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Das ändert sich 2024 rund um Lohnsteuer und Sozialversicherung

Erstellt von Karla Terhaar | | Zeiterfassung

Zum neuen Jahr haben sich auch steuerrechtlich wieder einige Zahlen geändert. Jährlich wechselnde Daten, wie die Beitragsbemessungsgrenzen oder der Grundfreibetrag, aber auch größere Änderungen wie das Zukunftsfinanzierungsgesetz haben wir in diesem Artikel behandelt. Er bietet dir eine gute Übersicht über alle wichtigen Änderungen rund um die Lohnsteuer und Sozialversicherung in 2024.

Disclaimer: Alle Informationen auf den Seiten dieser Website dienen der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar, können und sollen diese auch nicht ersetzen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

  • Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung (bundeseinheitlich): 5.175,00 € (187,50 € mehr wie 2023)
  • Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung (westdeutsche Bundesländer): 7.550,00 € (250 € mehr wie 2023)
  • Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung (ostdeutsche Bundesländer): 7.450,00 € (350 € mehr wie 2023)

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  • Jahresentgeltgrenze: monatliches Bruttogehalt ab 5.775,00 Euro (jährlich 69.300,00 Euro)
  • besondere Jahresentgeltgrenze: monatliches Bruttogehalt ab 5.175,00 Euro (jährlich 62.100,00 Euro)

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  • Grundfreibetrag für Ledige: 11.604 Euro jährlich
  • Grundfreibetrag für Verheiratete: 23.208 Euro jährlich 

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  • Monatswert für Verpflegung: 313,00 Euro 
  • Monatswerte für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten: 2,17 Euro für ein Frühstück und 4,13 Euro für ein Mittag- oder Abendessen
  • Monatswert für kostenfreie oder verbilligte Unterkünfte: 278,00 Euro 

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  • Mindestlohn: 12,14 Euro pro Arbeitsstunde 
  • Verdienstgrenze für Minijobs: 538,00 Euro

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Der Höchstbetrag wurde von 60.000 Euro Anschaffungskosten auf 70.000 Euro angehoben.

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  • Abwesenheit von 24 Stunden von der Wohnung und dem Arbeitsort: 32 Euro pro Kalendertag 
  • An- und Abreisetage mit vorhergehender oder anschließender Übernachtung außerhalb der Wohnung: 16 Euro pro Tag
  • Abwesenheit von mehr als 8 Stunden ohne Übernachtung: 16 Euro pro Tag

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Über maximal zwei Veranstaltungen im Jahr dürfen ab 2024 pro Mitarbeiter maximal 150 Euro steuerfrei ausgegeben werden.

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Zum 01.01.2024 ist die Fünftelregelung im Lohnsteuerverfahren gestrichen worden. 

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  • Freibetrag für verbilligte oder unentgeltliche Überlassung von Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 2.000 Euro pro Jahr 
  • Schwellenwerte zur Unternehmensgröße wurden angehoben: 1.000 Arbeitnehmer, Jahresumsatz max. 100 Mio. Euro, Bilanzsummer max. 86 Mio. Euro, Gründungszeitpunkt max. 20 Jahre vor Anteilsübertragung

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Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze 2024

Was versteht man unter der Beitragsbemessungsgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze ist ein Begriff, der im Kontext mit Sozialversicherungssystemen verwendet wird. Die Beitragsbemessungsgrenze gibt bei Arbeitnehmern die maximale Höhe des Einkommens an, das zur Berechnung bestimmter Beiträge herangezogen wird. In diesem Fall sind es Sozialversicherungsleistungen wie Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Krankenversicherung. 

Für den Anteil des Einkommens, der oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, müssen keine Sozialversicherungsleistungen gezahlt werden. Das bedeutet in der Praxis, dass bei einem Einkommen, das über dieser Grenze liegt, weniger versicherungspflichtige Beiträge geleistet werden müssen. 

Warum ändert sich die Beitragsbemessungsgrenze?

Jedes Jahr legt die Bundesregierung die Beitragsbemessungsgrenze neu fest. Der Wert basiert auf dem durchschnittlichen Bruttoeinkommen der Versicherten. Er wird jedes Jahr neu berechnet, um die Auswirkungen von Inflation und Veränderungen in der Wirtschaft zu berücksichtigen. Durch die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen an die wirtschaftliche Entwicklung wird sichergestellt, dass das Sozialversicherungssystem in Deutschland weithin angemessen finanziert wird und dass die Beiträge fair auf die Versicherten verteilt werden. 

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze in 2024?

