Kunden
(1)    Der Kunde hat die ihm übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren.
(2)    Der Kunde ist verpflichtet, seine Vertragsdaten richtig und vollständig anzugeben und clockin über etwaige Änderungen unverzüglich zu informieren.
(3)    Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist clockin unverzüglich mitzuteilen.
(4)    Der Kunde ist verpflichtet, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine Daten abzulegen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
(5)    Der Kunde sichert zu, über die erforderlichen Rechte an den von ihm im Rahmen der von clockin bereitgestellten Anwendungen eingepflegten Daten zu verfügen. clockin übernimmt insoweit keine Haftung. Der Kunde stellt clockin auf erstes Anfordern hin von sämtlichen Kosten frei, die infolge einer Rechtsverletzung durch vom Kunden eingepflegte Daten entstehen. Dies umfasst auch die Kosten der Rechtsverfolgung. Der Kunde tritt insbesondere dafür ein, die von ihm eingepflegten Daten datenschutzkonform, d. h. in Übereinstimmung mit dem BDSG und der DS-GVO zu erheben und zu verarbeiten und sichert zu, zur Übermittlung der Daten an clockin berechtigt zu sein.
(6)    Der Kunde wird die Daten vor deren Ablage oder Nutzung in den Anwendungen von clockin auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten prüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z. B. Virenschutzprogramme) einsetzen.
(4)    clockin bietet dem Kunden Funktionen für automatische und manuelle Datensicherungen (Backups) an. Der Kunde ist allerdings für die ausreichende Sicherung der bei clockin abgelegten Daten selbst verantwortlich und hat eigene Sicherungskopien zu erstellen, die eine unabhängige Wiederherstellung der Daten ermöglichen.

§ 7    App und Web-Plattform
(1)    clockin bietet ihren Kunden eine App bzw. Browseranwendung/Web-Plattform zur Zeiterfassung, Arbeitsdokumentation und weiteren Prozessen (nachfolgend „App“ genannt) an. Die Zugriffssoftware und der benötigte Speicherplatz werden über das Internet zur Verfügung gestellt.
(2)    Gegenstand der Leistung ist die zeitlich auf die Dauer des Vertrags begrenzte Gewährung der Nutzung der App im Unternehmen bzw. in der Organisation des Kunden über das Internet sowie die Bereitstellung von Speicherplatz auf den Servern von clockin.
(3)    clockin gewährt dem Kunden die Nutzung der jeweils aktuellen Version der App für die vereinbarte Anzahl an berechtigten Nutzern über das Internet.
(4)    clockin gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der App während der Dauer des Vertragsverhältnisses und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Der Funktionsumfang der App sowie die Einsatzbedingungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
(5)    clockin kann die App jederzeit aktualisieren sowie weiterentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. clockin wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. clockin ist jedoch nicht zur Weiterentwicklung der App verpflichtet. clockin wird regelmäßig Wartungen der Anwendungen vornehmen und den Kunden hierüber rechtzeitig informieren.
(6)    Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet clockin nicht, es sei denn die Parteien haben etwas anderes vereinbart.
(7)    clockin wird Maßnahmen zum Schutz der Daten (Backups) vornehmen. clockin treffen jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der Daten. Für eine ausreichende Sicherung der Daten ist der Kunde selbst verantwortlich.
(8)    Der Kunde bleibt Inhaber der auf den Servern von clockin abgelegten Daten und kann diese jederzeit herausverlangen.
(9)    Eine physische Überlassung der App an den Kunden erfolgt nicht.
(10)    Der Kunde erhält an der jeweils aktuellen Version der App für die vertraglich festgelegte Anzahl an Nutzern und den vereinbarten Funktionsumfang das einfache, d. h. nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Nutzungsrecht, die App nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zu nutzen.
(11)    Der Kunde darf die App nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen. Die Nutzung durch Subunternehmer des Kunden ist gestattet, sofern diese entsprechend lizensiert sind. Eine weitergehende Nutzung der App ist dem Kunden jedoch nicht gestattet.

§ 8    Support und Verfügbarkeit
(1)    clockin richtet für Kunden für Anfragen zu Funktionen der App einen Support-Service ein. Anfragen können über das auf der Website von clockin eingerichtete Support-Center gestellt werden. Die Anfragen werden in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
(2)    clockin gewährt eine Gesamtverfügbarkeit der Software von mindestens 99 % im Monat am Übergabepunkt. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums des Anbieters.
(3)    Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, sämtliche Hauptfunktionen der App zu nutzen. Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung unter Einhaltung der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der App. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente des Anbieters im Rechenzentrum maßgeblich.
(4)    Der Kunde hat Störungen unverzüglich zu melden. Eine Störungsmeldung und -behebung ist Montag bis Freitag (ausgenommen bundesweite Feiertage) zwischen 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr gewährleistet (Servicezeiten).

§ 9    Consulting-Leistungen und Schulungen
(1)    Bei Consulting- und Schulungsleistungen von clockin handelt es sich um Dienstleistungen gemäß §§ 611 ff. BGB. Das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges ist jedoch nicht geschuldet.
(2)    clockin führt Schulungen zu den im Angebot definierten Zeiten in der vereinbarten Art und Weise (z. B. vor Ort oder per Videokonferenz) durch. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt und wird ebenfalls im Angebot definiert.
(3)    Bei der Erbringung von Consulting-Leistungen ist clockin - soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart - hinsichtlich der Bestimmung von Ort und Zeit grundsätzlich frei. clockin wird jedoch die geschäftlichen Bedürfnisse des Kunden berücksichtigen und wird zur Verfügung stehe, wenn der Geschäftsbetrieb des Kunden dies verlangt.
(4)    Der Kunde ist – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – nicht berechtigt, Consulting-Leistungen oder Schulungen aufzuzeichnen.