Die Beitragsbemessungsgrenze wird separat für die Kranken- und Pflegeversicherung und die Renten- und Arbeitslosenversicherung erhoben. Bei letzterem wird ebenfalls zwischen westdeutschen und ostdeutschen Bundesländern unterschieden. 

Das sind die Beitragsbemessungsgrenzen 2024

  • Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung (bundeseinheitlich): 5.175,00 € (187,50 € mehr wie 2023)
  • Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung (westdeutsche Bundesländer): 7.550,00 € (250 € mehr wie 2023)
  • Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung (ostdeutsche Bundesländer): 7.450,00 € (350 € mehr wie 2023)

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze

Im Zusammenhang mit der Beitragsbemessungsgrenze kommt auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze auf. Hierbei handelt es sich um maximale Höhe des jährlichen Bruttoeinkommens, bis zu der ein Arbeitnehmer in Deutschland versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt. 

Liegt das jährliche Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, wird der Arbeitnehmer von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit und kann sich stattdessen für die private Krankenversicherung entscheiden.

Auch dieser Wert wird jedes Jahr neu festgelegt und basiert in der Regel auf dem durchschnittlichen Bruttoeinkommen der Versicherten (genauso wie bei der Beitragsbemessungsgrenze). 

Es wird außerdem von der „besonderen Jahresentgeltgrenze“ gesprochen. Diese gilt für Arbeitnehmer, die am 31.12.2023 bereits privat krankenversichert waren, weil ihr Bruttoeinkommen die Jahresentgeltgrenze in 2023 schon überschritten hat. Für ihn gilt eine niedrigere Jahresentgeltgrenze. 

Das ist die Jahresentgeltgrenze für 2024

  • Jahresentgeltgrenze: monatliches Bruttogehalt ab 5.775,00 Euro (jährlich 69.300,00 Euro)
  • besondere Jahresentgeltgrenze: monatliches Bruttogehalt ab 5.175,00 Euro (jährlich 62.100,00 Euro)

Grundfreibetrag und Steuertarif

Was ist der Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag ist ein Betrag, bis zu dem Einkommen steuerfrei bleibt. Er wird verwendet, um sicherzustellen, dass Menschen mit niedrigem Einkommen weniger oder gar keine Steuern zahlen müssen, und dient als eine Art Existenzminimum, das immer steuerfrei bleibt. 

In Deutschland wird der Grundfreibetrag jährlich im Einkommensteuergesetz festgelegt. Das Einkommen bis zur Höhe des Grundfreibetrags wird nicht besteuert. Verdienen Arbeitnehmer also unterhalb dieses Beitrags, werden von ihrem Einkommen keine Steuern erhoben. 

Auch dieser Beitrag wird regelmäßig angehoben, um die Auswirkung der Inflation und Veränderungen der Lebenshaltungskosten auszugleichen. Er wird nach dem Jahreseinkommen berechnet.

Das ist der Grundfreibetrag für 2024

  • Grundfreibetrag für Ledige: 11.604 Euro jährlich
  • Grundfreibetrag für Verheiratete: 23.208 Euro jährlich

Was sind Sachbezugswerte?

Unter Sachbezugswerten wird der Wert von Sachleistungen oder geldwerten Vorteilen verstanden, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält. Diese können beispielsweise in Form von Sachleistungen wie Wohnungsnutzung, Dienstwagen, Mahlzeiten oder in Form von Geldleistungen wie Zuschüssen oder Gutscheinen gewährt werden. 

Der Sachbezugswert dient dazu, dass auch geldwerte Vorteile ebenfalls steuerlich festgehalten und versteuert werden. . 

Das sind die Sachbezugswerte für 2024

  • Monatswert für Verpflegung: 313,00 Euro 
  • Monatswerte für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten: 2,17 Euro für ein Frühstück und 4,13 Euro für ein Mittag- oder Abendessen
  • Monatswert für kostenfreie oder verbilligte Unterkünfte: 278,00 Euro

Erhöhung des Mindestlohns

Der Mindestlohn ist der gesetzlich festgelegte niedrigste Stundenlohn, den ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zahlen darf. Er soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer ein angemessenes Einkommen erhalten, das ihren Grundbedürfnissen entspricht und sie vor Ausbeutung schützt. 

Mit der Erhöhung des Mindestlohns wird ebenfalls die Verdienstgrenze für Minijobs angehoben. 

Das ist der Mindestlohn 2024

  • Mindestlohn: 12,14 Euro pro Arbeitsstunde 
  • Verdienstgrenze für Minijobs: 538,00 Euro 

Anhebung Höchstbetrag für reine Elektrofahrzeuge

Der Höchstbetrag für reine Elektrofahrzeuge ist oft ein steuerlicher Anreiz, der von der Regierung eingeführt wird, um den Kauf und die Nutzung umweltfreundlicher Fahrzeuge zu fördern.Der Betrag zeigt dabei an, bis zu welchen Anschaffungskosten steuerliche Vorteile geboten werden. Liegt der Anschaffungspreis darüber, gelten keine Vorteile für den Käufer. 

Der Höchstbetrag für reine Elektrofahrzeuge kann sich ändern, um sich den Marktbedingungen, politischen Zielen und der Förderung von Innovation und Wettbewerb anzupassen. 

Das ist der Höchstbetrag für reine Elektrofahrzeuge

Der Höchstbetrag wurde von 60.000 Euro Anschaffungskosten auf 70.000 Euro angehoben. 

Verpflegungsmehraufwand

Der Verpflegungsmehraufwand bezieht sich auf die steuerliche Berücksichtigung von Kosten für Mahlzeiten während einer Dienstreise oder Ähnlichem. Arbeiten Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen außerhalb ihres Arbeitsortes und haben dadurch Ausgaben, die über ihre üblichen Kosten hinausgehen, können diese Ausgaben steuerlich abgesetzt werden. 

Die Höhe des Verpflegungsmehraufwands richtet sich in der Regel nach den steuerlichen Vorgaben in Deutschland, kann aber auch je nach Dauer und Ort der Dienstreise variieren. 

Das ändert sich am Verpflegungsmehraufwand 2024

  • Abwesenheit von 24 Stunden von der Wohnung und dem Arbeitsort: 32 Euro pro Kalendertag 
  • An- und Abreisetage mit vorhergehender oder anschließender Übernachtung außerhalb der Wohnung: 16 Euro pro Tag
  • Abwesenheit von mehr als 8 Stunden ohne Übernachtung: 16 Euro pro Tag

Freibetrag für Betriebsveranstaltungen

Der Freibetrag für Betriebsveranstaltung ist eine steuerliche Regelung. Innerhalb dieses Betrags können Unternehmen ihren Mitarbeitern steuerfreie Zuwendungen in der Form von Betriebsveranstaltungen ermöglichen. Dieser Betrag lag in der Vergangenheit bei 110 Euro pro Mitarbeiter pro Jahr. 

Das ist der Freibetrag für Betriebsveranstaltungen 2024

Über maximal zwei Veranstaltungen im Jahr dürfen ab 2024 pro Mitarbeiter maximal 150 Euro steuerfrei ausgegeben werden.

Fünftelregelung im Lohnsteuerverfahren

Die Fünftelregelung ist ebenfalls im steuerrechtlichen Bereich verankert. Sie wird angewendet, um die Besteuerung von außerordentlichen Einkünften zu begünstigen. Unter außerordentlichen Einkünften werden in diesem Fall Abfinden, Entlassungsentschädigungen oder sonstige einmalige Einkünfte verstanden. Die Fünftelregelung erlaubt es, die Einkünfte auf fünf Jahre zu verteilen und dadurch die steuerliche Belastung zu reduzieren. 

Das ändert sich an der Fünftelregelung in 2024

Zum 01.01.2024 ist die Fünftelregelung im Lohnsteuerverfahren gestrichen worden. 

Zukunftsfinanzierungsgesetz

 

Im vergangenen November hat der Deutsche Bundestag das Zukunftsfinanzierungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz sollen Start-ups und Scale-ups durch attraktivere Rahmenbedingungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligung und einen leichteren Kapitalmarktzugang gestärkt werden. Damit möchte die Bundesregierung mehr privates Kapital mobilisieren und den Finanzplatz Deutschland attraktiver machen. 

Das besagt das Zukunftsfinanzierungsgesetz: 

  • Freibetrag für verbilligte oder unentgeltliche Überlassung von Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 2.000 Euro pro Jahr 
  • Schwellenwerte zur Unternehmensgröße wurden angehoben: 1.000 Arbeitnehmer, Jahresumsatz max. 100 Mio. Euro, Bilanzsummer max. 86 Mio. Euro, Gründungszeitpunkt max. 20 Jahre vor Anteilsübertragung 

Erfahre hier mehr zum Zukunftsfinanzierungsgesetz.

Prozesse digitalisieren für mehr Überblick

Steuerrechtliche Angelegenheiten sind schon ohne all diese Änderungen ein Kopfschmerzen bereitendes Thema. Auf dem neuesten Stand zu bleiben und im gesetzeskonformen Rahmen zu bleiben, kostet da schon genug Arbeitszeit. 

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Hier erfährst du mehr über clockin. 

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