§ 10    Stornierungen
(1)    Sobald clockin den Auftrag des Kunden für eine Dienstleistung zu einem bestimmten Termin bestätigt hat (z. B. bei Schulungen und Beratung vor Ort), wird dieser Termin für den Kunden freigehalten.
(2)    Bei Stornierung oder Nichtantritt durch den Kunden bleibt der Vergütungsanspruch von clockin unberührt, ohne dass clockin zur Nachleistung verpflichtet ist. clockin muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was clockin infolge des Unterbleibens der Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
(3)    clockin kann die Vergütungshöhe in diesen Fällen unter Berücksichtigung der folgenden Aufstellung nach der Nähe des Zeitpunktes der Absage zum vertraglich vereinbarten Termin wie folgt im Verhältnis zu der vereinbarten Vergütung berechnen:
•    Stornierungen sind bis fünf Werktage vor Beginn der Leistung kostenfrei möglich.
•    Bei Stornierung bis 12:00 Uhr des vor dem Beginn der Leistung liegenden Werktages werden 50 % der vereinbarten Vergütung fällig. 
•    Bei späterer Stornierung oder Nichtantritt wird die gesamte Vergütung fällig.
(4)    Fahrt- und Übernachtungskosten hat der Kunde im Falle einer verspäteten Stornierung zu erstatten, soweit sie tatsächlich angefallen sind.
(5)    Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass clockin infolge des Unterbleibens der Leistung einen höheren Betrag erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Dienste erworben oder zu erwerben böswillig unterlassen hat.

§ 11    Gewährleistung
(1)    Sollte der Kunde Mängel an den Anwendungen feststellen, so hat der Kunde diese clockin unverzüglich anzuzeigen.
(2)    Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, eine Minderung dadurch geltend zu machen, dass er den Minderungsbetrag von der laufenden Vergütung eigenständig abzieht. Der bereicherungsrechtliche Anspruch des Kunden, den aufgrund einer berechtigten Minderung zu viel gezahlten Teil der Vergütung zurückzufordern, bleibt hiervon unberührt.

§ 12    Haftung
(1)    Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, haftet clockin bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2)    Auf Schadensersatz haftet clockin, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der Verschuldenshaftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet clockin, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, unerhebliche Pflichtverletzung etc.), nur
     a)    für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und
     b)    für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung von clockin jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3)    Die sich aus Absatz 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch beziehungsweise zugunsten von Personen, deren Verschulden clockin nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit clockin einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4)    Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn clockin die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gemäß §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

§ 13    Vertraulichkeit
(1)    Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. 
(2)    Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
a)    die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
b)    die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
c)    die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
(3) Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.

§ 14    Referenznennung
clockin ist berechtigt, den Kunden auf der Website und in weiteren Medien zu Marketingzwecken als Referenzkunden zu benennen. Dies umfasst insbesondere den Namen, die Branche sowie das Logo des Kunden. Der Kunde räumt clockin die dafür erforderlichen Rechte ein. Der Kunde kann der Nennung als Referenzkunde jederzeit widersprechen.

§ 15    Änderungsvorbehalt, Preisanpassung
(1)    clockin ist berechtigt, diese AGB zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglicher Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an den aktuellen Stand der Technik, veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen oder einschlägige Rechtsprechung notwendig und dem Kunden zumutbar ist.
(2)    clockin wird dem Kunden die geänderten AGB in Textform übermitteln und auf die Neuregelungen besonders hinweisen. Zugleich wird clockin dem Kunden eine angemessene Frist für die Erklärung einräumen, ob er die geänderten AGB für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Erklärung, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. clockin wird den Kunden bei Fristbeginn ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hinweisen.
(3)    clockin ist berechtigt, die mit dem Kunden vereinbarten Preise nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten, die für die Preisberechnung maßgeblich sind, anzupassen. Entsprechend der Kostenentwicklung nach oben oder unten wird clockin die Preise entsprechend senken oder ggf. erhöhen. Für die Preisberechnung maßgeblich sind beispielsweise Kosten für Betrieb und Pflege der IT Infrastruktur, Personalkosten, Vertriebs- und Marketingkosten sowie Finanzierungskosten, Steuern und sonstige Abgaben. clockin wird eine Preiserhöhung z. B. dann erwägen, wenn die Kostenentwicklung zu einer Erhöhung der Gesamtkosten für die Bereitstellung der vereinbarten Leistungen führt. clockin wird Kunden rechtzeitig über geplante Preisanpassungen informieren. Preisanpassungen werden frühestens für den nächsten Abrechnungszeitraum wirksam. Das ordentliche Kündigungsrecht des Kunden bleibt unberührt.

§ 16    Schlussbestimmungen
(1)    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich nicht. Die Parteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am ehesten gerecht wird. 
(2)    Eine Aufrechnung ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Anbieters statthaft.
(3)    Die Parteien dürfen diesen Vertrag sowie Rechte und Pflichten aus diesem nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei auf einen Dritten übertragen.
(4)    Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen clockin und dem Kunden der Geschäftssitz von clockin. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.
(5)    clockin ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistung gemäß diesen AGB beziehungsweise einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben hiervon unberührt.
(6)    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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